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04.08.2015·Leserforum Privatliquidation: Sie fragen – wir antworten!

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Privatliquidation: Sie fragen – wir antworten!

| In diesem Beitrag beantwortet die PI-Redaktion Fragen von Lesern, die für eine Vielzahl von Praxen relevant sind. Falls Sie ebenfalls Fragen haben: Schreiben Sie uns: overbeck@iww.de. Wir antworten schnell! Wichtiger Hinweis: Regional können Abweichungen zu den hier genannten Festzuschüssen und Gebührenziffern gelten. Bitte setzen Sie sich bei Unklarheiten immer mit Ihrer KZV in Verbindung. |

Gelösten Steg nach Implantat-Freilegung wiederbefestigen

Frage: „Eine Kassenpatientin kam mit einem gelösten Implantatsteg in unserePraxis. Von den vier Implantaten regio 44, 42, 32, 34 waren drei komplett mit Schleimhaut überwuchert: Drei Abutmentschrauben sind frakturiert, sodass für alle Implantate neue Abutments inklusive Schrauben bestellt wurden. In der ersten Sitzung erfolgte eine Untersuchung im Unterkiefer, ein OPG wurde gefertigt, das weitere Vorgehen besprochen und das offene Implantat mit einer Abdeckschraube verschlossen.In der zweiten Sitzung erfolgten die Freilegung der anderen Implantate und eine Vestibulumplastik von 34 bis 44. In der dritten Sitzung wurden die neuen Abutments inseriert, die gereinigten Steg- und Prothesenkomponenten eingegliedert und die Wundbehandlung durchgeführt. Gibt es einen Festzuschuss und welche Leistungen sind im Eigenlabor und in der Praxis berechenbar?“

 

Antwort: In den Sitzungen können nach Ihren Schilderungen folgende Leistungen berechnet werden:

 

Region
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro
Erste Sitzung

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,96

0030

1

Heil- und Kostenplan

2,3

25,87

42

9050a

1

Befestigen Verschlussschraube im Reparaturfall, entsprechend Auswechseln Sekundärteile

1,2

21,12

Zwischensumme rund

110,00

 

Da nur ein Implantat aus der Mukosa herausragte, wurde dies mit einer Abdeckschraube versehen. Diese Leistung wird entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ berechnet, zum Beispiel nach der GOZ-Nr. 9050 mit abgesenktem Faktor, da keine Auswechseltätigkeit stattfand.

 

Im Rahmen der Untersuchung muss der Kassenpatient informiert werden, dass er nahezu alle Kosten im Rahmen der Therapie zu tragen hat. Sowohl der private HKP als auch eine Vereinbarung, dass er zum Teil Privatpatient wird, sollten im Vorfeld der Behandlung vom Patienten unterschrieben werden.

 

Zweite Sitzung

42, 32

0090

2

Infiltrationsanästhesie

2,3

7,76

15,52

48, 38

0100

2

Leitungsanästhesie

2,3

9,05

18,10

44, 32, 34

9040

3

Freilegen Implantat und Einfügen Aufbauelemente

2,3

80,98

242,94

44 bis 34

Ä2675

2

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

113,95

227,90

Ä444

1

Zuschlag bei ambulanter OP, Bewertung 800 bis 1.199 Punkte

1,0

75,77

Zwischensumme rund

580,00

 

Aufgrund der Schleimhautwucherungen mussten drei Implantate freigelegt und gleichfalls mit Abdeckschrauben versorgt werden. Diese Maßnahme ist Bestandteil der GOZ-Nr. 9040. Die Vestibulumplastik nach GOÄ-Nr. 2675 ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechenbar und kann daher zweimal, der OP-Zuschlag Ä444 einmal berechnet werden. Die alternative GOZ-Nr. 3240 kommt nicht in Betracht, da diese nur für einen Bereich von bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, gegebenenfalls auch am zahnlosen Kieferabschnitt, ansatzfähig ist.

 

Dritte Sitzung

44, 42, 32, 34

9060

4

Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall

2,3

40,49

161,96

44 bis 34

5150a

1

Wiederbefestigung Steg inklusive vier Stegkappen, entsprechend Versorgung Lückengebiss durch einer mittels Adhäsivtechnik befestigten Brücke

2,3

94,43

44 bis 34

3300

2

Nachbehandlung

2,3

8,41

16,82

Zwischensumme rund

275,00

 

Der Wechsel der Verschlussschrauben gegen die neuen Abutments bewirkt die viermalige Berechnung der GOZ-Nr. 9060. Die Wiederbefestigung eines Stegs ist in der GOZ nicht enthalten und wird hier beispielhaft entsprechend der GOZ-Nr. 5150a abgebildet. Als Folge der Freilegung und Vestibulumplastik werden sowohl Nachkontrollen als auch Nachbehandlungen erforderlich.

 

Anzahl
Materialien nach § 4/3 GOZ und § 10/1 GOÄ

1

Abdeckschraube

3

Anästhetikum

1

Steriles OP-Abdeckset

2

Sterile Handschuhe

1

Steriles Einmalskalpell

1

Atraumatisches Nahtmaterial

3

Abdeckschrauben

 

Für die gelisteten Materialien wird ein Schätzbetrag in Höhe von 135 Euro angenommen. Die exakten Kosten sind bei den jeweiligen Herstellern inklusive der Mehrwertsteuer zu ermitteln. Da die Vestibulumplastik aufgrund der Größe nach der GOÄ-Nr. 2675 berechnet wird, können alle Einmalmaterialien, die nicht im § 10 Abs. 1 GOÄ aufgeführt sind, berechnet werden. In den OP-Zuschlägen der GOÄ sind – anders als bei den OP-Zuschlägen nach GOZ – keine Materialkosten enthalten.

 

  • Laborkosten (Schätzbeträge netto)
Nr.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis
Euro
Leistung
Euro

8122

1,00

Stegreinigung

14,00

8123

1,00

Prothesenreinigung

22,00

9111

4,00

Befestigungsschrauben für Steg

15,00
60,00

9115

4,00

Abutment xy

95,00
380,00

Zwischensumme rund

475,00

 

Die Einzelpreise für die Honorartätigkeit des Zahntechnikers und der Materialien müssen fallbezogen adaptiert werden. Besteht ein umsatzsteuerpflichtiges Eigenlabor, wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent zu jedem Posten ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt.

 

Festzuschuss

Ob der Patient einen Festzuschuss nach Befund 7.7 erhält, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der BEMA-HKP sollte mit Anlage und Bonusheft unter Hinweis auf die Art der Instandsetzung der Krankenkasse zur Bewilligung vorgelegt werden. Da der Zahnersatz intakt ist und lediglich die Stegkonstruktion wiederhergestellt wird, handelt es sich eigentlich um eine außervertragliche Leistung, was auf jeden Fall für die Steg- und Prothesenreinigung sowie die chirurgischen Leistungen gilt. Im Rahmen der Behandlung entstehen Gesamtkosten in Höhe von rund 1.575 Euro.

Verblendungen erneuern und Zähne auswechseln

Frage: „Ein Kassenpatient ist seit vielen Jahren mit vier Teleskopkronen auf Implantaten (44, 42, 32, 35) und einer Teilprothese im Unterkiefer versorgt. Alle abradierten Prothesenzähne und die Vollverblendungen an den Teleskopkronen sollen erneuert werden. Was können wir und was unser Fremdlabor berechnen? Erhält der Patient für die neuen Verblendungen einen Festzuschuss?“

 

Antwort: Der Patient erhält einmalig den Festzuschuss 7.7 für die Erneuerung der Prothesenzähne. Für die neuen Verblendungen innerhalb des Verblendbereichs wird laut Beschluss der Festzuschuss-Konferenz vom 8. September 2010 dreimal der Festzuschuss 7.3 gewährt. Der Befund weist keinen Ausnahmefall (atrophierter zahnloser Kiefer) nach der ZE-Richtlinie 36b auf, sodass die Versorgung andersartig ist.

 

Für das zahnärztliche Honorar wird viermal die GOZ-Nr. 2310 (Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz) berechnet, für die Instandsetzung einmal die GOZ-Nr. 5260. Das zahnärztliche Honorar für die beiden Leistungen beträgt bei 2,3-fachem Gebührensatz insgesamt rund 110 Euro. Hinzu kommen noch die Materialkosten für die Abformung von rund 5 Euro.

 

Für das zahntechnische Labor können zum Beispiel die folgenden Leistungen erhoben werden:

 

Nrn.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis
Euro
Material
Euro
Gesamtpreis
Euro

0002

2

Modell aus Superhartgips

9,20

18,40

0402

1

Mittelwertartikulator

9,90

9,90

8013

1

Instandsetzung oder Erweiterung ZE, Grundeinheit

21,80

21,80

8024

8

Einarbeiten Zahn, Leistungseinheit

8,50

68,00

6431

4

Zahn zahnfarben befestigen

12,80

51,20

2662

4

Vollverblendung Komposit

76,50

306,00

5307

4

Silanisieren/Konditionieren je Zahn/Flügel

13,50

54,00

9200

4

PhysioStar NFC Frontzahn

17,02

68,08

9208

4

Condyloform NFC BZ

11,04

44,16

0701

2

Versand je Versandgang

5,60

11,20

Summe Material

112,24

Summe Leistungen

540,50

Gesamtsumme

652,74

+ 7 % MwSt.

45,69

Endbetrag rund

700,00

 

Für den Patienten ergibt sich die folgende Kostenstruktur:

 

Euro

Material- und Honorarkosten Zahnarzt

115,00

Material- und Laborkosten ca.

700,00

abzüglich Festzuschuss ohne Bonus ca.

170,00

Eigenanteil Patient

645,00

 

Mit einem Eigenanteil in Höhe von rund 645 Euro rechnet in der Regel weder das Praxisteam noch der Patient. Daher ist die vorherige Erstellung der erforderlichen Behandlungsunterlagen nach Definition der Instandsetzungsmaßnahmen grundsätzlich notwendig, um den gesetzlich Versicherten über die Höhe des Eigenanteils vor Behandlungsbeginn aufzuklären.

 

Im Einzelnen werden folgende Dokumente erstellt: der BEMA-HKP mit einer verständlichen Beschreibung der Reparaturmaßnahmen im Bemerkungsfeld, Teil 2 zum BEMA-HKP mit den privaten Honorarleistungen, eine Privatvereinbarung (Kassenpatient wird Privatpatient nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ) und ein Privatplan mit allen außervertraglichen Leistungen).