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05.07.2011 |Aktuelle Rechtsprechung Extremer Würgereiz ist keine Ausnahmeindikation für eine Implantatversorgung

05.07.2011 |Aktuelle Rechtsprechung

Extremer Würgereiz ist keine Ausnahmeindikation für eine Implantatversorgung

Bei einem Patienten lag ein extremer Würgereiz vor, der seit einer Verletzung seiner Stimmlippe besteht. Er wollte daher mit implantatgestütztem Zahnersatz versorgt werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied jedoch am 20. Februar 2011 (Az: L 9 Kr 34/11 B ER; Abruf-Nr. 111345), dass dies nicht den Ausnahmeindikationen zugeordnet werden könne. Der Würgereiz gehöre nicht zu den willentlich nicht beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich wie bei Spastikern.  

 

Das Gericht berief sich bei der Entscheidung auf den MKG-Gutachter, der eine auf den Würgereiz zugeschnittene Versorgung durch herausnehmbaren Zahnersatz mittels gaumenfreier teleskopierender Konstruktion für möglich hielt. In ähnlicher Weise hatte auch zuvor das Landessozialgericht Hessen am 2. Juli 2009 (Az: L 1 Kr 197/07; Abruf-Nr. 093800) entschieden.