Praxisführung

Corona-Krise: Antragsfrist für Überbrückungshilfen verlängert

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30.09.2020 beantragen.

Im Rahmen der “Überbrückungshilfe” können seit dem 10.07.2020 Anträge von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen eingereicht werden. Ab dem 10.08.2020 können zusätzlich auch Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen.