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31.07.2014·Abrechnung Umgestaltung eines Zahnersatzes mit Teleskopkrone auf Implantat

·Abrechnung

Umgestaltung eines Zahnersatzes mit Teleskopkrone auf Implantat

| Ein Kassenpatient soll bei einem Restzahnbestand mit zwei Teleskopkronen zur besseren Abstützung des Zahnersatzes ein Implantat erhalten. Aus Kostengründen wird ein weiteres Implantat vom Patienten abgelehnt. Da der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist, soll lediglich eine Umarbeitung erfolgen und eine Teleskopkrone auf Implantat gefertigt werden. Welcher Festzuschuss wird gewährt und wie steht es um die Materialkosten und das Honorar für Zahnarzt und Dentallabor? |

Die Behandlungsunterlagen

Der Kassenpatient wird mittels Privatvereinbarung vor Behandlungsbeginn zum Privatpatienten erklärt (Achtung, Unterschrift einholen!). Weiterhin erhält er einen privaten Therapieplan mit allen zahnärztlichen Honorarleistungen, wobei die Material- und Laborkosten als Schätzbetrag ausgewiesen sind. Das Dentallabor benötigt für die Erstellung eines Kostenvoranschlages mitunter folgende Daten: Implantathersteller, Implantattyp und Durchmesser (besser noch die Lot-Nr.), zementierbare oder verschraubbare Teleskopkrone, Typ Implantataufbau (konfektioniert oder individuell gefräst), Verblendungsumfang, Abformpfosten.

 

  • Die Behandlungsgrundlagen
Befund
FZ
Versorgungsform
Therapie

Zahn 15, 22 Teleskopkronen

Rest ersetzt mit Modellgussprothese

25 Implantat

Nein

Außervertraglich, Vereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ

25 Teleskopkrone auf Implantat, Einarbeitung in die alte Prothese

 

Kein Festzuschuss

Aufgrund des Restzahnbestandes und intaktem Zahnersatz erhält der Patient für die Einarbeitung keinen Festzuschuss. Infrage käme nur der Festzuschuss-Befund 7.7: „Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktionm“. Ein zahnloser Kiefer besteht jedoch nicht, sodass die Umarbeitung (Honorar und Material für Zahnarzt und Dentallabor) außervertraglich – also rein privat ohne Abzug eines Festzuschusses – vom Patienten zu tragen ist. In der Regel ist jedoch weder dem Zahnarzt geschweige denn dem Patienten bewusst, welcher Eigenanteil entsteht.

 

Im Zuge der zahntechnischen Instandsetzung muss die intakte Verblendung am Zahn 22 erneuert werden. Ein Festzuschuss wird nicht gewährt, da die Verblendung vor der Umarbeitung intakt war und nur aufgrund der außervertraglichen Umarbeitung der Prothese erneuert werden muss.

Die Kostenstruktur des Dentallabors

Der Kostenvoranschlag wurde nach Rücksprache mit der Praxis erstellt. Die relevanten Implantatdaten liegen vor, das Innenteleskop soll verschraubbar aus NEM, das Außenteleskop mit Vollverblendung gefertigt werden.

 

  • Der Kostenvoranschlag
Nummer
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis/Euro
Material/Euro
Leistung/Euro

0001

2

Modell aus Hartgips

7,47

14,94

0010

1

Spezialmodell

30,66

30,66

0019

1

Frässockel

8,37

8,37

1008

1

Funktions- bzw. individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung

33,42

33,42

0223

1

Zahnfleischmaske abnehmbar, pro Quadrant

12,57

12,57

0224

1

Modellimplantat repositionieren

7,89

7,89

0225

1

Implantatpfosten aufschrauben

4,80

4,80

0402

1

Modellmontage in Mittelwertartikulator I

12,71

12,71

2972

1

Aufwand bei Suprastruktur auf Implantat

51,80

51,80

3005

1

Teleskopkrone auf Implantat

278,21

278,21

2981

2

NEM-Zuschlag, je Einheit

12,82

25,64

1550

2

Konditionierung je Zahn/Flügel

17,05

34,10

2602

2

Voll-Verblendung Kunststoff/Komposit

76,13

152,26

5105

2

Laserschweißen, je Verbindung inklusive Material

91,07

182,14

8010

1

Grundeinheit Instandsetzung

16,72

16,72

8030

2

Leistungseinheit, Kunststoffsattel lösen und wiederbefestigen

12,85

25,70

9007

2

Kentzalloy C

10,00

20,00

9210

1

Abformpfosten verschraubt, Firma x

44,85

44,85

9211

1

Laborimplantat, Firma x

36,80

36,80

9212

1

Sekundärteil, Firma x

117,30

117,30

9213

1

Kunststoffkappe, Firma x

44,85

44,85

9214

1

Okklusalschraube, Firma x

10,93

10,93

9215

1

Polierhilfe, Firma x

11,88

11,88

0701

4

Versand je Versandgang

4,17

16,68

Legierungen 20,00 Euro

Zähne 0,00 Euro

Summe Material

286,61

Sonstiges Material 266,61 Euro

Summe Leistungen

908,61

Gesamtsumme

+ 7 % MwSt.

Euro

 

Euro

1.195,22

 

83,67

Endbetrag

Euro

1.278,89

 

Die Kostenstruktur der Zahnarztpraxis

Das zahnärztliche Honorar sollte sowohl alle absehbaren Leistungen als auch voraussichtliche Steigerungsfaktoren umfassen, weil sich insbesondere der Kassenpatient auf den genannten Eigenanteil einstellt. Nachfolgend ein Therapieplan, der grundsätzlich an den Behandlungsfall und das jeweilige Implantatsystem adaptiert werden muss. Es ist extrem wichtig abzuklären (mit behandelndem Zahnarzt, einem Zahntechniker und ggf. Außendienstmitarbeiter des Implantatherstellers), in wie vielen Sitzungen und mit welchen Einzelschritten die Umarbeitung – step-by-step – erfolgt. Exakt hier besteht der größte Honorarverlust, da die Zahnmediziner sowohl in der zahnärztlichen als auch in der zahntechnischen Abrechnung meistens nur Basiskenntnisse aufweisen und Einzelleistungen oftmals nicht als abrechnungsfähig einstufen, somit bei der Planung auch nicht erfassen.

 

  • Der Therapieplan
Region
Nr.
Bezeichnung
Anzahl
Satz
Betrag

Erste Sitzung Untersuchung, Beratung, HKP

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

1

2,3

10,72

25

Ä5000

Röntgenaufnahme

1

2,3

5,25

Ä1

Beratung

1

2,3

10,72

0060

Abformung und Bissfixierung beider Kiefer

1

2,3

33,63

Alginatabformung

2

xy

Rücksprache mit Dentallabor, Übermittlung relevanter Daten und Bitte um Kostenvoranschlag

0030

Heil-und Kostenplan

1

2,3

25,87

Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ

Zweite Sitzung Abformung

1010

Kontrolle Mundhygiene

1

2,3

12,94

25

0090

Infiltrationsanästhesie

1

2,3

7,76

Anästhetikum

1

xy

25

4050

Zahnsteinentfernung

1

2,3

1.29

25

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

1

2,3

40,49

25

Sulkusformer Höhe x gegen Abdeckschraube gewechselt

1

xy

25

5250

Ausschleifen ZE aufgrund anderer Höhe von Sulkusformer

1

1,6

12,59

OK

5170

Individueller Löffel

1

2,3

32,34

Elastomere Abformung

1

xy

Alginatabformung

1

xy

Bissabformung

1

xy

Dritte Sitzung Anprobe Innenteleskop

25

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

1

2,3

40,49

OK

Ausschleifen Zahnersatz zur Aufnahme Außenteleskop § 9 GOZ

1

xy

Alginatabformung

xy

Zahnersatz geht in das Dentallabor zur Umarbeitung der Prothese

Vierte Sitzung Eingliederung (5 Wochen nach der Planung)

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

1

2,3

10,72

25

0090

Infiltrationsanästhesie

1

2,3

7,76

Anästhetikum

1

xy

25

4080

Gingivektomie, Gingivoplastik

1

2,3

5,82

25

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

1

2,3

40,49

25

Ä5000

Röntgenaufnahme

1

2,3

5,25

25

5040

Teleskopkrone

1

2,3

336,97

25

Kompositabdeckung Schraubkanal Innenteleskopkrone § 9 GOZ

1

xy

24,27

5070

Brücken- oder Prothesenspanne

2

2,3

103,48

OK

5260

Reparatur mit Abdruck

1

2,3

34,93

22

2310

Wiederherstellung einer Verblendschale am herausnehmbaren Zahnersatz

1

2,3

18,76

Zahnarzthonorar GOZ

ca.

800,00

Verbrauchsmaterial

geschätzt

80,00

Material- und Laborkosten gewerblich

geschätzt

1.300,00

Gesamtkosten

ca.

2.200,00

 

Je nach Vorgehensweise und Fertigungsart des Innenteleskops werden drei bis vier Sitzungen erforderlich, um die Einarbeitung durchzuführen. Der Patient muss vorab darüber informiert werden, dass gegen Ende der Behandlungsphase sein Zahnersatz für zwei bis drei Tage im Dentallabor verbleiben wird. Hier müssen Sozialkomponenten und die Ernährungsform für diesen Zeitraum in der Aufklärungsphase zum Behandlungsablauf integriert werden.

 

Da es sich um eine Erstversorgung handelt, gilt für die Herstellungszeit der Begriff „rekonstruktive Phase“. Daher wird nicht die GOZ-Nr. 9060, sondern die GOZ-Nr. 9050 in Ansatz gebracht. Nach Einbau der neuen Außenteleskopkrone in den vorhandenen Zahnersatz entstehen links und rechts davon neue Prothesenspannen, die nach GOZ-Nr. 5070 berechnet werden.

 

Im Zuge der Einarbeitung muss der Prothesensattel abgenommen werden, um mittels Laserschweißen das Außenteleskop regio 25 an der Metallbasis zu befestigen.

Gesamtkosten

Addiert man alle Honorar- und Materialkosten, so wird der Eigenanteil für den Patienten bei 2,3-fachen Gebührensätzen etwa 2.200 Euro betragen. Da der alte Zahnersatz intakt ist, kann hier keine alternative Planung mit Erneuerung der vorhandenen Konstruktion und Festzuschuss-Gewährung angestrebt werden. Eine Alternative kann nur im Bereich der Versorgungsart des Implantats erfolgen.