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02.07.2015·Auslagenersatz Welche Auslagen sind nach GOZ berechenbar und welche nicht?

·Auslagenersatz

Welche Auslagen sind nach GOZ berechenbar und welche nicht?

| Im Zuge der GOZ-Novellierung wurde die Berechnung von Praxismaterialien präziser gefasst und erweitert. Doch welche Materialien sind im Umfeld der Implantologie berechenbar und welche nicht? Diese Frage wird im folgenden Beitrag beantwortet. |

Berechenbare Auslagen nach § 4 Abs. 3 GOZ

Viele Materialien sind bereits mit den Gebühren abgegolten, wie zum Beispiel Calciumhydroxid bei einer Caries profunda. Nur wenn die Materialien ausdrücklich in den Allgemeinen Bestimmungen, die den einzelnen Abschnitten der GOZ vorangestellt sind, oder direkt in der Leistungsbeschreibung der Gebührenziffer genannt werden, sind diese gesondert ansatzfähig. Berechenbar sind auch Auslagen nach § 9 GOZ (zahntechnische Materialien). Die folgende Tabelle enthält Gebührenziffern und zum besseren Verständnis beispielhaft Produktnamen – ohne Aussagen zur Wirksamkeit, zu den Kosten,zum Hersteller sowie zu weiteren Detailangaben. Für die Korrektheit der Benennung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Soweit möglich werden die Materialien mit zugehöriger Gebührenziffer aufgeführt. In den Abschnitten D, E und K ist dies aufgrund der vielen Kombinationsmöglichkeiten nicht möglich.

 

Gebührenziffer GOZ
Materialien

A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Abformmaterial

0080 Oberflächenanästhesie

Oraqix® (Beschluss Beratungsforum)

0090 Infiltrationsanästhesie

Anästhetikum

0010 Leitungsanästhesie

C. Konservierende Leistungen

2260 Provisorium ohne Abformung

Konfektionierte Provisorien (Zahn oder Implantat)

2270 Provisorium mit Abformung

D. Chirurgische Leistungen

Knochenersatzmaterial (z. B. Bio-Oss®, NanoBone®, BoneCeramicTM)

Material zur Förderung der Blutgerinnung (z. B. Knochenwachs, Thrombo-Tuffon®, Gelastypt®, Tabotamp®, Lyostypt®, Tissucol®, Beriplast®, Stypro®)

Material zur Geweberegeneration (z. B. Membran: Bio-Gide®, Parasorb Resodont®, CYTOPLAST®)

Materialien zum Verschluss oberflächlicher Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen, Materialien zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen, z. B. Nerven (Knochenwachs, Kollagenvlies, Thromo-Tuffon®, Tissucol Fibrinkleber)

Atraumatisches Nahtmaterial (Prolene®, Mersilene®, Seralene®, SABANA®)

Einmal-Explantationsfräsen (Explantationsfräser für Zahn und Implantat)

E. Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums

Materialien zur Förderung der Blutgerinnung (s. o.)

Materialien zum Verschluss oberflächlicher Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen, Materialien zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen, z. B. Nerven (s. o.)

Atraumatisches Nahtmaterial (s. o.)

4025 Subgingivale Lokalapplikation

Antibakterielle Materialien (z. B. Chlorhexamed-Gel, PerioChip®, Ligosan, Kamillosan Salbe, Kamistad®-Gel)

4110 Auffüllen parodontaler Defekte

Knochenersatzmaterial (s. o.).

4110 Auffüllen parodontaler Defekte

Knochenfalle (z. B. BoneTrap IMTM, FRIOS® BoneCollector, Osteotrap, Knochenschaber (Safescraper Twist, Safescraper®)

4110 Auffüllen parodontaler Defekte

Material zur Geweberegeneration (z. B. Emdogain)

4138 Membran

Material zur Geweberegeneration (Membran) und zur Fixierung der Membran (z. B. FRIOS® Membran-Nägel,

Titan-Pin, LEADfix®-Membranpin, MemTac Pins)

K. Implantologische Leistungen

9010 Insertion Implantat

Implantat und Implantatteile (z. B. Implantat, Verschlussschraube, Einheilkappe, Gingiva-/Sulcusformer)

9020 Insertion temporäres Implantat

Implantat und Implantatteile

Implantatteile (z. B. Laborimplantate, Implantataufbauten, Kunststoff- und Goldkappen, Befestigungsschrauben)

Einmal verwendbare Implantatfräsen/-bohrer

Knochenersatzmaterial (s. o.)

Material zur Förderung der Blutgerinnung Material zur Geweberegeneration, z. B. Membran (s. o.)

Material zur Fixierung der Membran (s. o.)

Materialien zum Verschluss oberflächlicher Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen, Materialien zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen, z. B. Nerven (s. o.)

Atraumatisches Nahtmaterial (s. o.)

Einmal-Explantationsfräsen (s. o.)

9005 3D-Bohrschablone

Fixierungselemente

9090 Entnahme und Implantation Knochen

Knochenfalle, -schaber (s. o.).

9150 Osteosynthese

Materialien zur Geweberegeneration bei Osteosynthese (Bone block Fixation, USTOMED Knochenblock-Fixations-Set, Titan-Schrauben)

 

Welche Materialien sind nicht berechenbar?

Im Bereich der Implantologie sind zum Beispiel folgende Einmalmaterialien nicht berechenbar, gleich ob sie steril oder unsteril zur Anwendung kommen: Absauger, Handschuhe, Infusionsbesteck, Hygiene-Umhang, Kühlbeutel, Mullkompressen, Mundschutz, OP-Abdeckset, OP-Haube, OP-Kleidung, OP-Maske,OP-Schlauchset, OP-Tücher (auch für Instrumente/Geräte/Einheit), Schlauch-Hüllen, Skalpell/-klingen, Spritzen, Tupfer, Kochsalz- und Ringerlösung. DieseKosten werden unter anderem durch die OP-Zuschläge abgedeckt, die aufgrund bestimmter zahnärztlich-chirurgischer Leistungen nach den GOZ-Nrn. 0500 bis 0530 honoriert werden. Die Abrechnungsbestimmungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen von Abschnitt L in der GOZ abgebildet. Sie dienen unter anderem der Abgeltung der Kosten für die Aufbereitung wiederverwendbarer OP-Materialien und -geräte sowie von Materialien, die mit einmaliger Anwendung verbraucht, aber nicht gesondert berechnungsfähig sind.

 

FAZIT | Jede Praxis sollte eine Kostenerfassung der nicht berechenbaren Produkte und für die Aufbereitung von wiederverwendbarem Material bei chirurgischen Eingriffen mit OP-Zuschlag aufstellen. Der Endbetrag wird dem jeweiligen OP-Zuschlag gegenübergestellt. Ist das Ergebnis zufriedenstellend, müssen keine wirtschaftlichen Konsequenzen gezogen werden.