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„Erstes Ampel-Gesetz – totales Versagen“: Zahnärzte sind stocksauer auf die Ampel

Auch die Zahnärzte laufen Sturm gegen eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut § 28b IfSG auch Praxen verpflichtet werden, jeden Tag sämtliche Beschäftigte einer Praxis – auch Genesene und Geimpfte! – sowie sämtliche Besucher (nicht Patienten) zu testen und parallel umfangreichste Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen zu müssen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) forderte den Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen Resolution auf, diese Regelung für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Bei dieser wirklichkeitsfremden Regelung kann man nur fassungslos den Kopf schütteln.“

„Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung ist durch diese Regelung akut gefährdet, da bereits jetzt absehbar ist, dass es am Markt keine ausreichenden Mengen an Testmaterial gibt.“ Eßer forderte die neue Bundesregierung dringend auf, die neue Regelung sofort auszusetzen und zurückzunehmen. „Auch jetzt in der vierten Welle unterstützen wir mit Nachdruck zielgerichtete Maßnahmen und politische Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung. Stoppen Sie das Chaos in den Praxen und lassen sie uns unsere Arbeit so sicher und zuverlässig mit bestem Schutz für die Patientinnen und Patienten weitermachen, wie wir das nachweislich seit Beginn der Pandemie tun!“, sagte Eßer in Richtung der Ampelkoalition.

Auch FVDZ fordert bundesweite Aussetzung der erweiterten Testpflicht

„Erstes Ampel-Gesetz – totales Versagen“ – auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert die sofortige bundesweite Aussetzung dieser Auflagen für die Zahnarztpraxen und die Änderung des IfSG in dieser Regelung. „Diese Testverpflichtung ist unverhältnismäßig und vollkommen realitätsfern“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. „Die Maßnahme ist völlig unsinnig, zumal die Zahnärzte während der gesamten Pandemie gezeigt haben, dass ihre Hygienekonzepte hervorragend funktionieren.“

Nach harschen Protesten wurde die Regelung in einigen Bundesländern bereits gestern Abend ausgesetzt. Von vielen Praxen bundesweit kam zudem das Signal: Kein Testmaterial mehr auf dem Markt. Viele Ärzte und Zahnärzte können so gar nicht mehr ihrer Testverpflichtung nachkommen. „Wird diese Auflage aufrechterhalten, müssten Praxen schließen, weil sie ihr ohnehin in weiten Teilen voll geimpftes Personal nicht mehr zusätzlich testen könnten“, sagte Schrader. „Das ist absurd.“

Der FVDZ schließt sich deshalb der Empfehlung der KZBV an, den Praxisbetrieb auch aufrechtzuerhalten, wenn es an Testmaterial fehlen sollte und die Regelung in dem entsprechenden Bundesland noch nicht ausgesetzt ist. In diesem Falle wird empfohlen zu dokumentieren, dass es Bemühungen gab, Tests zu beschaffen. Eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, kann nach Einschätzung der KZBV auch nicht zu Sanktionen in der Praxis führen.