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24.12.2014·Kostenerstattung Indikationsklassen: Wie viele Implantate sind im Regelfall medizinisch indiziert?

·Kostenerstattung

Indikationsklassen: Wie viele Implantate sind im Regelfall medizinisch indiziert?

| Die Indikationsklassen dienen den Zahnärzten, Gutachtern und privaten Kostenträgern als Richtschnur bei der Beurteilung von Therapieplänen, Rechnungen und Begutachtungen. Die Beschreibung der Indikationsklassen in der Implantologie wurde durch die Konsensuskonferenz Implantologie am 7. Oktober 2014 an die zwischenzeitliche Entwicklung des Fachgebiets angepasst. Nachfolgend wird daher der aktuelle Stand bei der medizinischen Indikation dentaler Implantate aufgezeigt. |

Die Änderungen

Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnsdurch ein Implantat. Aus anatomischen Gründen ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Eine Notwendigkeit zum Ersatz des Zahns 7 ist nach dem Ergebnis der Konferenz individuell kritisch zu würdigen.

 

  • Indikationsklassen
I
Einzelzahnersatz
Anzahl der Implantate

Ia

Frontzähne

Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer-Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind

Ein Implantat je fehlendem Zahn

Wenn bis zu vier Zähne der Unterkiefer-Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind

Ein Implantat soll zwei fehlende Zähne ersetzen

Ib

Seitenzähne

Fehlende Zähne in einer geschlossenen Zahnreihe bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen

Ein Implantat je fehlendem Zahn

 

Reduzierter Restzahnbestand

Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.

 

Die Einteilung hat im Rahmen der Konsensuskonferenz eine weitere Indikationsklasse erhalten. In der neuen Klasse IIa finden sich nun Angaben zum Lückengebiss.

 

  • Festsitzende Versorgung
IIa
Lückengebiss

Festsitzende Versorgung im OK

8 Pfeiler

Festsitzende Versorgung im UK

6 Pfeiler

 

  • Herausnehmbare Versorgung

IIa

Herausnehmbare Versorgung im OK

6 Pfeiler

Herausnehmbare Versorgung im UK

4 Pfeiler

 

Die ein- und beidseitige Freiendlücke wird unter Berücksichtigung funktioneller Aspekte – je nach Anzahl der verloren gegangenen Zähne und vorhandener Gegenbezahnung – unterschiedlich zu beurteilen sein. Das Ausmaß des verlorenen Zahnbestandes bedingt eine verschieden hohe Anzahl von Implantaten an medizinisch und strategisch begründeten Insertions-Orten.

 

  • Freiendsituation
IIb
Freiendsituation

Zähne 6 bis 8 fehlen

1-2 Implantate

Zähne 5 bis 8 fehlen

2-3 Implantate

Zähne 4 bis 8 fehlen

3 Implantate

 

In der Klasse IIb wurde die Empfehlung für ein Implantat bei fehlenden Zähnen 7 und 8 aufgehoben.

 

  • Zahnlose Kiefer

IIIa

Festsitzender Zahnersatz im OK

8 Implantate

Herausnehmbarer Zahnersatz im OK

6 Implantate

Festsitzender Zahnersatz im UK

6 Implantate

Herausnehmbarer Zahnersatz im UK

4 Implantate

 

Was macht die Konsensuskonferenz?

Die Konsensuskonferenz beschreibt die Indikationsklassen im Sinne eines Goldstandards, die sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt haben. Abweichungen bei der Anzahl an Implantaten von diesem Standard sind nicht grundsätzlich falsch. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen sich ein Patient eine höherwertigere implantatgetragene Versorgung nicht leisten will oder umgekehrt eine Pfeilervermehrung gegenüber der Standardzahl medizinisch notwendig ist.

 

Im Einzelfall gibt es abweichende Versorgungsformen als Behandlungskompromiss. Dabei kann die Anzahl an Impantaten vom Regelfall abweichen, zum Beispiel zur Vermeidung eines Kieferkammaufbaus unter Verwendung mehrerer kurzer, angulierter oder durchmesserreduzierter Implantate.

 

FAZIT | Mit der aktuellen Empfehlung der Konsensuskonferenz wird es schwieriger, eine medizinische Begründung für eine Implantation im Bereich der 7er zu finden. Bereits jetzt kommt es zur Ablehnung der Kostenübernahme bei einzelnen privaten Kostenträgern. Im Rahmen der Aufklärungspflicht ist es daher notwendig, auf eine eventuelle Nichterstattung hinzuweisen, wenn es um die Implantation und Folgebehandlungen insbesondere der 7er geht.