Praxisführung

Ab 1. März: Schnelltest auch in Zahnarztpraxen

Ab dem 1. März soll jeder Bürger Anrecht auf kostenlose Corona-Schnelltests bekommen – auch in Zahnarztpraxen. Dies sieht eine Erweiterung der Nationalen Teststrategie vor, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem Corona-Kabinett vorlegen will. Die kostenlosen Tests sollen auch in Arztpraxen und bei Zahnärzten erhältlich sein. Die Kosten übernehme der Bund, hieß es. Das Honorar für Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnisses soll 9 Euro pro Test betragen.

„Die Nationale Teststrategie und die Test-Verordnung werden so angepasst, dass ab dem 1. März 2021 jeder Bürger und jede Bürgerin in den Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, bei vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Dritten […] kostenlos einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen lassen kann (analog der Regelung in § 6 Abs. 1 TestV). Ein positives Schnelltest-Ergebnis soll mit einem PCR-Test bestätigt werden“, erklärte das BMG in einem internen Schreiben an die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen.

Wie genau das im Detail funktionieren soll, ist noch offen: Vergütung, Abrechnung, technische und operative Vorgaben müssen erst noch in einem Entwurf definiert werden. Immerhin ist schon eine beabsichtigte Summe genannt: „Die Vergütung erfolgt analog der in den §§ 7ff. TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen und beträgt bis zu 9 Euro (je nach Beschaffungskosten) für den Test und weitere 9 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnis.“