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02.07.2015·Kostenkalkulation Was kostet ein Implantat mit Knochenblock?

·Kostenkalkulation

Was kostet ein Implantat mit Knochenblock?

| In einer oralchirurgischen Praxis soll bei einem Patienten ein Implantat inseriert werden. Aufgrund der Defektsituation wird ein zweizeitiges Vorgehen mit dem Patienten abgestimmt. Im Rahmen der ersten Operation soll ein Knochenblock aus dem Kieferwinkel in den Defektbereich transplantiert und später ein Implantat inseriert werden. |

Bereits erschienene Beiträge

In vergangenen Ausgaben haben wir bereits über folgende Therapien mit Kostenstrukturen berichtet: zwei Implantate (11/2014), ein Implantat mit internem Sinuslift (12/2014) und ein Implantat mit externen Sinuslift (05/2015).

Die Eckdaten

Versicherungsstatus: privat versichert; Befund: 18, 17, 28, 38, 46-48 fehlen; Mundhygiene, konservierende und parodontologische Therapieschritte sind abgeschlossen. Therapieplanung zweizeitig: Diagnostik, Kieferkammaufbau mit Knochenblock aus aufsteigenden Ast, Implantation regio 46, Entfernung von Osteosynthesematerial und Freilegung.

 

  • Erste Phase: Die vorbereitenden Maßnahmen
Zähne
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

Ä3

1

Ausführliche Beratung

2,3

20,10

Ä5004

1

Orthopantomogramm

2,3

41,96

OK

9000

1

Implantatanalyse

2,3

114,35

Ä75

1

Befundbericht ausführlich

2,3

17,43

6002

1

Kosten für Telefon/Porto/Versand

1,10

0030

1

Heil- und Kostenplan

2,3

25,87

Zwischensumme

242,25

 

Wenn in der Hauszahnarztpraxis ein aktuelles OPG vorliegt, kann dies zum Vorstellungstermin in der chirurgischen Praxis – mit Unterschrift für die Aushändigung und Verweis auf Rückgabe – mitgegeben werden. In diesem Fall kann die GOÄ-Nr. 5004 im Heil- und Kostenplan entfallen. Die Kosten für den Versand des Arztbriefes sind nach der GOÄ berechenbar. Hier gilt es die Begriffe Versandkosten und Portokosten zu unterscheiden. Die Portokosten umfassen nur den Betrag für die Beförderung des Briefes durch ein Versandunternehmen. Zu den Versandkosten gehören zum Beispiel: Porto, Verpackungsmaterial und Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Versand entstehen.

 

  • Zweite Phase: Augmentation mit Knochenblock
Zähne
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

46

0100

2

Leitungsanästhesie

2,3

9,05

18,10

46

9100

1

Aufbau Alveolarfortsatz, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

348,49

0530

1

OP-Zuschlag

1,0

123,73

49

9140

2

Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebiets, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

84,08

168,16

46

9150

1

Fixation/Stabilisierung Augmentat durch Osteosynthese, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

87,32

46

3050

1

Stillung einer übermäßigen Blutung

2,3

14,23

6000a

1

Intraorale Fotografie, entsprechend Profilfotografie

2,3

10,35

Ä5004

2

Orthopantomogramm

1,8

41,97

83,94

46

3250a

1

Softlaser post OP, drei Zahnregionen, entsprechend Tuberplastik

1,80

27,34

46

3290

1

Kontrolle nach chir. Eingriff

2,3

7,11

46

3300

2

Nachbehandlung nach chir. Eingriff

2,3

8,41

16,82

Ä75

1

Befundbericht ausführlich

2,3

17,43

6002

1

Kosten für Telefon/Porto/Versand

1,10

Zwischensumme

945,56

 

Die Entnahme des Knochenblocks erfolgt im rechten Kieferwinkel. Wenn die Praxis-EDV es zulässt, ist die Angabe regio 49 sinnvoll, damit eine deutliche Trennung zum OP-Gebiet 46 abgebildet wird. Ist diese Angabe nicht erfassbar, hilft eine Textzeile unterhalb der GOZ-Nr. 9140, um zu erläutern, dass der Knochenblock am aufsteigenden Ast entnommen werden soll. Nur wenn der Knochen als Block präpariert und in dieser Form in das Defektgebiet 46 transplantiert wird, ist die GOZ-Nr. 9140 zweifach berechenbar. Die Abrechnungsbestimmung lautet: „Bei Entnahme von einem oder mehreren Knochenblöcken ist das Doppelte der Gebühr nach der Nr. 9140 berechnungsfähig.“ Von einem Knochenblock im Sinne dieser Abrechnungsbestimmung ist auszugehen, wenn dieser bei der Implantation eigenständig fixiert werden muss.

 

Die Fixierung des Knochenblocks mit Osteosyntheseschrauben regio 46 kann nach der GOZ-Nr. 9150 einmal mit allen benötigten Schrauben honoriert werden. Diese Ziffer ist nur im Zusammenhang mit einem Kieferkammaufbau nach GOZ-Nr. 9100 berechenbar. Die Aufnahme der GOZ-Nr. 3050 für eine eventuelle Blutung als selbstständige Maßnahme im Rahmen der Operation ist möglich, wird jedoch meistens erst bei tatsächlicher Notwendigkeit im Rahmen der Operation erfasst. Erfolgt zur besseren Wundheilung die Anwendung eines Lasers, so handelt es sich um eine analoge Leistung, die entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ ausgewählt und mit verschiedenen Steigerungsfaktoren aufgrund der unterschiedlichen Behandlungsregionen berechnet wird. In diesem Beispiel ist dafür die Tuberplastik als Hilfsziffer ausgewählt worden.

 

  • Dritte Phase: Implantation, Entfernung Osteosynthesematerial
Zähne
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

46

0100

2

Leitungsanästhesie

2,3

9,05

18,10

UK

9003

1

Verwenden einer Bohrschablone

2,3

12,94

46

9010

1

Implantatinsertion, je Implantat

2,3

199,86

0530

1

OP-Zuschlag

1,0

123,73

46

9170

1

Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

2,3

64,68

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,97

46

3250a

1

Softlaser post OP, eine Zahnregion,entsprechend Tuberplastik

1,00

15,19

46

3290

1

Kontrolle nach chir. Eingriff

2,3

7,11

46

3300

2

Nachbehandlung nach chir. Eingriff

2,3

8,41

16,82

Ä75

1

Befundbericht ausführlich

2,3

17,43

6002

1

Kosten für Telefon/Porto/Versand

1,10

Zwischensumme

540,37

 

Die Entfernung der Osteosyntheseschrauben wird entweder nach der GOZ-Nr. 9160 (Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich – 2,3-fach 42,69 Euro) oder wie in diesem Fall nach der GOZ-Nr. 9170 im Rahmen einer Osteotomie berechnet.

 

  • Vierte Phase: Die Freilegung
Zähne
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

46

0100

1

Leitungsanästhesie

2,3

9,05

46

9040

1

Freilegen Implantat

2,3

80,98

46

4005a

1

ISQ-Messung mit Ostell je Implantat entsprechend Gingival- und/oder PSI

2,3

10,35

46

3290

1

Kontrolle nach chir. Eingriff

2,3

7,11

46

3300

1

Nachbehandlung nach chir. Eingriff

2,3

8,41

46

3250a

1

Softlaser post OP eine Zahnregion entsprechend Tuberplastik

1,0

15,19

Ä75

1

Befundbericht ausführlich

2,3

17,43

6002

1

Kosten für Telefon/Porto/Versand

1,10

Zwischensumme

171,06

 

Bevor der Patient zum Hauszahnarzt zurück überwiesen wird, nimmt der Chirurg eine Messung der Stabilität von Implantat 46 vor. Anhand des Messwerts ist prüfbar, ob das Implantat für die prothetische Versorgung freigegeben werden kann. Dieser Messwert dient gleichzeitig als Vergleichswert bei eventuell später eintretenden Veränderungen und erneuten Messungen. Private Kostenträger verneinen bekanntermaßen die Selbstständigkeit dieser Leistung, daher sollten die Patienten über Sinn, Nutzen und Erstattungsprobleme informiert werden (Dokumentation).

 

  • Material- und Laborkosten, Material zu GOZ/GOÄ-Leistungen
Anzahl
Leistung
Einzelpreis Euro
Gesamtpreis Euro

2

Alginatabformung

2,75

5,00

1

Bohrschablone ca.

140,00

5

Zylinderampulle Lokalanästhetikum

0,66

3,30

3

Atraumatisches Nahtmaterial

7,75

23,25

1

Atraumatisches Nahtmaterial

5,26

1

Einmal Implantatfräsen ca.

80,00

1

Implantat mit Abdeckschraube ca.

300,00

1

Sulcusformer ca.

45,00

3

Osteosyntheseschraube Corticofix

20,23

1

Bio-Gide Membran 30 x 40 mm

227,29

1

Bio-Oss Spongios Granulat 0,5 g

89,25

Zwischensumme

938,58

 

Im Rahmen von Therapieplänen müssen die oben genannten Materialien und zahntechnischen Posten nicht einzeln gelistet werden. Es reicht aus, einen Schätzbetrag für Material- und Laborkosten im unteren Teil des HKP einzutragen. Aufgrund der vielen Versicherungstarife weisen jedoch einige Praxen Materialien – soweit vorhersehbar – bereits in der Planungsphase aus, auch wenn Implantathersteller und -typ noch nicht immer feststehen. Bei Materialkosten ab 25 Euro sollten freiwillig Hersteller, Produktbezeichnung und Detaildaten wie die Angabe von Gramm, Größe oder Milliliter erfolgen. Die Preisgabe von Artikelnummern oder das Beifügen der Herstellerrechnungen sind nach der Verordnung nicht erforderlich.

 

Im Zuge der Einführung der GOZ 2012 haben viele Softwarehersteller die Abbildung von Materialkosten bei Planung und Rechnungslegung von der Erfassung der Honorarleistungen getrennt, sodass diese nun als eigener Block im Therapieplan erscheinen – und nicht mehr unterhalb der zugehörigen GOZ-Leistung. Andere Programme haben schon immer einen separaten Materialbeleg ermöglicht. Die Materialkürzel stellen keine Gebühren-Nummer dar, sodass sie in der Spalte „Geb.-Nr.“ nicht abzubilden sind.

Die Kostengliederung

In den Behandlungsphasen entstehen folgende Kosten: Diagnostik 242,25 Euro, Kieferkammaufbau 945,56 Euro, Implantation 540,37 Euro, Freilegung 171,06 Euro, Material- und Laborkosten 938,58 Euro. Summe: 2.837,82 Euro.