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29.01.2014·Abrechnung Planungsunterlagen: Die korrekte Abrechnung von Diagnostikmodellen

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Planungsunterlagen: Die korrekte Abrechnung von Diagnostikmodellen

| Situationsmodelle sind ein integraler Bestandteil der implantologischen Diagnostik, Behandlungsplanung und Patientenberatung. Dazu gehören – je nach Behandlungsfall – noch zahlreiche weitere Honorarleistungen im zahnärztlichen und zahntechnischen Bereich. Auf die Erhebung der berechenbaren Materialien wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. |

Was ist bei gesetzlich Versicherten zu beachten?

Bei GKV-Versicherten ist zu beachten, dass sowohl die Implantation als auch die flankierenden Leistungen – dazu gehören auch jegliche Beratungen und diagnostische Maßnahmen, selbst wenn keine Implantation erfolgen sollte – außervertraglich nach der GOÄ bzw. GOZ berechnet werden. Der GKV-Versicherte wird mit seiner Unterschrift auf dem Formular nach § 4 Abs. 5 BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ zum Privatpatienten.

 

Nach einer Erstberatung mit regionaler Untersuchung – zum Beispiel nach den GOÄ-Nrn. 1 oder 3 und 5 – über eine mögliche Implantation erhält der Patient in der Regel einen zweiten Termin, an dem sowohl die Implantat-Diagnostik (GOZ-Nr. 9000), eine röntgenologische Untersuchung (in der Regel die GOÄ-Nr. 5004) und Abformungen für Modelle zur Auswertung und Planung (GOZ-Nr. 0060) erfolgen. Als Abformmaterial dient in erster Linie Alginat, jedoch können auch andere leichtfließende Materialien drucklos verwendet werden. Der Begriff „Abformung“ ist dem Begriff „Abdruck“ vorzuziehen, da Druck nur bei der Abdämmung eines Löffels ausgeübt wird.

 

Ist in der Praxis bereits ein Intraoraler Scanner etabliert, so erfolgt die Abformung für die Situationsmodelle auf digitalem Weg (GOZ-Nr. 0065). Darüber hinaus besteht nach Empfehlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Möglichkeit, die Auswertung der intraoral gefertigten Aufnahmen in Echtzeit am Monitor analog zu berechnen. Beispiel: „7000a Auswertung intraoraler Daten zur Diagnose entsprechend GOZ 7000 Aufbissschiene ohne adjustierte Oberfläche.“ Die Daten werden elektronisch zur Herstellung der Modelle an das Fertigungszentrum versandt.

 

Weiterhin können intraorale und/oder extraorale Fotografien erfolgen (BEB-Nr. 0706 oder laut BZÄK analog der GOZ). Alte Fotografien des Patienten können zusammen mit aktuellen Bildunterlagen im Beratungsgespräch hilfreich sein, um die Patientenwünsche im Vorfeld der Implantation zu berücksichtigen. Es sollte weiterhin geklärt werden, ob die Anfertigung eines kosmetischen Vorschlages der späteren prothetischen Versorgung erforderlich ist. Im Dentallabor kann nach Auswertung der Bilddaten und der Situationsmodelle (BEB-Nr. 0801 – Prothetische Planung inklusive Modellanalyse, je Modell, oder BEB-Nr- 0811 – Modellanalyse für Prothetik inklusive Vermessung, je Modell) ein Wax- oder Set-up (BEB-Nr. 0832 – Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen, je Zahn, oder BEB-Nr. 0834 – Diagnostisches Aufstellen von Konfektionszähnen) hergestellt werden, das anschließend mit dem Patienten in der Praxis erörtert und ggfs. anprobiert werden kann.

Behandlungsplanung und Therapievorschläge

Anhand der konventionellen oder digitalen Kiefer- und Situationsmodelle kann der Implantologe Therapievorschläge erarbeiten, im Beratungsgespräch mit dem Patienten erörtern, visualisieren und eventuell ein Wax- oder Set-up anprobieren. Der GKV-Patient sollte im Vorfeld dieser teils umfassenden Diagnostik einen Heil- und Kostenplan erhalten, der möglichst explizit auch die zahntechnischen Kosten enthält.

 

Die Planungsmodelle (BEB-Nr. 0001 aus Hartgips oder BEB-Nr. 0002 aus Superhartgips) sollten sauber ausgearbeitet sein und anstelle einer handschriftlichen Namensbezeichnung ein Namensschild aufweisen (Mehrkosten über den Modellpreis kalkulieren). Die Modelle sollen alle relevanten Bestandteile des Kiefers erkennen lassen: die vollständigen Zahnreihen, die zahnlosen Kieferabschnitte, die Alveolarfortsätze und die Umschlagfalte. Die Modelle – oder digitale Bilddaten in Echtzeit am Monitor mittels intraoralem Scanner – können von der Prophylaxe-Mitarbeiterin gut zur Demonstration von Pflegetechniken und Aufzeigen von Pflegedefiziten sowohl im Vorfeld einer Implantation als auch im Recall eingesetzt werden.

Die Abformung am Patienten

Bestehen bei einem Patienten Besonderheiten im Bereich der Kieferkämme und/oder Alveolarfortsätze (gekippte Zähne im UK nach lingual, im OK nach bukkal oder Exostosen), so müssen konfektionierte Abformlöffel anprobiert und bei Bedarf individualisiert werden. Dafür eignet sich beispielsweise ein Putty Silikon, das nach dem Anmischen sofort einen gewissen Wiederstand aufweist. Veränderungen an einem konfektionierten Löffel werden als zahntechnische Leistung berechnet. Da in der BEB keine eigene Ziffer vorgesehen ist, muss eigenhändig eine Ziffer mit Leistungstext generiert werden (zum Beispiel „BEB 1004 Individualisierung Abformlöffel x Euro“). Die BEB ist nicht gesetzlich erlassen, sodass jeder Zahnarzt genauso wie jeder Laborinhaber die Preise selbst betriebswirtschaftlich ermitteln muss.

 

Die Vorteile einer Individualisierung können – auch gegenüber einem privaten Kostenträger bei Nachfrage – beispielsweise wie folgt dargelegt werden:

 

  • Die dorsale Abdämmung im OK verhindert das Abfließen des Abformmaterials in den Rachen des Patienten und damit das Auslösen des Würgreflexes.
  • Der Aufbau einer gleichmäßigen Schicht des Abformmaterials am Löffelboden und am Rand ist von den individuellen Gegebenheiten im Mund durch Individualisierung des Löffels im Vorfeld möglich. So werden Ungenauigkeiten durch einen Materialverzug vermieden.
  • Die Individualisierung durch Stopps vermeidet die Komprimierung und den Materialabfluss. Dadurch werden Fahnenbildung und Verziehungen an den Zähnen vermieden.

 

Eine Desinfektion je Abformung (BEB-Nr. 0732) wird in der Regel in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Die BZÄK empfiehlt in ihrem Kommentar (Stand 13. August 2013): „Die Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig.“ Privat Kostenträger negieren diese Aussage oftmals, in der GOZ finden sich keine diesbezüglichen Aussagen.

Der Einsatz funktionsanalytischer Leistungen

Darüber hinaus bleibt zu klären, ob eine Beurteilung in funktioneller Hinsicht erforderlich ist, die mitunter mit dem Einsatz einer Gesichtsbogenübertragung (GOZ-Nr. 8020 arbiträr, GOZ-Nr. 8030 kinematisch, GOZ-Nr. 8035 elektronisch) und einem zentrischen Registrat (GOZ-Nr. 8010 und BEB-Nr. 1121 – Spezialbiss-/Zentrikplatte) vorgenommen wird. Daraus ergeben sich im Bereich der Diagnostik weitere Arbeitsschritte. Die Modelle werden mit Kunststoffplatten und einem integriertem herausnehmbaren Magneten versehen (BEB-Nr. 0253 – Splitt-Cast-Sockel an Modell, je Modell).

 

Das Registrieren von UK-Bewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren wird nach GOZ-Nr. 8050 und BEB-Nr. 0405 (Modellmontage in individuellen Artikulator II bei arbiträrem Gesichtsbogen) berechnet, bei voll adjustierbaren Artikulatoren nach GOZ-Nr. 8060 oder nach elektronischer Aufzeichnung nach GOZ-Nr. 8065 und BEB-Nr. 0406 (Modellmontage in individuellen Artikulator III nach kinematischer oder digitaler Gesichtsbogenregistrierung). Die Montage des Gegenkiefers (früher GOZ-Nr. 804) kann nur noch über die Zahntechnik berechnet werden (BEB-Nr. 0408 – Montage Gegenkiefer).

 

Eine Auswertung der Registrate erfolgt in der Regel im Labor (BEB-Nr. 0511 – Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat, BEB-Nr. 0521 – Zentrikregistrat auswerten). Die Modellmontage nach den gefundenen Werten lässt so eine Aussage über die aktuelle klinische Situation zu und ermöglicht eine umfassende Gesamtplanung. Fallbezogen können weitere zahnärztliche und zahntechnische Arbeitsschritte erforderlich sein.

 

Sobald alle relevanten Planungsdaten ermittelt sind, werden detaillierte Kostenvoranschläge vom Dentallabor angefordert und die zahnmedizinischen Therapiepläne erstellt. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts werden durchaus mehrere Heil- und Kostenpläne (HKP) notwendig. Falls bereits im Vorfeld der Implantation funktionsanalytische Leistungen erbracht werden, erfolgt die Berechnung der GOZ-Nr. 0040. Werden diese erst im Rahmen der Suprakonstruktion durchgeführt, so wird die GOZ-Nr. 0040 auf einem Privatplan (außervertraglich bei einem Kassenpatienten) und der implantologische HKP nach GOZ-Nr. 0030 berechnet.

 

Dabei kann das Gesamtkonzept auch auf einem Vordruck mit GOZ-Nrn. 0030 und 0040 erscheinen. Diese Handhabe ist jedoch aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht zu favorisieren, da in der Regel innerhalb der Osseointegrations-Phase die erste Rechnung ausgestellt wird. Zudem ist es für Selbstzahler von Vorteil, wenn sie wissen, zu welchem Zeitpunkt welcher Geldbetrag fällig sein wird.