Abrechnung

Wie kann man die Stabilität von Implantaten messen und berechnen?

| Die Resonanzfrequenzanalyse (RFA) ist ein nicht-invasives Verfahren zur Bestimmung der Implantatstabilität in der Mundhöhle. Genaue Daten über die Implantatstabilität können mithilfe des Ostell®-Messgeräts ermittelt und für wichtige Erkenntnisse zur Diagnose verwendet werden. |

Die RFA ist wissenschaftlich anerkannt. Laut Herstelleraussage wurden weltweit mehr als 140 wissenschaftliche Berichte und Dokumentationen zum Thema Stabilität von Zahnimplantaten veröffentlicht. Die Bundeszahnärztekammer hat diese Therapie in ihrer Analogliste (Stand: Juni 2016) aufgenommen, da sie weder in der GOÄ noch in der GOZ enthalten ist.

Das Osstell®-ISQ-System erleichtert Zahnärzten z. B. die Entscheidung über den optimalen Belastungszeitpunkt eines Implantats. Darüber hinaus dient sie zur Dokumentation der Implantatstabilität in der Einheil- und Funktionsphase sowie zur Überwachung risikoreicher Implantate. Die gespeicherten Daten können auf einen PC übertragen, archiviert und analysiert werden.

Wie erfolgt die Messung?

Der SmartPeg® (steriles Einmalprodukt) wird in das geöffnete Implantat eingeschraubt. Die handbediente Sonde stimuliert den SmartPeg magnetisch, ohne mit ihm verbunden zu sein oder ihn zu berühren. Ein ISQ-Wert wird erzeugt und zeigt den Stabilitätsgrad auf der universellen ISQ-Skala von 1 bis 100 an. Je höher der ISQ-Wert, desto stabiler das Implantat. Alle SmartPeg® werden so kalibriert, dass sie vergleichbare Werte für den gleichen Stabilitätsgrad anzeigen, selbst wenn die Messung der Implantate mit verschiedenen Systemen erfolgt. Aufgrund von Studien wurde ermittelt, dass ein akzeptabler Stabilitätsbereich über 55 ISQ liegt.

Honorar für eine Stabilitätsmessung mit Ostell®

Die Stabilitätsmessung ist eine medizinisch notwendige Leistung, die über eine Hilfsziffer nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet wird. Die Wahl einer Ziffer, die im 2,3-fachen Satz das gewünschte Honorar inklusive der Materialkosten abdeckt, bleibt dem Zahnarzt vorbehalten. Die allgemeine Aussage, dass die RFA analog zu berechnen ist, hilft der Praxis selten weiter, sucht sie doch nach einer dingfesten Gebührenziffer. Eine Garantie auf Erstattung gibt es nicht. Da dieser Sachverhalt seit 1988 bekannt ist, muss der Privatversicherte im Rahmen der Therapieaufklärung über die Erstattungsproblematik von Analogleistungen und einem eventuellen Eigenbehalt aufgeklärt werden (Dokumentation).

Das erforderliche Einmalmaterial und die Kosten der Behandlungszeit müssen mit der ausgewählten Analogziffer abgedeckt sein. Nach § 4 Abs. 3 GOZ sind nur die Materialien, die in der GOZ explizit benannt sind, berechenbar.

RFA nach Implantation

Die Messung der Sekundärstabilität nach Implantation und/oder Freilegung ermöglicht Rückschlüsse auf die knöcherne Reaktion, bestenfalls die knöcherne Einheilung des Implantats. Nach Insertion eines Implantats kann die Stabilität unmittelbar geprüft und der erhobene Wert festgehalten werden. Das inserierte Implantat ist bzw. wird geöffnet, sodass der Messvorgang hier in der Regel wenig Zeit in Anspruch nimmt. Der Einzelbruttopreis des SmartPeg® wird mit den Honorarkosten je Implantatmessung addiert und als Analogziffer im 2,3-fachen Gebührensatz aus der GOZ ausgewählt.

  • Beispiel
Honorarstunde 200 bis 230 Euro ca. 10 bis 15 Euro (3 bis 4 Minuten)
Material SmartPeg® Einzelpreis ca. 23 Euro
Gesamtkosten: ca. 33 bis 38 Euro
GOZ-Nr.
Leistungstext
2,3-fach

2090a

Messung der Implantatstabilität mittels Resonanzfrequenzanalyse inkl. Material je Implantat entspr. Präparation einer Kavität

38,42 Euro

Erfolgt die Messung nach der Implantation oder Freilegung, betragen die Kosten im Beispiel 70 bis 80 Euro. Erfolgt die ISQ-Messung in beiden Phasen, ist mit 140 bis 160 Euro zu rechnen.

RFA und Abformung für eine Einzelkrone

Nach der Einheilphase wird geprüft, ob das Implantat eine ausreichende Sekundärstabilität aufweist. Bei GKV-Patienten ist diese Forderung in der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 11i enthalten. Voraussetzung für die Versorgung mit einer Suprakonstruktion ist die Osseointegration des Implantats. Anhand des Messwerts wird deutlich, dass eine Freigabe für die Prothetik erfolgen kann. Für die Messung wird die Verschlussschraube vom Implantat entfernt, der Messaufsatz montiert, die Messung vorgenommen, die Abformung durchgeführt und die Verschlussschraube wieder befestigt. Die rekonstruktive Phase hat begonnen, sodass die GOZ-Nr. 9050 berechnet werden kann.

GOZ-Nr.
Leistungstext
2,3-fach

9050

Auswechseln von Sekundärteilen

40,49 Euro

2090a

Messung der Implantatstabilität mittels Resonanzfrequenzanalyse inkl. Material entspr. Präparation einer Kavität

38,42 Euro

RFA und Fortsetzung der Einheilphase

Reicht die Implantatstabilität noch nicht aus, wird die Verschlussschraube wieder befestigt und eine Verlängerung der Einheilzeit definiert. Das Entfernen und Wiederbefestigen der Verschlussschraube zum Zweck der ISQ-Messung muss analog berechnet werden, da weder der Leistungstext der GOZ-Nr. 9050 noch Nr. 9060 zutrifft. Die rekonstruktive Phase beginnt mit der Abformung für die Suprakonstruktion, eine Reparatur nach GOZ-Nr. 9060 liegt nicht vor. Die Kosten der erneuten Stabilitätsmessung nach der verlängerten Einheilphase müssen im Rahmen der Aufklärung und Kostenerfassung beachtet werden.

GOZ-Nr.
Leistungstext
2,3-fach

9050a

Auswechseln von Sekundärteilen vor Beginn der rekonstruktiven Phase entsprechend Auswechseln Sekundärteile

40,49 Euro

2090a

Messung der Implantatstabilität mittels Resonanzfrequenzanalyse inkl. Material entsprechend Präparation einer Kavität

38,42 Euro

RFA bei kritischen Implantaten in der Folgezeit

Auch nach Eingliederung einer Suprakonstruktion kann die Messung der Implantatstabilität geprüft werden. Da die Messung am offenen Implantat erfolgt, muss die Suprakonstruktion demontiert werden. In dieser Phase werden in der Regel auch Reinigungsmaßnahmen (GOZ-Nrn. 4050, 4070, 1040 etc.) erfolgen. Die Demontage und Montage von Implantataufbauten zum Zweck der Reinigung und/oder ISQ-Messung wird analog berechnet, da auch für diese Tätigkeit die GOZ-Nrn. 9050 noch 9060 nicht zutreffen.

GOZ-Nr.
Leistungstext
2,3-fach

2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

23,28 Euro

9050a

Auswechseln von Sekundärteilen vor Beginn der rekonstruktiven Phase entspr. Auswechseln Sekundärteile

40,49 Euro

2090a

Messung der Implantatstabilität mittels Resonanzfrequenzanalyse inkl. Material entspr. Präparation einer Kavität

38,42 Euro

4050

Entfernung Zahnstein

1,29 Euro

Das Honorar der Wiederbefestigung ist abhängig von der Art der Suprakonstruktion. Ein Festzuschuss für die Wiederbefestigung von Kronen und Brücken wird nicht gewährt, wenn keine Reparaturleistung stattfindet.

PRAXISHINWEIS | Die Art der Prothetik und die Anzahl an Implantaten beeinflussen die Höhe der Gesamtkosten. Erfassen Sie die einzelnen Therapiemaßnahmen und ermitteln Sie den Zeitbedarf für die ISQ-Messung, um eine geeignete Honorarziffer unter Einbezug von Einmalmaterialkosten aus der GOZ auszuwählen. Insbesondere der GKV-Patient ohne Privat[zusatz]versicherung muss über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt werden und die notwendigen Formalitäten vor Behandlungsbeginn unterschreiben.