LeserfragenPraxisführung

Patient kommt nach Erhalt hochwertiger Provisorien nicht wieder ‒ was lässt sich dagegen tun?

FRAGE: „Manche Patienten kommen, nachdem sie hochwertige zahn- und/oder implantatgetragene Provisorien erhalten haben, nicht wieder zur endgültigen prothetischen Versorgung in die Praxis. Sie sind zufrieden mit den Provisorien und möchten sparen. Haben Sie einen Tipp für uns, wie wir das in den Griff bekommen?“

Antwort: Bei länger dauernden, komplexen Zahn- und Zahnersatzbehandlungen ist das Provisorium von großer Bedeutung. Allerdings besteht die Gefahr, dass Patienten ein „hochwertiges“ Provisorium derart gut finden, dass sie die Weiterbehandlung mit Eingliederung der Krone oder von Zahnersatz trotz Rücksprache ablehnen ‒ und nicht mehr zur Behandlung erscheinen. Den Patienten muss verdeutlicht werden, dass das Provisorium ‒ bei aller Hochwertigkeit ‒ keine Dauerlösung ist. Dabei kann es schon helfen, andere Begrifflichkeiten als „hochwertiges Provisorium“ zu wählen. Folgende ‒ für Zahn und Implantat verwendbare ‒ Alternativen kommen z. B. infrage:

  • Hochwertiger temporärer Zahnschutz
  • Hochwertiger Übergangsschutz
  • Hochwertiger temporärer Kronenersatz
  • Hochwertige temporäre Provisorien

Durch den Zusatz „temporärer“ oder „Übergangsschutz“ kommt klar zum Ausdruck, dass der Zustand nicht von Dauer sein kann.

 

PRAXISTIPP | Auch ist es ratsam, Patienten darauf hinzuweisen, dass die Eingliederung nur mit „weichem“ Befestigungsmaterial erfolgt. Dieses kann sich in kurzer Zeit auswaschen, was den Verlust der Provisorien und bei Zähnen eine Kariesschädigung zur Folge haben kann. Erklären Sie Patienten zudem, dass sie bei Abbruch der Behandlung eine reine Privatrechnung erhalten. Der Festzuschuss entfällt, da es für das Provisorium keinen gibt. Die Krankenkasse wird entsprechend über den Behandlungsabbruch informiert.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 17 | ID 45797538