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01.06.2012·Leserforum Was ist bei Porto- und Verpackungskosten für Implantatprodukte zu beachten?

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Was ist bei Porto- und Verpackungskosten für Implantatprodukte zu beachten?

| In diesem Beitrag beantworten wir eine Frage von allgemeinem Interesse. |

 

FRAGE: Können Sie uns erklären, wie die Versandkosten bei Implantatprodukten ermittelt werden? Wir haben folgende Artikel bei unserem Lieferanten bestellt, kommen jedoch bei der Überprüfung der Einzelposten nicht auf den Gesamtbetrag, der auf der Rechnung abgebildet ist. Auf telefonische Nachfrage haben wir keine plausible Erklärung erhalten. Die Rechnung beinhaltet folgende Angaben:

 

  • Rechnung des Herstellers (Kurzform)
Artikel-Nr.
Menge
Bezeichnung
USt
Preis Euro
Wert Euro

xxx.xxx

1

Implantat

199,00

199,00

xxx.xxx

1

Einheilkappe

28,00

28,00

Summe Positionen

227,00

Porto-/Verpackung

5,00

Umsatzsteuer

7 %

203,38

14,24

Umsatzsteuer

19 %

28,62

5,44

Bruttowert

251,68

Total in Euro

251,68

 

Antwort: Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die ein Unternehmer an das Finanzamt zahlt. Hierfür wird die USt vom Unternehmer seinen Kunden – hier: dem Praxisinhaber – in Rechnung gestellt. USt fällt immer an, wenn durch ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware geliefert wurde. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Umsätze gibt es eine Steuerbefreiung (beispielsweise für zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen) oder einen ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent (beispielsweise für Zahnersatz). Im Einkauf des Zahnarztes unterliegen in Deutschland auch dentale Implantate der 7-prozentigen USt.

Porto- und Verpackungskosten unterliegen gleichfalls der USt. Nach den oben genannten Angaben wurden Waren sowohl zu 7 als auch zu 19 Prozent USt erworben, sodass die Porto- und Verpackungskosten anteilig dem Gesamtwarenwert auch mit 7 bzw. 19 Prozent USt behaftet sind. Die Berechnung der einzelnen Posten stellt sich folgendermaßen dar:

 

Ware
Netto Preis Euro
USt-Satz
Gesamt brutto Euro

Implantat

199,00

7 %

212,93

Einheilkappe

28,00

19 %

33,32

Porto-/Verpackung

5,00

anteilig mit

7 und 19 %

5,43

Gesamtbetrag

251,68

 

Der Rechenweg:

Summe Implantat und Einheilkappe (227,00 Euro netto) = 100 Prozent

 

Wieviel Prozent vom Gesamtbetrag des Einkaufs entfallen auf das Implantat bzw. die Einheilkappe?

199,00 Euro

x

100

:

227,00 Euro

=

87,67 %

28,00 Euro

x

100

:

227,00 Euro

=

12,33 %

Wie werden die beiden USt-Sätze bei den Versandkosten in Abhängigkeit von den zuvor gefundenen prozentualen Werten berechnet?

100,00 %

=

5,00 Euro Versandkosten

87,67 %

=

4,38 Euro, die mit 7 % USt behaftet sind

12,33 %

=

0,62 Euro, die mit 19 % USt behaftet sind

Wie sieht nun die anteilige Berechnung der USt für die Versandkosten aus?

4,38 Euro

x

7 % USt

=

0,31 Euro

0,62 Euro

x

19 % USt

=

0,12 Euro

Wie setzen sich die einzelnen Beträge zusammen?

 

Implantat netto

=

199,00 Euro

7 % USt Implantat

=

13,93 Euro

Versandkosten netto

=

5,00 Euro

7 % USt Versandkosten

=

0,31 Euro

19 % USt Versandkosten

=

0,12 Euro

Einheilkappe netto

=

28,00 Euro

19 % USt Einheilkappe

=

5,32 Euro

Gesamtbetrag brutto

=

251,68 Euro

 

Die USt wird auf die Versandkosten anteilig mit 7 und 19 Prozent erhoben, wenn die Rechnung Ware mit beiden Steuersätzen enthält. Bestellen Sie jedoch nur Ware zu 7 oder zu 19 Prozent USt, dann ist die Berechnung der USt auf die Porto- und Verpackungskosten einfach zu ermitteln:

 

Artikel-Nr.
Menge
Bezeichnung
USt
Preis Euro
Wert Euro

xxx.xxx

1

Implantat A

199,00

199,00

xxx.xxx

1

Implantat B

199,00

199,00

Summe Positionen

398,00

Porto / Verpackung

5,00

Umsatzsteuer

7 %

28,21

Bruttowert

431,21

Total in Euro

431,21

 

Artikel-Nr.
Menge
Bezeichnung
Preis Euro
Wert Euro

xxx.xxx

1

Verschlussschraube A

21,00

21,00

xxx.xxx

1

Verschlussschraube B

21,00

21,00

Summe Positionen

42,00

Porto-/Verpackung

5,00

Umsatzsteuer

19 %

8,93

Bruttowert

55,93

Total in Euro

55,93

 

Anhand der Tabellen sollte es möglich sein, die Kosten für Porto und Verpackung zu ermitteln und diese als Bruttobetrag dem Patienten zu berechnen.

 

Auch nach Novellierung der GOZ findet sich kein Hinweis zur Weitergabe dieser Kosten. Sie sollten diese auf keinen Fall auf die bestellten Produkte preislich umlegen, sondern als eigenen Posten in der Rechnung aufführen. Private Kostenträger vermuten anderenfalls bei Überprüfung der Preise einen unrechtmäßigen Lagerhaltungsaufschlag und Sie müssen sich rechtfertigen.

 

Verschiedene Berechnungsmöglichkeiten

Je nach Praxis-EDV bestehen mehrere Möglichkeiten, Kosten für Porto und Verpackung zu berechnen. Entweder kann der Bruttobetrag in der Leistungserfassung eingegeben werden (zum Beispiel Praxis-EDV von Damp und Z1):

 

§ 4/3 Porto- und Verpackungskosten 5,43 Euro

 

oder sie müssen auf einem eigenen Materialbeleg mit selbst definierter Bezeichnung erfasst werden (zum Beispiel Praxis-EDV von Solutio):

 

Porto- und Verpackungskosten 5,43 Euro

 

Diese auch als Versandkosten bezeichneten Beträge werden in unterschiedlicher Höhe an die Patienten weitergegeben. Wenn eine Warenbestellung für zwei oder mehr Patienten vorgesehen ist, werden die Versandkosten anteilig den Patienten in Rechnung gestellt. Eine auf den Cent exakte Berechnung der Versandkosten ist daher nicht immer möglich.