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27.04.2018·Abrechnung Eine gelockerte Implantatkrone wird trepaniert

·Abrechnung

Eine gelockerte Implantatkrone wird trepaniert

| Eine Patientin stellt sich in der Praxis mit einer gelockerten Implantatkrone vor, die okklusal mit dem darunterliegenden Implantataufbau verschraubt ist. Im Implantatpass sind die Daten eines ASTRA-TECH Implantats von DENSPLY IMPLANTS vermerkt. Was ist für die Entfernung der Krone, das Auswechseln der Befestigungsschraube und für die Wiederbefestigung berechenbar? |

 

Die Implantatkrone wird entfernt

Um an den Schraubkopf des Implantataufbaus (Abutments) zu gelangen, muss die Kompositabdeckung über der Befestigungsschraube (Okklusalschraube) entfernt werden. Die Abnahme der Krone erfolgt fachgerecht mit einem Schraubendreher des ASTRA-TECH-Systems. Diese Maßnahme stellt keine selbstständige Leistung dar, sondern lediglich eine andere Art der Kronenentfernung. Berechenbar ist die GOZ-Nr. 2290 (Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches), die im 2,3-fachen Satz 23,28 Euro und bei 3,5-fachem Satz 35,43 Euro aufweist.

 

Die Entfernung einer gelockerten Implantatkrone, ggf. mit dem alten Abutment, ist nicht immer in einer Sitzung möglich, sodass oft der Außendienstmitarbeiter und/oder ein Servicetechniker in die Praxis kommt, um diese Maßnahme mit Fachanweisungen zu begleiten. Das führt zu zwei Behandlungssitzungen und zugehörigen Verwaltungs-, Behandlungs-, Personal- und Hygienekosten. Diese Beträge müssen über die Gebührensätze abgefangen werden. Im Vorfeld der Behandlung ist zu ermitteln, ob eine Vereinbarung der Vergütungshöhe nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ für diese und ggf. weitere Leistungen oberhalb des 3,5-fachen Gebührensatzes wirtschaftlich erforderlich ist.

 

Das Abutment wird entfernt

In der ersten Sitzung zeigt sich, ob eine neue Okklusalschraube bestellt werden muss. Das hat eine zweite Sitzung zur Folge. Wird das alte Abutment herausgeschraubt, gereinigt, auf Verschleiß geprüft und wiederbefestigt, so ist die GOZ-Nr. 9060 (Auswechseln von Aufbauelementen ‒ Sekundärteilen ‒ im Reparaturfall) honorierbar. Diese beträgt beim 2,3-fachen Satz 40,49 Euro und beim 3,5-fachen Satz 61,61 Euro. Daneben können Leistungen wie z. B. nach den GOZ-Nrn. 4050 (Zahnsteinentfernung) und 1040 (PZR) notwendig sein. Die Krone wird handfest befestigt.

 

Die Implantatkrone wird wiedereingegliedert

In der zweiten Sitzung wird die Okklusalschraube ausgewechselt, was erneut zur Berechnung der GOZ-Nr. 9060 plus Material führt. Nachdem der Schraubkopf z. B. mit einem Teflonband abgedeckt ist, wird der Schraubkamin mit einem geeigneten Material wie Komposit verschlossen. Die Wiedereingliederung der Krone mit der Schraubkamin-Abdeckung ist nach GOZ-Nr. 2320 („Wiederherstellung einer Krone … an festsitzendem Zahnersatz, ggf. einschließlich Wiedereingliederung und Abformung“) berechenbar. Beim 2,3-fachen Satz ergeben sich 45,27 Euro und beim 3,5-fachen Satz 68,90 Euro.