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01.06.2012·Der Praxisfall Chirurgie – Prothetik – Zahntechnik: Vier Implantatemit Teleskopkronen

·Der Praxisfall

Chirurgie – Prothetik – Zahntechnik: Vier Implantatemit Teleskopkronen

| Ein Patient soll im zahnlosen Unterkiefer vier Implantate und eine Teleskop-Versorgung erhalten, die im praxiseigenen Labor hergestellt wird. Der Patient ist gesetzlich in der AOK versichert, ein Ausnahmefall besteht nicht. |

Außervertragliche Leistungen, Therapiepläne und HKP

Zunächst wird mit dem Patienten vereinbart, dass er nach § 4 Abs. 5d Bundesmantelvertrag-Zahnärzte die Kosten der Behandlung privat zu tragen hat:

 

Patientenerklärung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z

Anlage zum Plan Nr.: xy vom xx.xx.2012

für Patient xy, geb. am: xy, Krankenkasse: AOK

Mit ist bekannt, dass ich als sozialversicherter Patient das Recht habe, unter Vorlage einer gültigen Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung habe. Darüber hinausgehende Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mein Zahnarzt hat mich über die ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung informiert. Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung entsprechend dem nachfolgenden Behandlungsplan als Privatpatient. Mir ist bekannt, dass die Kosten dieser Behandlung unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) berechnet werden, und verpflichte mich, diese selbst zu tragen.

________________________ __________________________

Ort, Datum Unterschrift des Versicherten

Der chirurgische Therapieplan enthält folgende Leistungen:

 

  • Therapieplan Chirurgie (außervertragliche Leistungen)
Region
GOÄ/GOZ
Anzahl
Leistung
Faktor
Euro

1 x 0030

Therapieplan

2,3

25,87

1 x Ä3

Beratung, mehr als 10 Minuten

2,3

20,11

1 x Ä6

Vollständige Untersuchung eines spezifischen Organsystems

2,3

13,41

1 x 4020

Mundschleimhautbehandlung

2,3

5,82

34,44

2 x 0080

Intraorale Oberflächenanästhesie

2,9

9,80

34,32,42,44

8 x 0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2,9

78,18

34,44

4 x 0100

Intraorale Leitungsanästhesie

2,9

45,70

10 x Mat

Anästhetikum § 4/3 GOZ

xy

1 x Ä1

Beratung

2,3

10,72

2 x Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

21,44

2 x Ä5004

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1,8

83,94

UK

1 x 9000

Implantatbezogene Analyse und Vermessung

3,5

174,02

UK

1 x 9003

Verwendung Orientierungsschablone

3,5

19,68

1 x Mat

Einpatientenfräser/-bohrer § 4/3 GOZ

xy

34,32,42,44

4 x 9010

Implantatinsertion, je Implantat

3,1

1.077,44

1 x 0530

Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung

1,0

123,73

4 x Mat

Hersteller xy, Implantat xy § 4/3 GOZ

xy

4 x Mat

Abdeck-/Verschlussschraube (wenn separat vom Hersteller geliefert) § 4/3 GOZ

xy

1 x Porto

Porto-/Versandkosten zu § 4/3 GOZ ggf.

xy

4 x 9090

Gewinnung, Aufbereitung und Implantation von Eigenknochen

2,3

206,96

1 x Mat

Ggf. Bone-Scraper/Knochenfalle § 4/3 GOZ

xy

xy Mat

Atraumatische Naht

xy

34,32,42,44

4 x 9040

Freilegen eines Implantats

2,3

323,92

4 x Mat

Gingivaformer § 4/3 GOZ

xy

2 x Ä2382

Schw. Hautlappenplastik, ggf. § 6/2 GOÄ

2,0

172,28

1 x Ä443

Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung

1,0

43,72

1 x Mat

OP-Abdeckset § 10/1 GOÄ ggf.

xy

1 x Mat

Sterile Handschuhe § 10/1 GOÄ

xy

34,32,42,44

xy Mat

Atraumatische Naht

xy

34,32,42,44

2 x 3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

14,22

34,32,42,44

2 x 3300

Nachbehandlung nach chir. Eingriff

2,3

16,82

Voraussichtliche Honorarleistungen

2.487,79

Vorauss. Betrag Material- und Laborkosten

xy

 

Nach den Bestimmungen der Primär- und Ersatzkassenverträge muss der GKV-Patient mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er über die privaten Kosten für die Implantation – separat auch für die funktionsanalytischen bzw. -therapeutischen Leistungen und GOZ-Nr. 9050 – informiert wurde. Da bei dieser Behandlung diverse Schwierigkeiten absehbar sind, wurden einzelne Gebührenfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Gebührensatzes kalkuliert.

 

Die Spaltlappenplastik wird am Tag der Freilegung durchgeführt. Da die GOZ-Nr. 9040 keinen OP-Zuschlag aufweist, kann der Zuschlag GOÄ-Nr. 443 neben der GOÄ-Nr. 2382 berechnet werden. Einmalmaterialien, die zur Durchführung der Spaltlappenplastik erforderlich sind, können nach § 10 Abs. 1 GOÄ honoriert werden, da in dieser Sitzung kein OP-Zuschlag der GOZ anfällt.

 

  • Heil- und Kostenplan

48

47

46

45

44

43

42

41

31

32

33

34

35

36

37

38

B

f

ew

ew

ew

f

ew

f

ew

ew

f

ew

f

ew

ew

ew

f

B

R

E

E

E

E

E

E

E

E

E

E

E

E

E

E

R

TP

E

E

E

STV

E

STV

E

E

STV

E

STV

E

E

E

TP

Im UK wird der Festzuschuss 1 x 4.4 gewährt, da der bestehende Zahnersatz sieben Jahre alt und erneuerungsbedürftig ist. Da kein Ausnahmefall nach der Zahnersatz-Richtlinie 36 vorliegt, handelt es sich um eine andersartige Versorgung; es erfolgt später eine Direktabrechnung mit dem Versicherten.

 

  • Anlage zum Heil- und Kostenplan
Region
GOZ
Leistung
Anzahl
Euro

0060

Planungsmodelle

1

33,63

§ 4/3

Alginatabformung § 4/3 GOZ

3

xy

UK

5170

Abformung des Kiefers mit ind. Löffel ggf.

1

32,34

UK

5190

Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer

1

106,30

§ 4/3

Elastomere Abformungen § 4/3 GOZ

2

xy

44,42,32,34

5040

Teleskop-/Konuskrone als Brücken- oder Prothesenanker

4

1.347,88

48-45,43, 41-31,33, 35-38

5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese

5

258,70

UK

5210

Modellgussprothese

1

181,10

OK

4040

Einschleifen grober Vorkontakte

1

5,82

Summe der GOZ-Honorarleistungen

1.965,78

Material- und Laborkosten

xy

 

  • Therapieplan FAL/FTL-Leistungen (außervertragliche Leistungen)
Region
GOZAnzahl
Leistung
Faktor
Euro

1 x 0040

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes bei KFO-Behandlung oder bei FAL/FTL-Maßnahmen

2,3

32,34

1 x 8000

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

2,3

64,68

1 x 8030

Kinematische Scharnierachsenbestimmung (Gesichtsbogen)

2,3

71,15

1 x 8060

Registrieren von UK-Bewegungen

2,3

97,02

§ 4/3

Registriermaterial § 4/3 GOZ

xy

44,42,32,34

12 x 9050

Entfernen, Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen

2,3

485,88

Summe der GOZ-Honorarleistungen

751,07

Material- und Laborkosten

xy

  • Laborkostenvoranschlag zum Heil- und Kostenplan xy vom xx.xx.2012 für Patient xy, geb. am: xy, Krankenkasse: AOK
Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
Einzel-preis
Gesamt-preis

Ein- und Ausgangsdesinfektionen ggf.

xy

xy

xy

0002

Modell aus Superhartgips

4

7,84

31,36

1008

Funktions-/Ind. Löffel aus Kunststoff für Implantat

1

38,00

38,00

0224

Laborimplantat repositionieren in Abdruck

4

10,20

40,80

0222

Zahnfleischmaske, Grundeinheit

1

17,90

17,90

0223

Zahnfleischmaske, je Einheit

4

13,80

55,20

0010

Implantat-/Säge-/Meistermodell

1

27,50

27,50

0212

Dowel-Pin setzen

xy

1,76

xy

0253

Split-Cast Sockel an Modell

1

18,10

18,10

0302

Modell vermessen

1

6,50

6,50

0019

Fräsmodell

1

11,91

11,91

0103

Stumpf sägen und vorbereiten

4

9,89

39,56

0406

Modellmontage in volladjustierbaren Artikulator

2

27,50

55,00

0521

Auswerten eines Registrates

1

7,50

7,50

0408

Modellmontage Gegenkiefermodell

1

10,25

10,25

0225

Implantatpfosten aufschrauben

4

4,80

19,20

2108

Systemteil reponieren

4

4,80

19,20

1221

Implantatfixierte Bissschablone

1

28,25

28,25

1111

Bisswall aus Wachs auf Basis

1

8,90

8,90

1105

Funktionslöffel

1

24,50

24,50

0053

Modell nach Überabdruck

1

8,54

8,54

3002

Doppelkrone Einstückgussverfahren

4

300,50

1.202,00

3101

Umlaufende Fräsung

4

32,50

130,00

3200

Teleskoppassung

4

35,00

140,00

3302

Sekundärteil in/an Metallbasis

4

46,50

186,00

2602

Vollverblendung Kunststoff

4

82,60

330,40

2941

Individuelles Charakterisieren Kunststoff

4

18,50

74,00

2972

Mehraufwand bei verschraubb. Suprakonstruktion

4

41,00

164,00

4004

Metallbasis, Unterkiefer partiell

1

152,72

152,72

5102

Lötfreie Verbindung, Sekundärteil

4

21,50

86,00

5308

Modellgussteil konditionieren (je Sattel)

3

6,50

19,50

5307

Metallfläche silanisieren

4

15,10

60,40

6020

Aufstellung auf Wachsbasis, Grundeinheit

1

35,23

35,23

6021

Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahneinheit

10

3,52

35,20

6021

Übertragen einer Wachsaufstellung auf Metallbasis, je Zahneinheit

10

3,95

39,50

6420

Fertigstellung auf Metallbasis, Grundeinheit

1

36,91

36,91

6421

Fertigstellung auf Metallbasis, je Zahneinheit

10

3,52

35,20

7002

Logistikpauschale

xy

Zahntechnische Materialien

xy

 

Erläuterungen zur Vorgehensweise und zur Abrechnung

Bei der Herstellung einer teleskopierenden Versorgung auf Implantat werden – abhängig vom Implantatsystem und den zahntechnischen Herstellungsvorgaben – unterschiedliche Leistungsziffern erforderlich. Die einzelnen Schritte der Versorgung müssen daher unbedingt zwischen Zahntechniker und Verwaltung besprochen und festgehalten werden, wenn der Zahntechniker nicht eigenhändig seine Abrechnungsunterlagen erstellt.

 

Die im Beispiel genannten zahntechnischen Preise stellen keine Richtwerte dar. Bis heute ist nur das BEL II für Kassenpatienten gesetzlich geregelt. Die Berechnung privater zahntechnischer Leistungen ist nicht staatlich vorgegeben, jeder Laborinhaber kalkuliert daher seine Preise selbst. In dem Praxisbeispiel dient die BEB‘97 als Grundlage für die Abrechnung. Diese ist als Bestandteil der Praxissoftware-Programme hinterlegt oder als Zusatzmodul erwerbbar.

 

Teleskopversorgung: Herstellung auf unterschiedliche Weise möglich

Die Herstellung einer Teleskopversorgung auf Implantat kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, auch in Abhängigkeit von der Auswahl an konfektionierten bzw. individuellen Systemteilen und den regulären Materialien wie Nichtedelmetall (NEM), Gold oder Zirkon. Modelle (zum Beispiel Superhartgips-, Säge- und/oder Implantatmodelle), das Reponieren der Laborimplantate in die Abformung, eine Zahnfleischmaske, das Einstellen der Modelle in den Artikulator, Individuelle Löffel, Bissnahme und Versandkosten sind Basisleistungen bzw. Kosten, die immer wieder anfallen. Ob jedoch Innenteleskope aus Systemteilen oder individuell hergestellt werden, ein Fräszylinder zum Innenteleskop beschliffen oder Innen- und Außenteleskope im Einstückgussverfahren gefertigt werden, entscheidet der Zahnarzt – oft mit dem Zahntechniker – in Abhängigkeit vom Patientenbefund und den finanziellen Möglichkeiten des Patienten.

 

Hinweise zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 9050, 5040, 5070 und 5210

Im Verlauf von Abformung und Anprobe werden die Abdeckschrauben von den Implantaten entfernt, unterschiedliche Therapieschritte vollzogen und anschließend wieder die Abdeckschrauben auf den Implantaten befestigt. In beiden Sitzungen kann je Implantat 1 x GOZ-Nr. 9050 angesetzt werden. Ob diese Leistung auch am Tag der Eingliederung berechenbar ist, hängt mit der zahntechnischen Fertigung zusammen. Wenn bei Eingliederung nach Entfernung der Abdeckschraube zuerst ein Implantataufbau (Abutment, Sekundärteil) auf dem Implantat mit entsprechendem Werkzeug im Implantat definitiv verankert wird, kann die Nr. 9050 je Implantat als selbstständige Leistung berechnet werden, bevor das separat gefertigte Innenteleskop nach der GOZ-Nr. 5040 definitiv auf dem Implantataufbau befestigt wird.

 

Besteht das Innenteleskop jedoch aus Implantataufbau und Innenteleskop (einteilig), so kann nur die GOZ-Nr. 5040 je Teleskopkrone honoriert werden, da lediglich ein Element in einem Arbeitsschritt im Implantat inseriert wird. Da die Außenteleskope im Beispiel eine Verblendung aufweisen und die Prothese somit unterbrochen wird, muss die modellgussverstärkte Teilprothese nach GOZ-Nr. 5210 und die Prothesenspannen nach 5 x Nr. 5070 berechnet werden.