AbrechnungPraxisführung

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren: Ab 2023 Pflicht

Am 1. Juli 2022 beginnt in Zahnarztpraxen der Echtbetrieb des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird damit erheblich beschleunigt und vereinfacht.

Bei dem digitalen und sicheren Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Noch bis Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen bundesweit verpflichtend wird.

Mehr dazu finden Sie hier:
http://www.implantologie-heute.de/das-elektronische-beantragungs-und-genehmigungsverfahren-ebz