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02.10.2012·Fallbeispiel Die Abrechnung der Weichgewebekonditionierung nach dem Münchener Implantatkonzept

·Fallbeispiel

Die Abrechnung der Weichgewebekonditionierung nach dem Münchener Implantatkonzept

| Nachfolgend stellen wir die korrekte und vollständige Abrechnung der Weichgewebekonditionierung nach dem Münchener Implantatkonzept vor. |

Vorbemerkungen

Die Anforderungen an implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion) sind vielschichtig. Während im Seitenzahnbereich Stabilität und Sicherheit die wichtigsten Kriterien darstellen, entscheiden im Frontzahnbereich vor allem ästhetische Gesichtspunkte über den klinischen Erfolg oder Misserfolg.

 

Die Entscheidung, wie das zirkuläre Weichgewebe um ein Implantat nach der Freilegung ausgeformt werden soll, ist bereits im Gesamtkonzept zu beachten. Bisher erfolgt die Ausformung des Emergenzprofils nach Freilegung mithilfe unterschiedlicher Gingivaformer oder einem Langzeitprovisorium, das step-by-step an die aktuelle Weichgewebssituation adaptiert wird. Diese Vorgehensweise hat jedoch nicht unerhebliche Material- und Honorarkosten zur Folge (siehe Beitrag „Weichgewebekonditionierung“ in PI Nr. 8/2012, S. 7 ff.).

 

Im Rahmen der computergestützten Fertigung von individuellen Implantataufbauten (Abutments) ist eine hochwertige Versorgung von Einzelkronen auf Implantaten gewährleistet. Insbesondere bei zementierbaren Restaurationen kann der marginale Restaurationsrand in gut erreichbare Regionen gelegt werden, wodurch das optimale Emergenzprofil durch das individuelle Abutment bereits ab der Freilegung erzielt werden kann.

Der Fall

Einzelzahnlücke regio 36; keine konservierenden und/oder parodontologischen Maßnahmen erforderlich; Implantation nach DVT regio 36; Freilegung Implantat und definitive Befestigung eines individuellen Abutments; Herstellung und Eingliederung einer therapeutischen Krone; Herstellung und Eingliederung der Suprakonstruktion.

Die Vorgehensweise

Bei der Implantation wird bereits die Implantatposition nach der Insertion analog ohne konventionelle Abformung anhand eines Übertragungsschlüssels erfasst. Damit kann dann ein Laborimplantat auf dem Planungsmodell eingesetzt werden. Während der subgingivalen Einheilung des Implantats erfolgt die Fertigung des individuellen Abutments und der therapeutischen Krone als Langzeitprovisorium. Am Tag der Implantat-Freilegung wird sowohl das individuelle Abutment definitiv im Implantat verankert als auch die therapeutische Krone eingegliedert. Das individuelle Abutment übernimmt dabei die Aufgabe eines Gingivaformers und formt das Emergenz-Profil aus.

 

  • Die Abrechnung der erbrachten Leistungen
Geb.-Nr.
GOÄ/GOZ
Anzahl
Region
Leistung/Material
Faktor
Betrag
(Euro)
Erste Sitzung

Ä6

1

Kassen- und Privatpatient

Vollständige Untersuchung

2,3

13,41

Ä1

1

Beratung kurz

2,3

10,72

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,97

9000

1

UK

Implantatanalyse

2,8

139,22

0060

1

Abformung für Planungsmodelle

2,3

33,63

2

Alginatabformung § 4/3 GOZ

xx

Labor

Studienmodelle erstellen und einartikulieren; Orientierungsschablone aus glasklarem Kunststoff mit Bohrung prothetische Zahnachse fertigen

Zweite Sitzung

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

9003

1

Orientierungsschablone anlegen

3,5

19,68

Ä5370

1

Digitale Volumentomographie

1,8

209,83

Ä5377

1

3D-Auswertung

1,0

46,63

Labor

Orientierungsschablone bukkal freischleifen zur Übertragung der geplanten Situation /Erhalt der Freiheit für die bukkal-orale Angulation

0030

1

Heil- und Kostenplan Implantation

3,5

39,37

0030

1

Heil- und Kostenplan individueller Implantataufbau mit therapeutischer Krone

3,5

39,37

0030

1

Privatpatient

Heil- und Kostenplan Einzelkrone

3,5

39,37

1

1

Kassenpatient

Erstellung Bema-HKP für ZE

Erstellung Anlage zum Bema-HKP

Dritte Sitzung

Ä3

1

Beratung 12 Minuten

3,0

26,22

Vierte Sitzung

Medikation eine Stunde vor OP

Ä1

1

Beratung 6 Minuten

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

0100

2

36

Leitungsanästhesie

2,3

18,10

2

Anxästhetikum § 4/3 GOZ

xx

9010

1

36

Implantatinsertion, je Implantat

2,7

234,60

0530

1

OP-Zuschlag

1,0

123,73

1

Implantat § 4/3 GOZ

xx

1

Verschlussschraube – wenn separat bestellbar – § 4/3 GOZ

xx

Labor (durch den Behandler)

Verschlüsselung der Implantatposition über den Einbringpfosten mit den Nachbarzähnen

1

Nahtmaterial § 4/3 GOZ

xx

Ä5004

1

Panoramaschichtaufnahme

1,8

41,97

Ä70

1

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

2,3

5,36

Industrie

Fertigung eines individuell gefrästen Abutments und einer gefrästen therapeutischen Krone

Labor

Fertigstellung der CAM-Elemente

Individueller Löffel ggf. für endgültige Restauration

Fünfte Sitzung

3290

1

36

Nachkontrolle

2,3

7,11

Sechste Sitzung

3300

1

36

Nachbehandlung mit Nahtentfernung

2,3

8,41

Einheilphase drei bis vier Monate

Siebte Sitzung

Ä1

1

Beratung 6 Minuten

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

0100

2

36

Leitungsanästhesie

2,3

18,10

2

Anästhetikum § 4/3 GOZ

xx

9040

1

36

Freilegung Implantat

3,5

123,23

36

Individuelles Abutment im Implantat befestigen

7080

1

36

Langzeitprovisorium (therapeutische Krone) eingliedern

3,5

118,11

1

Nahtmaterial § 4/3 GOZ

xx

Achte Sitzung

3300

1

36

Nachbehandlung mit Nahtentfernung

2,3

8,41

Tragezeit therapeutische Krone

Neunte Sitzung

Ä1

1

Beratung 6 Minuten

2,3

10,72

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

0100

1

36

Leitungsanästhesie ggf.

2,3

9,05

1

Anästhetikum ggf.

xx

36

Therapeutische Krone abnehmen

Labor (durch Behandler)

Ggf. Präparation des ind. Abutments bei supragingivaler Präparationsgrenze

5170

1

UK

Individueller Löffel ggf.

2,3

32,34

1

Elastomere Abformung des individuellen Implantataufbaus ohne spezielle Abformkomponenten für Implantate § 4/3 GOZ

xx

1

Bissabformung § 4/3 GOZ

xx

1

Alginatabformung § 4/3 GOZ

xx

36

Therapeutische Krone befestigen

Zehnte Sitzung

36

Therapeutische Krone abnehmen

2200

1

36

Implantatkrone zementieren

3,5

260,23

2197

1

36

Adhäsive Befestigung

2,3

16,82

 

Erläuterungen

Erste Sitzung: Ein Patient mit einer Einzelzahnlücke regio 36 kommt in die Praxis, um sich für die Versorgung in dieser Region beraten zu lassen. Nach Befundaufnahme und Orthopantomogramm werden Therapiealternativen vorgestellt, wobei sich der Patient für eine Implantatlösung entscheidet. Zur röntgenologischen Untersuchung wird nach Abdrucknahme im Labor eine Orientierungsschablone gefertigt. Um die Weichgewebssituation vor der Implantation festzuhalten, fertigt das Labor auf dem Arbeitsmodell einen Silikonschlüssel über die Einzelzahnlücke und legt einen Stollen für das Laborimplantat an.

 

Zweite und dritte Sitzung: Nach dem DVT erfolgt die Therapieplanung mit Ausstellung der Behandlungsunterlagen und eine ausführliche Beratung.

 

Vierte Sitzung: Nach notwendiger Medikation wird regio 36 ein Implantat inseriert, der Einbringpfosten belassen und mit den Nachbarzähnen durch dualhärtendes Provisoriumsmaterial verbunden. Nach der Aushärtephase wird dieser entnommen, das Implantat mit einer Verschlussschraube versehen und die Nahtlegung vorgenommen. Im Labor wird mithilfe eines Silikonschlüssels die Weichgewebesituation vor der Implantation regio 36 festgehalten. Der intraoral hergestellte Übertragungsschlüssel aus der Praxis wird nun auf dem Modell befestigt, damit das Laborimplantat achsgerecht platziert und fixiert werden kann. Die Silikonmaske überträgt dabei die Situation des Weichgewebes vor der Implantation. Dadurch besteht auf dem Modell die gleiche Situation wie im Mund des Patienten.

 

Nach simulierter Freilegung des Laborimplantats wird ein konfektionierter Zahn in die Einzelzahnlücke eingepasst und der anatomische Umriss auf die Silikonmaske übertragen. Daraufhin wird die Silikonmaske anhand der Markierungen perforiert und das Laborimplantat freigelegt. Nach Montage eines Scanpfostens auf dem Laborimplantat erfolgt die Digitalisierung und CAD-Konstruktion für das individuelle Abutment – in Titan oder Zirkon – und die therapeutische Krone (Polymethylmetacrylat). Die digitalen Daten werden an das Fräszentrum zur Produktion der Elemente übermittelt und nach der Fertigung an das Labor zur weiteren Verarbeitung versandt.

 

Fünfte bis achte Sitzung: Nach dem Wundmanagement und der gedeckten Einheilphase wird das Implantat regio 36 freigelegt und mit dem individuell gefrästen Abutment und einer gefrästen therapeutischen Krone versorgt. Das individuelle Abutment und die therapeutische Krone übernehmen die Funktion eines Gingivaformers.

 

Neunte und zehnte Sitzung: Nach Ausformung des Emergenzprofils wird das therapeutische Provisorium entfernt und bei Notwendigkeit eine Präparation des definitiv befestigten Abutments im Mund durch den Behandler vorgenommen. Nach konventioneller Abformung (ohne Implantat-Abformkomponenten), ggf. mithilfe eines individuellen Löffels, wird die therapeutische Krone wiederbefestigt. Nach endgültiger Entfernung der therapeutischen Krone wird dann eine Zirkonkrone adhäsiv auf dem individuellen Abutment befestigt.