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12.07.2017·Digitaler Work- und Honorarflow Die Abrechnung einer Sofortversorgung nach Implantation

·Digitaler Work- und Honorarflow

Die Abrechnung einer Sofortversorgung nach Implantation

| Bei einer Sofortimplantation kann das Emergenzprofil bei bestimmten Indikationen ausgeformt werden. Ein individuelles Abutment und die provisorische Krone können dank der digitalen Techniken bereits im Vorfeld der Extraktion gefertigt werden. Dadurch verkürzt sich die Therapiezeit für den Patienten und das angelagerte Weichgewebe wird nicht verletzt, weil das individuelle Abutment nach der Implantation definitiv im Implantat befestigt wird. Welche Arbeitsschritte sind erforderlich, welche Honorare fallen an? |

Der Ausgangsbefund und die Therapievarianten

Eine GKV-Patientin (ohne Zahnzusatzversorgung) stellte sich nach einem Biss auf einen Kirschkern regio 14 bis 16 und folgender Schmerzsituation in der Praxis vor. Nach klinischer und röntgenologischer Diagnostik mit Beratung (BEMA) zeigte sich, dass der Zahn 14 eine Wurzelfraktur aufwies und entfernt werden musste. Ausführlich wurde über die Therapiemöglichkeiten aufgeklärt, wobei die Patientin einen möglichst kurzen Therapieverlauf und kein Beschleifen der gesunden Nachbarzähne wünschte. Eine Implantatversorgung entsprach ihren Vorstellungen, wobei unmittelbar nach der Extraktion eine festsitzende provisorische Versorgung eingegliedert werden sollte. Dabei sind die klinischen Voraussetzungen zu beachten.

Aufklärung und Behandlungsunterlagen

Wunschgemäß wurde die Patientin über eine Sofortimplantation mit provisorischer Versorgung (Verlauf, Risiken, Eigenanteil, etc.) aufgeklärt und die Behandlungsunterlagen nach ausführlicher Beratung erstellt. Mit den Abformungen der beiden Kiefer begann die außervertragliche Behandlung. Auf Grundlage der digitalen Technologien konnte der Eingriff im Vorfeld so geplant werden, dass zum Zeitpunkt der Implantation die individuellen Komponenten (Abutment und Langzeitprovisorium) vorlagen.

 

Das Abutment wurde nach der Implantation definitiv im Implantat verankert und mit einem Langzeitprovisorium versehen. Dadurch entfielen die Kosten für ein Provisoriums-Abutment, eine Verschlussschraube, die Freilegung mit Begleitleistungen, das Auswechseln von Sekundärteilen in der rekonstruktiven Phase in drei Sitzungen, einen Gingivaformer, systemgefertigte Implantat-Komponenten für die Abformung und ggf. einen individuellen Löffel.

 

Folgende Behandlungsunterlagen wurden erstellt:

  • Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 d BMV-Z/§ 7 Abs. 7 EKVZ;
  • privater Therapieplan für die Sofortimplantation;
  • Vereinbarung der Vergütungshöhe;
  • Kostenvoranschlag vom Dentallabor;
  • BEMA-HKP mit Anlage für die Kronenversorgung.

Der Therapieplan und die Behandlungsschritte

Leistungen im Rahmen der Prophylaxe (GOZ-Nrn. 1000, 1010, 4055/4055, 1040 etc.) sind im Beitrag nicht enthalten und müssen fallbezogen integriert werden.

 

Nach den Abformungen und der Fertigung von Superhartgipsmodellen begann im Dentallabor der digitale Workflow. Für die Behandlungsplanung wurde ein DVT gefertigt. Außerdem wurden DICOM-Daten in eine Implantat-Planungssoftware importiert und die optimale Positionierung für das Implantat regio 14 ermittelt. Die Extraktion wurde minimalinvasiv unter vorsichtigem Lösen der parodontalen Fasern durchgeführt.

 

Nachdem das Implantatbett unter Verwendung der 3-D-Bohrschablone aufbereitet wurde, erfolgte die Implantation und Augmentation. Anschließend wurde das individuelle Abutment definitiv befestigt. Die GOZ-Nr. 9050 (Auswechseln von Sekundärteilen) kann nicht berechnet werden, da die Abrechnungsbestimmung dies ausschließt. In der Nr. 1 heißt es: „Die Leistung nach der Nr. 9050 ist nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 9010 und 9040 berechnungsfähig.“

 

Vor der temporären Versorgung wurde eine Röntgenkontrollaufnahme als OPG erstellt, anschließend die provisorische Krone befestigt und die Naht gelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Krone nicht in Kontakt mit den Antagonisten steht. In zwei weiteren Sitzungen wurde der Wundbereich kontrolliert und Nachbehandlungen sowie Einschleifmaßnahmen vorgenommen.

 

Die Honorarbeträge der BEMA-Leistungen sind in Klammern dargestellt, da die Honorierung im Rahmen der Quartalsabrechnung stattfindet und diese im Gesamtbetrag des privaten Therapieplans nicht enthalten sind.

 

Sitzung
Zähne
Geb-Nr.
Anzahl
Faktor
Bezeichnung
Honorar
Euro

1.

BEMA Ä5004

1

OPG

(36,54)

BEMA Ä1

1

Beratung

(9,13)

0060

1

2,3

Situationsmodelle zur Planung

33,63

9000

1

2,3

Implantatbezogene Analyse

114,35

2.

Ä6

1

2,3

Untersuchung des stomatognathen Systems

13,41

Ä5370

1

1,8

Digitales Volumentomogramm

209,83

Ä5377

1

1,0

Zuschlag für computergesteuerte Analyse

46,63

0030

1

4,5

Heil- und Kostenplan

50,62

3.

9000a

1

2,3

Virtuelle Implantation mittels 3-D-Implantatplanungssoftware, entsprechend Implantatanalyse

114,35

7010a

1

2,3

Zahnärztlicher Aufwand bei Herstellung einer 3-D-Bohrschablone, entsprechend Eingliederung adjustierter Aufbissbehelf

103,49

4.

Ä5

1

2,3

Symptombezogene Untersuchung

10,72

Ä1

1

2,3

Beratung

10,72

14

0080

1

2,3

Oberflächenanästhesie

3,88

13-15

0090

3

2,3

Infiltrationsanästhesie (+ BEMA 40 – 8,12 Euro)

24,364

14

BEMA 44

1

Extraktion mehrwurzeliger Zahn

(15,22)

OK

9005

1

4,8

Verwenden 3-D-Bohrschablone

80,99

14

9010

1

5,6

Implantation

486,61

0530

1

1,0

OP-Zuschlag

123,73

14

9100

1

2,0

Aufbau des Alveolarfortsatzes

303,03

14

7080

1

4,9

Langzeitprovisorium

165,35

5.

14

3290

1

2,3

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

7,11

14

3300

1

2,3

Nachbehandlung

8,41

34

4040

1

2,3

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion, je Sitzung

5,82

6.

14

3290

1

2,3

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

7,11

14

3300

1

2,3

Nachbehandlung

8,41

34

4040

1

2,3

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion, je Sitzung

5,82

2

Abformmaterial Ø

5,00

3

Anästhetika Ø

3,00

1

Einmalfräsen Implantat Ø

70,00

1

Implantat Ø

250,00

1

Knochenersatzmaterial 0,25 g Ø

70,00

1

Atraumatische Naht Ø

10,00

Voraussichtliches Honorar für ärztliche/zahnärztliche Leistungen

1.938,38

Voraussichtliche Material- und Laborkosten

1.158,00

Voraussichtliche Gesamtsumme

3.096,38

 

Kostenvoranschlag und Vorgehensweise

Im Dentallabor wurden Modelle erstellt, der Zahn 14 radiert und das Emergenzprofil definiert. Nach Digitalisierung der Modelle und Import in die CAD-Software wurde der bereits radierte Zahn 14 in Form eines digitalen Wax-up ersetzt. Nach DVT und Planung der Implantation wurden die digitalen Daten zusammengeführt. Daraus wurden das Langzeitprovisorium und das individuelle Abutment konstruiert und der Auftrag zur Fertigung an ein Fräszentrum versandt. Sowohl die 3-D-Bohrschablone als auch die Einbringhilfe für das Abutment wurden mittels Drucker gefertigt.

 

Die folgenden zahntechnischen Leistungen sind beispielhaft gelistet, wobei die Preise für die gedruckten bzw. im Fräszentrum hergestellten Elemente individuell ergänzt werden müssen:

 

Nr.
Menge
Bezeichnung
E-Preis
Material
Leistung (Euro)

0701

1

Versand, je Versandgang

5,25

5,25

0732

1

Desinfektion je Versand

1,90

1,90

0002

4

Modell aus Superhartgips

9,80

39,20

0304

1

Zahn radieren

2,15

2,15

0897

1

Emergenzprofil

15,60

15,60

0980

1

WebOrder

27,20

27,20

0910

2

Digitalisieren, je Element

14,75

29,50

0831

1

Virtuelles Wax-up

26,70

26,70

0918

1

Konstruktion individuelles Abutment

29,40

29,40

0923

1

Konstruktion Langzeitprovisorium

42,50

42,50

1313

1

Bohrhülse einarbeiten

8,50

8,50

0701

1

Versand, je Versandgang

5,25

5,25

1

Bohrschablone

xy

1

Einbringhilfe Abutment

xy

1

Bohrhülse

xy

1

Individuelles Abutment

xy

1

Langzeitprovisorium

xy

Gesamt ca.

750,00

 

Die Position „WebOrder” findet sich in vielen Dentallaboren, die digitale Daten generieren, verarbeiten und versenden. Es sind vom System festgelegte Arbeitsprozesse einzuhalten und ein digitaler Auftrag ist zu erstellen. Die Digitalisierung unterschiedlicher Elemente ist immer abhängig von den Anforderungen des Fräsdienstleisters und muss definiert sein.

 

Ob für die Digitalisierung und Konstruktion der Objekte mehrere Leistungspositionen angelegt werden, hängt vom Zeitumfang der einzelnen Arbeitsschritte ab. Soweit wie möglich sollten ähnliche Arbeitszeiten für unterschiedliche Prozesse in einer Komplexleistung zusammengeführt werden, um für das Verwaltungsteam eine klare Struktur in der Software abzubilden.

 

In der BEB‘97 sind keine Leistungsziffern für die digitalen Welten integriert. Daher ist zu prüfen, unter welcher Rubrik genug Platz ist, um die vielen unterschiedlichen Fertigkeiten abzubilden.

 

Nach Konstruktion des individuellen Abutments und der provisorischen Krone wurden die Daten getrennt an das Fräszentrum übermittelt. Dort wurden zwei Vorschläge erstellt, die entweder akzeptiert oder verändert werden, bevor sie zur Herstellung freigegeben werden. Nach einer Einheilphase von dreieinhalb Monaten erfolgte die rekonstruktive Phase. Die Abformung wird ähnlich wie bei einem Zahn erstellt, das Abutment verbleibt auf dem Implantat. Die Krone kann aus unterschiedlichen Materialien als Kappe oder vollanatomische Krone gefertigt und anschließend befestigt werden.

 

FAZIT | Das Ziel ist eine schnelle und ästhetisch-funktionelle Versorgung der Einzelzahnlücke unter Schonung der Weichgewebe. Der digitale Work- und Kostenflow ist in enger Abstimmung mit Implantologen, Dentallabor, Implantathersteller und Fräszentrum zu planen und zu realisieren. Die eingesparten Arbeitsschritte und Materialien belaufen sich für den Implantologen auf rund 450 bis 500 Euro. Für die zeitintensive Planung im Vorfeld bei der OP werden nach § 2 Abs. 1 GOZ einzelne Gebührenziffern oberhalb des 3,5-fachen Gebührensatzes berechnet. Der Betrag oberhalb von 3,5-fach beläuft sich auf rund 260 Euro.