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21.12.2018·Implantatchirurgie Mini-Implantate: Implantation und Einarbeiten in eine vorhandene Prothese

·Implantatchirurgie

Mini-Implantate: Implantation und Einarbeiten in eine vorhandene Prothese

| Mit Mini-Implantaten lassen sich sowohl Teilprothesen als auch Totalprothesen verankern. Die Position der Implantate orientiert sich am Knochenangebot und der Lage wichtiger anatomischer Strukturen. PI stellt Ihnen die Implantation mit Einarbeitung in eine vorhandene Unterkiefer-Prothese vor und erläutert die Arbeitsschritte sowie die Abrechnung. |

Chirurgisches Verfahren mit Sofortversorgung

Nach der Voruntersuchung, Befundaufnahme, Aufklärung und dem Einverständnis des Patienten werden für den zahnlosen Unterkiefer vier Mini-Implantate der Fa. Straumann GmbH geplant. Bei guter Primärstabilität soll die vorhandene Prothese sofort umgearbeitet werden.

Der Therapieplan

Der Therapieplan umfasst die relevanten Gebührenziffern für die vorgesehene Versorgung. Flankierende Leistungen und die Bestimmung der Gebührensätze müssen fallbezogen adaptiert werden.

 

Region
GOÄ/GOZ
Leistungsbeschreibung
Faktor
Anzahl
Betrag/Euro

Untersuchung, Diagnostik, Therapievarianten

0010

Eingehende Untersuchung

2,3

1

12,94

Ä5004

Orthopantomogramm

1,8

1

41,96

0060

Abformung für Situations- und Planungsmodelle

2,3

1

33,63

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

Besprechungstermin

Ä3

Eingehende Beratung

2,3

1

20,11

Implantatdiagnostik

UK

9000

Implantatanalyse

2,3

1

114,35

Ä5004

Orthopantomogramm

1,8

1

41,96

0030

Heil- und Kostenplan (Chirurgie und Prothetik)

2,3

2

51,74

Implantation

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

0080

Oberflächenanästhesie

2,3

2

7,76

0010

Leitungsanästhesie

2,3

4

36,20

44, 42, 32, 34

9010

Insertion Implantat

2,3

4

799,44

0530

OP-Zuschlag

1,0

1

123,73

Ä5004

Orthopantomogramm

1,8

1

41,96

Gesamt

1.357,94

 

Aufgrund des minimal-invasiven Eingriffs bei Verwendung von durchmesserreduzierten Mini-Implantaten kann in vielen Fällen auf eine Augmentation verzichtet werden. Weichteilchirurgische Maßnahmen sind fallabhängig im Therapieplan zu integrieren.

 

  • Beispiel: Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit Mini-Implantaten
Produkt
Anzahl
Einzelpreis
Gesamtpreis

Alginat

2

2,65 Euro

5,30 Euro

Anästhetikum

3

0,68 Euro

2,04 Euro

Nadelbohrer lang

1

29,75 Euro

29,75 Euro

Pilotbohrer lang

1

29,75 Euro

29,75 Euro

Mini-Implantat 14 mm

4

138,03 Euro

552,12 Euro

Atraumatisches Nahtmaterial

1

8,89 Euro

8,89 Euro

Silikonabformung (Hinweis: bei Umarbeitung Prothese)

1

11,90 Euro

11,90 Euro

Gesamt

639,75 Euro

 

Die Mini-Implantate werden mit 7 Prozent Umsatzsteuer behaftet, alle anderen Posten mit 19 Prozent. Die Steuern sind in den o. g. Preisen bereits enthalten.

Vorgehen bei direkter Umarbeitung der Totalprothese

Die direkte Umarbeitung (chairside) einer einwandfrei funktionellen Totalprothese in eine Deckprothese ist möglich, wenn keine Unterfütterung durch einen Zahntechniker erforderlich ist. Bei ausreichender Primärstabilität der Implantate werden die Optiloc®-Verbindungen unmittelbar nach der Implantation in die vorhandene Prothese eingearbeitet. Danach werden die weißen Montagemanschetten auf die Optiloc®-Verbindungen aufgesetzt und zum Ausblocken verwendet. Anschließend wird auf jede Optiloc®-Verbindung mit Montagemanschette ein Matrizengehäuse mit Retentionseinsatz platziert.

 

Mit dem Winkelhandstück und einem Acrylfräser kann jetzt die Prothesenbasis an den Positionen der Optiloc®-Matrizengehäuse hohl gelegt (ausgeschliffen) werden.

 

PRAXISTIPP | Nach Herstellerangaben sind die hohl gelegten Bereiche um mindestens 1 mm zu überfräsen, um einen ausreichend dicken Mantel aus selbsthärtendem PMMA-Harz zu ermöglichen.

 

Die Abformung mit Einprobe

Eine Abformung mit einem Light-Body-Silikon ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Matrizengehäuse und Prothesenbasis keinen Kontakt haben. Zur Kontrolle wird die Totalprothese in den Mund des Patienten eingesetzt. Die auf den Optiloc®-Prothetikverbindungen befestigten Matrizengehäuse dürfen die Prothesenbasis nicht berühren.

 

Modifiziert wird die Prothesenbasis solange, bis diese in Okklusion passiv sitzt, ohne die Matrizengehäuse zu berühren. Nach der Konditionierung mit einem Monomer-Primer wird eine dünne Schicht Vaseline® aufgetragen, um die anderen Bereiche vor anhaftendem PMMA-Harz zu schützen.

Das Einpolymerisieren der Matrizengehäuse

Die Matrizengehäuse werden mit einem selbsthärtenden PMMA-Harz in die Prothese einpolymerisiert. Dafür wird eine kleine Menge Acrylharz in die hohl gelegten Bereiche in der Prothesenbasis und um die Matrizengehäuse eingebracht. Anschließend wird die Prothese in den Mund des Patienten eingesetzt. Das Acrylharz härtet in mundgeschlossener Technik aus, d. h. der Patient fixiert den Harz durch Zahnreihenschluss.

 

Nach der Aushärtephase wird die Prothese aus dem Mund entnommen und die weißen Optiloc®‒Montagemanschetten entfernt. Um den Prozess der Polymerisation abzuschließen, wird die Prothese in ein heißes Wasserbad oder in einen Drucktopf (sofern vorhanden) gelegt.

Das Ausarbeiten der Prothese

Nachdem das Harz vollständig ausgehärtet ist, sind die überschüssigen Acrylharzreste zu entfernen. Bei Bedarf sind die gelben Optiloc®-Retentionseinsätze mit mittlerer Haltekraft gegen andere Optiloc®-Retentionseinsätze auszuwechseln.

 

Die fertiggestellte Deckprothese kann nun final in den Mund des Patienten eingesetzt werden.

 

  • Prothetische Leistungen
Region
GOÄ/GOZ
Leistungsbeschreibung
Faktor
Anzahl
Betrag/Euro

44, 42 ,32, 34

5080

Verbindungselemente

2,3

4

119,00

UK

5250

Wiederherstellung Prothese ohne Abformung

2,3

1

18,11

44, 42, 32, 34

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

2

14,22

44, 42, 32, 34

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

2

16,82

Endkontrolle vor Recallphase

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

44, 42, 32, 34

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

2

14,22

44, 42, 32, 34

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

2

16,82

Gesamt ca.

220,63

 

Das Implantat und die Krone bestehen aus einem Stück (einteilig), sodass weder die Nr. 9050 GOZ noch ein Prothesenanker bei dieser Versorgung berechnet werden kann. Die einteiligen Implantate weisen keinen Spalt zwischen Prothesenanker und Implantat auf, was im Hinblick auf Mucositis- und Periimplantitis-Prozesse vorteilhaft ist.

Zahntechnische Leistungen

Wenn in der Zahnarztpraxis keine Umsatzsteuerpflicht besteht, werden alle zahntechnischen Leistungen und Materialien mit dem Bruttobetrag ohne Ausweis der Umsatzsteuer berechnet.

 

  • Beispiel: Abrechnung zahntechnischer Leistungen
BEB
Leistung
Anzahl
Einzelpreis
Gesamtpreis

0001

Hartgipsmodelle

2

10,12 Euro

20,24 Euro

8883

Ausschleifen ZE zur Matrizenaufnahme, je Implantat

4

7,74 Euro

30,96 Euro

6438

Einpolymerisieren Optiloc-Matrize, je Implantat

4

53,55 Euro

214,20 Euro

8011

Instandsetzen Kunststoffprothese

1

38,08 Euro

38,08 Euro

9100

Optiloc®-Prozesspackung (Inhalt: 2 Matrizengehäuse, 2 Retentionseinsätze weiß, gelb und grün, 2 Montagemanschetten)

2

80,92 Euro

161,84 Euro

Gesamt

465,32 Euro

 

Die Kostenübersicht

Die unterschiedlichen Phasen von der Insertion der ‒Implantate bis zur Eingliederung der eingearbeiteten Prothese ergeben folgende Kostenstruktur:

 

  • Gesamtkosten (gerundet)
Posten
Betrag

Chirurgie

1.360 Euro

Verbrauchsmaterial

640 Euro

Prothetik

220 Euro

Zahntechnik

465 Euro

Gesamt

2.685 Euro

 

Die Fertigungskosten einteiliger Implantate sind erheblich niedriger als die von zweiteiligen Implantaten. Der Aufbau ist einfacher gehalten und verursacht in der Herstellung wenig Aufwand. Zudem verfügen Mini-Implantate bereits über einen Prothesenanker (meist die Form einer Kugel), wodurch bei der Therapie die Nr. 9050 GOZ (Austauschen bzw. Auswechseln von Sekundärteilen) entfällt. Ein Freilegen der Implantate nach Nr. 9040 GOZ mit allen flankierenden Leistungen und Materialien erübrigt sich ebenfalls.

 

FAZIT | Beim minimal-invasiven Verfahren mit Mini-Implantaten sind die Materialkosten deutlich geringer als bei herkömmlichen Verfahren. Zudem reduziert sich die Behandlungszeit deutlich. Das minimal-invasive Verfahren ist insbesondere geeignet bei älteren Patienten mit reduziertem Knochenangebot. Für den Patienten haben diese Verfahren vor allem den Vorteil, dass die Behandlung schneller, schmerzfreier und preiswerter gestaltet werden kann. Entzündungen, postoperative Schwellungen und Wundschmerzen sind deutlich geringer als bei der herkömmlichen Behandlung.