AbrechnungLeserfragen

Abrechnung Locator: Kann für den Austausch des Retentionsrings der Festzuschuss 7.7 angesetzt werden?

[?] LESERFRAGE: „Wir haben eine Frage zur Locatorabrechnung. In einer Ausgabe von PI meine ich gelesen zu haben, dass der Retentionsringaustausch ohne Festzuschuss (FZ) abgerechnet wird, da es ein Verschleißteil ist. Einer anderen Fachzeitschrift habe ich entnommen, dass die Kassen dafür den FZ 7.7 gewähren. Wir sind etwas verunsichert. Was ist richtig?“ 

ANTWORT: Beide Aussagen sind so nicht zutreffend ‒ und wurden so auch nicht in PI veröffentlicht. Tatsächlich gibt es unterschiedliche Haltungen der Krankenkassen in den Bundesländern. Keinesfalls wird für den Austausch des Retentionsrings immer der FZ 7.7 gewährt, gerade aufgrund der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 38:

Zahnersatz-Richtlinie Nr. 38
„Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente gehören nicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen.“

Erkundigen Sie sich daher besser vorab bei der Krankenkasse, ob sie den FZ 7.7 für den Austausch des Retentionsrings gewährt. Alternativ können Sie einen BEMA-HKP mit dem Festzuschuss 7.7 ausstellen und im Feld „Bemerkungen“ Folgendes notieren: „Auswechseln Locator Retentionseinsatz“. Der Patient kann diesen HKP mit seinem Bonusheft bei der Krankenkasse einreichen.

In der Regel besteht eine gleich- oder andersartige Versorgung ‒ abhängig davon, ob beim Patienten ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36b (Atrophierter zahnloser Kiefer) vorliegt. Der Patient ist darüber aufzuklären, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, einen Festzuschuss zu zahlen.

Sollte dies der Fall sein, ist die Maßnahme komplett privat zu berechnen. Ob eine Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem gesetzlich versicherten Patienten sicherheitshalber vor Wechseln der Retentionsringe vorgenommen wird, entscheidet der Praxisinhaber. Aus juristischen Gründen ist dies grundsätzlich zu empfehlen. Eine derartige Vereinbarung kann nach dem durchgeführten Wechsel der Locator-Matrizeneinsätze nicht mehr rechtskräftig erfolgen. Dies ist grundsätzlich nur nach wirtschaftlicher Aufklärung und vor dem Wechseln möglich.