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31.10.2019·Praxisfall Suprakonstruktionen mit Locator: Detektivarbeit bei den Rechnungen ist angesagt!

·Praxisfall

Suprakonstruktionen mit Locator: Detektivarbeit bei den Rechnungen ist angesagt!

| Bei einer Privatpatientin wurden beide zahnlose Kiefer mit jeweils vier Locatoren auf Implantaten prothetisch versorgt. Im Rahmen der Kostenbeteiligung lehnt die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) jedoch 362,24 Euro für Verbindungselemente nach Nr. 5080 GOZ und 314,97 Euro für zahntechnische Kosten ab. Wie kommt es zu diesen Ablehnungen? Was ist an den Rechnungen nicht stimmig? Lesen Sie, wie Sie mit „Detektivarbeit“ die Fehler aufspüren und kein Geld verschenken. |

Der Befund und die Suprakonstruktionen

Bei Privatpatienten muss weder auf dem Therapieplan noch auf der Rechnung ein Befundschema erfasst werden. Das Befundschema dient dem besseren Überblick. Mit dem Kürzel „o“ sind die Verbindungselemente (Locator-Matrizen) notiert. Das „fi“ verdeutlicht, wo sich die Implantate befinden.

 

Der Locator dient der Fixierung von Prothesen. Seine selbstausrichtende Funktion erleichtert Patienten das Einsetzen ihrer Prothese und verhindert zusätzliche Abnutzung durch fehlerhaftes Fixieren.

Die zahnärztliche Rechnung

Die folgenden Gebührenziffern sind erfasst:

 

Datum
Region
GOZ
Leistungsbeschreibung
Begr.
Faktor
Anzahl
Euro

18.03.19

0040

Schriftlicher Heil- und Kostenplan KFO/FAL/FAT

2,3

1

32,34

21.05.19

8030

Kinematische Scharnierachsenbestimmung

2,3

1

71,15

29.05.19

15, 12, 34, 32, 42, 44

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

2,3

6

242,94

OK

5180

Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel

2,3

1

58,21

UK

5190

Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel

2,3

1

69,85

23, 25

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

2,3

2

80,98

03.06.19

15, 12, 23, 25, 34, 32, 42, 44

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

2,3

8

323,92

07.06.19

15, 12, 23, 25, 34, 32, 42, 44

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase

2,3

8

323,92

13.06.19

15, 12, 23, 25, 34, 32, 42, 44

5030

Versorgung Lückengebiss durch Brücke/Prothese: je Pfeilerzahn/Implantat als Brücken-/Prothesenanker mit Wurzelkappe mit Stift, ggf. zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente

2,3

8

1.534,72

15, 12, 23, 25, 34, 32, 42, 44

5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

1)

3,5

8

362,24

OK

5220

Totale Prothese oder Deckprothese Oberkiefer

1)

3,5

1

364,17

UK

5230

Totale Prothese oder Deckprothese Unterkiefer

1)

3,5

1

433,06

Zwischensumme Honorar

3.897,50

21.05.19

alg2

Alginatabformung

2

5,84

29.05.19

Ident

Elastomeres Abformmaterial

2

20,58

Iman

NC Manipulierimplantat

6

228,48

Iabp

NC Abformpfosten

8

371,28

alg2

Alginatabformung

2

5,84

Igin4

NC Gingivaformer

2

76,00

03.06.19

biss

Bissabformung

1

4,72

13.06.19

ILoc4

NC Locator

2

354,62

ILocP

Locator Prozesspackung

1

99,96

Auslagen nach §§ 3, 4 GOZ und 10 GOÄ

1.167,32

Auslagen nach § 9 GOZ Fremdlaborrechnung

3.908,36

Rechnungsbetrag

8.973,18

 

1) Äußerst erschwerte Bestimmung der Bissrelation; Tendenz zu Mesialbisslage; OK/UK atrophierte Kiefer; große Zunge; äußerst erhöhter Speichelfluss.

 

Die unter „1)“ aufgeführten Begründungen sind mangelhaft. Was bei den Locator-Matrizen erschwerend war, wird nicht begründet. Warum war es so schwierig, die Bissrelation zu bestimmen? Der Grund ist zu dokumentieren, nicht dass es schwierig war. Die Mesialbisslage kann dabei als Grund mit angeführt werden. Dass die Kiefer atrophiert sind, ist eine Tatsache, aber warum war die Herstellung der Prothesen schwierig? Auch dass eine große Zunge vorliegt oder ein erhöhter Speichelfluss besteht, ist keine Erläuterung für einen 3,5-fachen Gebührensatz. Auch hier fehlt der eigentliche Grund. Die DBV hat allerdings keine Kürzungen bei diesem Patientenfall vorgenommen.

Die Lieferantenrechnung für die Locator

In der Praxis werden nicht ausschließlich Originalkomponenten für die Prothetik verwendet. Bei einem Unternehmen, dass Nachahmerprodukte offeriert, wurden sechs Locator bezogen und der Rechnungsendbetrag mit den Fremdlaborkosten addiert und als Auslagen nach § 9 GOZ in der Rechnung aufgenommen. Die Lieferantenrechnung umfasst folgende Leistungen:

 

Nr.
Beschreibung
Menge
VK-Preis/Euro
Betrag/Euro

LOCATOR Abutment 3,30 x 3,00 mm

6

99,00

694,00

Versandkostenpauschale 19% MwSt.

1

5,00

5,00

Summe ohne MwSt.

599,00

Zzgl. 19 % MwSt. aus 599,00 Euro

113,81

Endsumme

712,81

 

Die Fremdlaborrechnung

Die folgenden Leistungen sind bis auf den Posten „Hilfsteil in Abdruck“ korrekt erfasst. In diesem Dentallabor wird bei Ausdruck der Rechnung auf den Ausweis der Leistungsnummern verzichtet, was die Vergleichbarkeit zum Mitbewerb und den Preisvergleich privater Krankenversicherungen erschwert. Die Rechnung ist wie folgt ausgestellt:

 

Bezeichnung
Menge
Einkaufspreis/Euro
Material
Leistung/Euro

Modell aus Hartgips

2

9,37

18,74

Modell aus Superhartgips

2

11,51

23,02

Implantatmodell

2

15,18

30,36

Hilfsteil in Abdruck

8

18,54

148,32

Laborimplantat reponieren

8

14,95

119,60

Split-Cast-Sockel an Modell

2

4,04

8,08

Modellmontage in individuellen Artikulator

2

24,21

48,42

Mehraufwand für Einartikulieren des Gesichtsbogens

1

20,96

20,96

Montage eines Gegenkiefermodells

1

11,45

11,45

Versand, je Versandgang

8

7,17

57,36

Modellanalyse für Implantologie

2

46,11

92,22

Basis aus Kunststoff

4

28,97

115,88

Löffel für Implantatversorgung

2

32,86

65,72

Bisswall aus Wachs auf Basis

2

10,44

20,88

Aufwand bei Suprastruktur auf Implantat

8

55,35

442,80

Tertiärgerüst je Krone

8

43,60

348,80

Metallbasis

2

171,78

343,56

Klebung

8

4,69

37,52

Modellgussteil konditionieren

2

12,76

25,52

Aufstellen Grundeinheit

2

49,84

99,68

Aufstellen je Zahn auf Metallbasis

28

3,69

103,32

Grundeinheit Fertigstellen auf Metallbasis

2

51,98

103,96

Fertigstellen auf Metallbasis je Zahn

28

3,33

93,24

Zahn zahnfarben hinterlegt

12

11,77

141,24

Physiodens Frontzahn

12

19,68

236,16

Physiodens Seitenzahn

16

12,78

204,48

AGC-Cem

8

3,15

25,20

Summe netto

465,84

2.520,65

zzgl. Mehrwertsteuer 7 %

32,61

176,45

Gesamtbetrag

498,45

2.697,10

Rechnungsendbetrag

3.195,55

 

Was ist an der Fremdlaborrechnung nicht stimmig?

Die zahntechnische Leistung „Hilfsteil in Abdruck“ wird berechnet, wenn sich beispielsweise im Mund ein Primärteleskop befindet und das Sekundärteleskop neu hergestellt werden muss. Dazu wird in der Abformung ein Platzhalter eingefügt. Das ist bei einer Locator-Erstversorgung nicht der Fall, sodass der Betrag von 148,32 Euro im Fremdlabor zu hinterfragen ist. Diese Leistung wird meist mit der Position „Laborimplantat reponieren“ verwechselt, die jedoch auch berechnet wurde.

 

Warum lehnt die DBV die Verbindungselemente ab?

Die Ursache liegt an der Materialberechnung. Die Praxis hat beim Originalhersteller acht Abformpfosten, sechs Manipulierimplantate, zwei Locator und eine Locator-Prozesspackung (Inhalt: zwei Matrizen und Retentionsringe) bestellt. Im Fremdlabor sind nur die konfektionierten Zähne und die Befestigungssubstanz als Material ausgewiesen. Es fehlen sechs Matrizen. Ein Verbindungselement besteht aus Patrize (Locator auf Implantat) und Matrize (im Zahnersatz). Vermutlich kennt der Sachbearbeiter auch nicht den industriellen Begriff „Prozesspackung“.

 

Auf der Lieferantenrechnung eines Nachahmer-Unternehmens sind sechsmal Locator mit Versandkosten berechnet. Da acht Implantate prothetisch versorgt werden, fehlen zwei Manipulierimplantate (Verlust brutto 78,54 Euro). Zudem hat sich der Einkaufspreis vom Manipulierimplantat Anfang des Jahres um einen Euro erhöht (Verlust 7,14 Euro). Weiterhin fehlen drei Locator-Prozesspackungen mit sechs Matrizen (Verlust 299,88 Euro), die von der Praxis sicherlich dem Fremdlabor zur Einarbeitung in die neuen Totalprothesen zugestellt wurden. Da es sich um zwei getrennte Bestellungen beim Originalhersteller gehandelt hat, sind diese Belege auf Versandkosten zu prüfen (Verlust ggf. rund 12 Euro).

 

Die Kostenablehnung der Nr. 5080 GOZ durch die DBV ist jetzt verständlich. Zu der Honorarleistung muss das entsprechende Material auf der Rechnung vorhanden sein. Auf der Fremdlaborrechnung finden sich bereits die Posten „Tertiärgerüst je Krone“ und „Klebung“. Diese Tätigkeiten sind für die Einarbeitung der Matrizen erforderlich gewesen. Die korrigierte Rechnung ist der Patientin neu zuzustellen und zu erläutern. Der Rechnungsbetrag erhöht sich nach Neuausfertigung aufgrund der fehlenden Implantat-Materialien und Versandkosten um ca. 395 Euro. Damit hat sich die Detektivarbeit gelohnt. Bevor die korrigierte Rechnung ausgestellt wird, sollte jedoch geprüft werden, welcher Gesamtbetrag im Therapieplan vor Behandlungsbeginn ausgewiesen wurde.

Teilerstattung bei den Fremdlaborkosten

Weiterhin hat die DBV im Rahmen der zahntechnischen Leistungen die Kostenbeteiligung nach dem Versicherungstarif reduziert. Der Versicherungstarif der Patientin bietet nur eine 30-Prozent-Erstattung und eine Sachkostenliste. Laut dieser ergibt sich für die zahntechnischen Leistungen ein Betrag von 314,97 Euro, von denen 30 Prozent ‒ also 94,49 Euro ‒ erstattet werden. Laut „Minerva KundenRechte“ ist für viele Versicherte bei der DBV z. B. der Tarif BZ 30 kein guter Tarif; ein Tarifwechsel mit gleichwertigen Leistungen bei niedrigerem Beitrag innerhalb des Versicherers DBV wird sogar empfohlen.