26.11.2019·Festzuschüsse Altimplantat und Neuversorgung: Welcher Festzuschuss wird gewährt?
·Festzuschüsse
Altimplantat und Neuversorgung: Welcher Festzuschuss wird gewährt?
| FRAGE: „Wir möchten bei einem gesetzlich versicherten Patienten nach der Extraktion von Zahn 36 ein Implantat setzen und wissen nicht so wirklich, ob er den Brückenzuschuss bekommt oder ob die Suprakonstruktion bei dieser Situation dann komplett privat zu zahlen ist, da er regio 37 bereits seit zehn Jahren ein Implantat mit Krone hat. Der Zahn 38 fehlt, ansonsten gibt es keine weiteren fehlenden Zähne. Die Berechnung ist uns bekannt. Wir freuen uns über Ihre Hilfe.e“ |
ANTWORT: Der Festzuschuss 2.1 wird einmal gewährt, da aufgrund der Extraktion von Zahn 36 eine Befundänderung vorliegt. Die intakte Suprakonstruktion auf Implantat 37 wird in diesen Fällen wie ein Zahn gewertet, das „i“ wird als nicht vorhanden betrachtet.
Auf dem BEMA-HKP werden im linken Unterkiefer folgende Eintragungen vorgenommen:
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Festzuschuss |
1 x 2.1 |
Die Befunde für 18‒28 und 48‒34 sind aus dem aktuellen 01-Befund noch von Ihnen im Befundschema einzutragen, weiterhin die GOZ-Leistungen für die Zirkonkrone auf der Anlage zum BEMA-HKP.