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01.12.2016·Zahnmedizin S3-Leitlinie: Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva

·Zahnmedizin

S3-Leitlinie: Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva

| In den letzten Jahren hat die Zahl der Patienten mit einer Antiresorptivatherapie zugenommen. Die neue S3-Leitlinie gibt Empfehlungen zur dentalen Implantation als konsensbasierte Entscheidungshilfe unter Berücksichtigung des patientenbezogenen Osteonekrose-Risikos und deren präoperativer Beurteilung und Risikominimierung. |

 

Welchen Stellenwert hat die S3-Leitlinie?

Die Leitlinien werden von der AWMF (Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich medizinischer Fachgesellschaften) nach definierten formalen Kriterien erstellt. Sie dienen als Hilfen für Ärzte und Zahnärzte bei der Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen, die auch von der Krankenversicherung bei der Kostenerstattung beachtet werden. Diese Leitlinien dienen der Orientierung von Ärzten und Zahnärzten, haben aber keine rechtliche Bindung. Sie werden aus aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren erstellt und erhöhen die Patientensicherheit.

 

Was sind antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen?

Dazu ein Zitat aus der Leitlinie: „Als antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose definiert man für einen Zeitraum von mehr als acht Wochen nach en- oder extraoral freiliegenden Kieferknochen, bei entsprechender Anamnese mit antiresorptiven Medikamenten ohne eine stattgehabte Kopf-Hals-Radiatio oder offensichtlicher Metastasierung in die Kiefer.“ Die Untersuchungen zeigen, dass bei den meisten dieser Kiefernekrosen die Auslöser in der Mundhöhle zu finden sind: parodontal erkrankte Zähne, Prothesendruckstellen und zahnärztlich chirurgische Eingriffe – meist Zahnextraktionen ohne Sicherheitskautelen, bei denen Keime in den Kieferknochen einwandern. Dentale Implantate können sowohl Auslöser sein als auch die Chance bieten, Prothesendruckstellen zu vermeiden und so das Risiko von Kiefernekrosen reduzieren.

 

Die Leitlinie gibt Hinweise, wie das Risiko für eine Osteonekrose präoperativ beurteilt werden kann. Im Rahmen des Gesamtkonzepts sollen vor der Implantation sowohl ein Hygieneplan als auch notwendige Therapien zur Sanierung von Infekten und Reduktion des Infektionsrisikos erfolgen, wobei klinische und radiologische Befunde in Bezug auf Weichgewebsheilung, Knochenumbau oder Knochenneubildungsrate einbezogen werden. Kieferkammaugmentationen sollten bei einer Implantattherapie in der Regel vermieden werden. Vor dem Eingriff muss eine Aufklärung über die Risiken sowie die risikoentsprechende Nachsorge und deren Kostenstruktur erfolgen. Nach dem Eingriff ist eine systemische Antibiotika-Prophylaxe angeraten.

 

Weiterführender Hinweis

  • Die S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ mit der AWMF-Registernummer 083-026 (Stand: Juli 2016) können Sie bei AWMF online (www.awmf.org) unter der Rubrik „Leitlinien“ aufrufen.