Teilzeitjob ist kein Grund für niedrigeren Stundenlohn
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Jedem Arbeitnehmer steht ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr zu, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der meist üblichen 5-Tage-Woche reduziert sich der Mindesturlaubsanspruch also auf 20 Arbeitstage. Einzel- oder tarifvertraglich wird jedoch...
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