Praxisführung

Heizöl & Co: Haben Sie Härtefallhilfe beantragt?

Bis zum 20. Oktober 2023 haben Sie noch die Möglichkeit Ihren Antrag auf Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) zu stellen!

Folgende Links führen Sie direkt zu den Online-Portals für die Antragsstellung und den Härtefallhilfe-Rechner für Ihr zuständiges Bundesland: