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06.05.2015·Abrechnung Ankylos-SynCone: Konzept und Honorierung

·Abrechnung

Ankylos-SynCone: Konzept und Honorierung

| PI Praxis Implantologie stellt nachfolgend ein Fallbeispiel zum Ankylos-SynCone-Konzept und zur Honorierung der erbrachten Leistungen vor. |

 

 

Das Fallbeispiel

Ein Patient mit atrophiertem zahnlosen Oberkiefer und insuffizienter Prothese wurde über eine Implantatversorgung aufgeklärt. Nach Abwägung aller Faktoren entschied sich der Patient aus Kostengründen für die Insertion von vier Implantaten und das SynCone-Konzept, das nach Freilegung der Implantate gefertigt wird. Der UK ist mit einer Kombinationsarbeit auf sechs Restzähnen versorgt. Der parodontale Zustand ist relativ gut, eine Parodontaltherapie nicht erforderlich. Das Beispiel enthält die wichtigsten Honorarleistungen bei der prothetischen Versorgung. Begleitmaßnahmen, Steigerungsfaktoren, Materialien und Laborkosten müssen patientenindividuell ergänzt werden. Auszugsweise werden die zahntechnischen Arbeitsschritte erläutert.

 

Nach der Befundaufnahme und den Abformungen werden im Dentallabor die Planungsmodelle und ein Set-up erstellt.

 

Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

1

Ä6

Vollst. Untersuchung stomatognathes System

2,3

1

13,41

Ä1

Beratung, auch mittels Fernsprecher

2,3

1

10,72

Ä5004

Panoramaufnahme der Kiefer

1,8

1

41,97

0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle einschl. Auswertung zur Diagnose oder Planung

2,3

1

33,63

4000

Erstellen + Dokumentieren des Parodontalstatus

2,3

1

20,70

1000

Mundhygienestatus, Dauer mind. 25 Minuten

2,3

1

25,87

 

 

  • Funktionsanalytische und prophylaktische Maßnahmen
Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

2

8000

Klinische Funktionsanalyse mit Dokumentation

2,3

1

64,68

4005

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des PSI)

2,3

1

10,35

46,36

4055

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschl. Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn

2,3

2

3,36

44,43, 33,34

4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

2,3

4

5,16

 

Überabformung

Im Verlauf des folgenden Beratungsgesprächs entscheidet sich der Patient für eine Implantatversorgung mit dem SynCone-Konzept. Nach Insertion, Einheilphase und Freilegung beginnt die prothetische Versorgung. Im Zuge der Freilegung wurden die Abdeckschrauben gegen Gingivaformer ausgewechselt und eine funktionelle Abformung durchgeführt. Im Dentallabor kann jetzt das Implantatmodell mit Zahnfleischmaske erstellt werden.

 

Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

3

15,13,

23,25

9050

Entfernen, Wiedereinsetzen und Auswechseln Aufbauelemente während rekonstruktiver Phase

2,3

4

161,96

5180

Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel

2,3

1

58,21

1010

Kontrolle des Übungserfolges, mindestens 15 Minuten

2,3

1

12,94

46-36

1040

Professionelle Zahnreinigung

2,3

6

21,72

 

Bissregistrat und Gesichtsbogen

Für die Folgesitzung werden im Dentallabor auf die distalen Laborimplantate zwei Bissregistrierhilfen montiert, bevor die Biss-Schablone mit Wachswall gefertigt wird. So kann die Biss-Schablone abgestützt auf zwei Implantaten im Mund sicher fixiert werden. Auch wird ein arbiträrer Gesichtsbogen angelegt.

 

Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

4

8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat (ggf. 2 x)

2,3

1

23,28

8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung …

2,3

1

38,81

15,13,

23,25

9050

Entfernen, Wiedereinsetzen und Auswechseln Aufbauelemente während rekonstruktiver Phase

2,3

4

161,96

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge …

2,3

6

5,56

 

Wachsanprobe

Die Wachsaufstellung wird im Dentallabor erneut mit zwei Bissregistrierhilfen vorbereitet. Im Rahmen der Anprobe am Patienten werden die Ästhetik, die Funktion und die Phonetik überprüft, bevor das Dentallabor die Modelle und die Wachsaufstellung an das ATLANTIS-Fräszentrum zur Fertigung der vier individuellen einteiligen Konuskronen mit Abutments versendet.

 

Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

15-25

9050

Entfernen, Wiedereinsetzen und Auswechseln Aufbauelemente während rekonstruktiver Phase

2,3

4

161,96

 

Was wird im Fräszentrum gemacht?

Im Fertigungszentrum werden die Behandlungsunterlagen gescannt, eine virtuelle Planung erbracht und der Designvorschlag digital an das Dentallabor zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur übermittelt. Nach Freigabe des Designvorschlages durch das Dentallabor werden die Konuskronen mit Abutments auftragsgemäß umgesetzt und an das Dentallabor zugestellt.

 

Fertigstellung der Deckprothese

Nach Kontrolle der konischen Abutments auf dem Meistermodell und Platzierung der vorfabrizierten Kappen wird die gaumenfreie, metallbasisverstärkte Deckprothese und der Übertragungsschlüssel gefertigt. Diese gewährleisten eine 1-zu-1-Übertragung des Abutments mit Primärkonuskrone vom Modell in das Implantat des Patienten.

 

Die Eingliederung in der Praxis

Nach Entfernung der Gingivaformer werden die konischen Primärkonuskronen in die Implantate nach Herstellerangaben geschraubt, die Sekundärkonuskronen darauf platziert und mit Metallkleber im Mund des Patienten in der Deckprothese befestigt. Laborseits wurden dafür vier Platzhalter basal in die Prothese eingearbeitet. Bei der Befestigung der Sekundärkonuskronen handelt es sich um eine zahntechnische Leistung. Diese kann zum Beispiel über die Bundeseinheitliche Benennungsliste nach der BEB-Nr. 5102 oder nach § 9 GOZ je Krone berechnet werden, wobei der Praxisinhaber die Kalkulation für das Honorar ermittelt. Abschließend werden nach Aushärtung und Ausarbeitung die Klebespalten mit einem lichthärtenden Material verschlossen, gesäubert und die Handhabe des Zahnersatzes geübt.

 

Sitzung
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
B
Faktor
Anzahl
Euro

15,13,

23,25

5040

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone

2,3

4

1.347,88

§ 9 GOZ

Klebeverbindung

4

xy

5220a

Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer (Analogberechnung, siehe unten)

2,3

1

239,31

6190

Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

2,3

1

18,11

Zwischensumme Honorar

 

Die Konuskrone – welche Gebührenziffer?

Im Gebührentext der GOZ-Nr. 5040 ist seit 1988 auch die Konuskrone enthalten. Müssen dafür Innen- und Außenkonuskrone individuell hergestellt sein? Die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer dazu lautet:

 

  • BZÄK-Kommentar zur GOZ-Nr. 5040 (Stand 1. Oktober 2014)

Die Leistung umfasst die Versorgung eines Zahnes oder eines Implantats mit einer Teleskop- oder Konuskrone (verblendet oder unverblendet bzw. jeder anderen zahntechnischen Ausführung) im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil- oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n) oder Teilprothese oder Deckprothese.

 

„… jeder anderen zahntechnischen Ausführung“ wird hier angeführt, sodass auch CAD/CAM-gefertigte Elemente im Dentallabor, im Fräszentrum oder bei der Industrie darunter zu fassen sind. Das BMG weist darauf hin, dass ein „individueller Innenkonus hergestellt wird“. Das ist beim SynCone-Konzept gegeben. Beim Außenkonus ist das Wort „individuell“ nicht vermerkt worden, sodass auch die vorfabrizierte Kappe darunter zu verstehen ist.

 

  • Stellungnahme des BMG

Die Leistung nach der Nr. 5040 ist im Zusammenhang mit der Versorgung auf einem Implantat nur dann berechnungsfähig, wenn auf dem Implantataufbau ein individueller Innenkonus (bzw. individuelle Mesostruktur oder Innenteleskop) plus Außenkonus (bzw. Außenteleskop) hergestellt wird. Der Innenkonus ist mit dem Innenteleskop/Primärteil und der Außenkonus mit dem Außenteleskop/Sekundärteil eines Teleskops vergleichbar.

 

Deckprothese nach GOZ-Nr. 5220 – oder nicht?

Bei der implantatgetragenen Prothese gilt es zu prüfen, welche Gestaltungsform angestrebt wird. Bei regulären Deckprothesen ist der Gaumen Bestandteil der Prothesengestaltung. Bei implantatgetragener Konstruktion ist das jedoch nicht der Fall. Diese Prothese wird in der Literatur gerne als abnehmbare Brücke bezeichnet, da sie im Oberkiefer hufeisenförmig gestaltet ist. Der Leistungstext der GOZ-Nr. 5220 gibt keine detaillierten Angaben preis. Anders der GOZ-Kommentar:

 

  • BZÄK-Kommentar zur GOZ-Nr. 5220 (Stand 1. Oktober 2014)

Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht. Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden.

 

Die Honorierung einer Deckprothese, die in ihrer Form nicht einer regulären Totalprothese gleicht, sollte daher auf Empfehlung der BZÄK entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen. Inwieweit man dieser Empfehlung folgt und welche Ziffer dafür herangezogen wird, bleibt der Entscheidung des Praxisinhabers überlassen.

 

FAZIT | Durch die Fertigung von einteiligen Primärkonsuskronen für die gängigsten Implantatsysteme kann das SynCone-Konzept bei unterschiedlichen Implantattypen Anwendung finden. Spielt der Preis eine extrem wichtige Rolle und die Befundung gestattet die Anwendung des Konzepts, so kann gegenüber einer traditionellen Teleskop- oder Locator-Variante eine preiswerte Alternative im Rahmen der Therapie-Entscheidung angeboten werden.