Recht

Bayern: Zahnärzte begrüßen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßen die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auszusetzen. Söder hatte am 7. Februar angekündigt, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz bis auf Weiteres nicht umzusetzen.

„Die Personalsituation in den bayerischen Zahnarztpraxen ist bereits heute angespannt. Jede zahnmedizinische Fachanstellte, die wegen der Impfpflicht den Beruf aufgibt, ist eine zu viel. Zudem haben wir bewiesen, dass unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen auch unter Pandemiebedingungen greifen. In Bayern ist kein Fall einer Infektionsweitergabe von einem Zahnarzt auf den Patienten dokumentiert“, so Christian Berger, Präsident der BLZK und Vorsitzender des Vorstands der KZVB.

Die beiden Körperschaften teilen die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ohne eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden darf. Sonst laufe man Gefahr, dass Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen in andere Branchen abwandern. Dadurch würde sich die Patientenversorgung verschlechtern.

Mitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns  vom 07.02.2022