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24.07.2019·In eigener Sache Erratum: Einlesen privater Krankenversicherungskarten

·In eigener Sache

Erratum: Einlesen privater Krankenversicherungskarten

| In PI 07/2019, Seite 4, wurde behauptet, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) habe empfohlen, aus Datenschutzgründen keine privaten Krankenversicherungskarten einzulesen. Eine solche Position hat die BZÄK nach eigener Erklärung nie vertreten. Die der Falschmeldung zugrunde liegende Information stammt aus einer älteren Pressemitteilung der Bayerischen Zahnärztekammer. In der Online-Version des Textes wurde der Beitrag korrigiert. Wir bitten um Entschuldigung. |