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04.09.2018·KRANKENVERSICHERUNG Der Notlagentarif ‒ die wichtigsten Fakten

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Der Notlagentarif ‒ die wichtigsten Fakten

| In den Notlagentarif werden Versicherte eingegliedert, die wegen einer finanziellen Notlage ihre Beiträge nicht bezahlen können. Hier haben die Patienten nur Anspruch auf medizinische Leistungen bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. PI stellt Ihnen die wichtigsten Fakten vor. Den Standardtarif hatten wir Ihnen in PI 08/2018, Seite 12 ff., vorgestellt. |

Notlagentarif seit Mitte 2013

Der Notlagentarif war notwendig geworden, weil mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht im Jahre 2007 (GKV ‒ gesetzliche Krankenversicherung) bzw. 2009 (PKV ‒ private Krankenversicherung) die Versicherungsverträge bei rückständigen Beitragszahlungen nicht mehr einfach gekündigt werden konnten. In der PKV wurde der Versicherte dann automatisch in den Basistarif eingestuft, was aber dennoch zu einem hohen Berg an Beitragsschulden führte. Im August 2013 wurde vom Gesetzgeber daher als weiterer Sozialtarif der PKV der Notlagentarif eingeführt. Versicherte, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf einen Mindestversicherungsschutz ‒ auch wenn Beitragsrückstände bestehen oder Beiträge nicht bezahlt werden können.

Einstufung in den Notlagentarif

Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung in der PKV nicht nachkommen, werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens automatisch in diesen Notlagentarif überführt. Ihr bisheriger privater Krankenversicherungsvertrag ruht während dieser Zeit. Für alle Versicherten im Notlagentarif wird eine einheitliche Prämie kalkuliert. Alterungsrückstellungen werden nicht aufgebaut. Vorhandene Alterungsrückstellungen sind so anzurechnen, dass bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie durch Entnahme aus dieser Rückstellung geleistet werden, um den Aufbau weiterer Beitragsschulden zu verhindern. Sind alle rückständigen Versicherungsbeiträge, die Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt, kommt der Versicherte automatisch wieder in seinen alten Tarif zurück. Der Notlagentarif unterliegt relativ strengen Regularien und soll auf möglichst vorübergehende „Ausnahmesituationen“ beschränkt bleiben.

Welche Leistungen sind im Notlagentarif enthalten?

Die Honorierung im Notlagentarif erfolgt nach den Bedingungen des Standardtarifs. Die PKV erstattet im Rahmen der Zahnbehandlung nur die Kosten, die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bestehen. Der Notlagentarif ist ein verbandseinheitlicher Tarif, das bedeutet: Der Versicherungsumfang ist bei allen Versicherern gleich. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Notlagentarif (AVB/NLT) ist unter der Rubrik „Leistungsrahmen“, Unterpunkt C. ‒ folgender Leistungsumfang ‒ auszugsweise für die zahnärztliche Behandlung ‒ enthalten:

 

  • Zahnärztliche Behandlung
  • (1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung durch Vertragszahnärzte, die für die vertragszahnärztliche Versorgung zugelassen sind, soweit die Aufwendungen im Ersatzkassenvertrag Zahnärzte bzw. einem diesen ersetzenden Nachfolgevertrag, dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen oder den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt sind.

 

  • (2) Keine Leistungspflicht besteht für die Versorgung mit Zahnersatz (auch Einzelkronen, Implantate), Einlagefüllungen (Inlays), mehrschichtige Kompositfüllungen, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen sowie für kieferorthopädische Behandlung.

 

  • (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ersetzt. Erbringt der Zahnarzt Leistungen, die in den in § 6 Abs. 2 GOZ genannten Abschnitten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt sind, werden die Vergütungen für diese Leistungen bis zu den in Abschnitt A Nr. 1 Abs. 2 und 3 genannten Höchstsätzen ersetzt.

 

  • (4) Werden die Gebührensätze gemäß Absatz 3 durch Verträge gemäß § 75 Abs. 3b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. einheitlich mit Wirkung für die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und im Einvernehmen mit den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften einerseits und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung andererseits ganz oder teilweise abweichend geregelt, gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Vergütungen.

 

Welche Gebührenziffern werden erstattet?

Der Verordnungsgeber hat zwar die Behandlung mit den o. g. Regelungen gesetzlich fixiert, aber nicht festgelegt, welche Leistungen im Einzelnen den Einschränkungen unterliegen. Die zahnärztliche Rechnung ist nach den Vorschriften der GOZ und GOÄ zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass das Leistungsspektrum des BEMA gilt, der viele Gebührenziffern der privaten Gebührenordnungen nicht enthält.

Wie hoch ist der Beitrag im Notlagentarif?

Jede PKV kalkuliert für ihre Versicherten einen einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif. Auf diesen Beitrag werden bisher gebildete Alterungsrückstellungen angerechnet. Je länger die Versicherung besteht und je mehr Alterungsrückstellungen somit vorhanden sind, desto geringer ist der individuelle Beitrag des Versicherten.

 

Der Notlagentarif ist arbeitgeberzuschussfähig, wodurch sich der Beitrag für Arbeitnehmer zusätzlich verringert. Der Beitrag bewegt sich in einer Größenordnung von 100 bis 125 Euro im Monat, damit der vorübergehend zahlungsunfähige Versicherte schnellstmöglich seine Beitragsschulden begleichen kann. Die Beiträge sind durch das reduzierte Leistungsniveau und die besonderen Bedingungen erheblich günstiger als im Basistarif und anderen Tarifen.

 

Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, die in den übrigen Tarifen hohen Beiträgen im Alter vorbeugen. Da dadurch im Notlagentarif die Vorsorge für das Alter entfällt, besteht ein zusätzlicher Anreiz, die Rückstände schnell auszugleichen und in einen Normaltarif zurückzukehren.