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05.07.2011 |Fallbeispiel ?Alte Stegkonstruktion? Reparatur oder neuer Zahnersatz – auch eine wirtschaftliche Entscheidung!

05.07.2011 |Fallbeispiel „Alte Stegkonstruktion“

Reparatur oder neuer Zahnersatz – auch eine wirtschaftliche Entscheidung!

Ist ein alter Zahnersatz auf Implantat (Suprakonstruktion) reparaturbedürftig, so stellt sich die Frage, welches Behandlungsziel auch unter wirtschaftlichen Aspekten bei einem Kassenpatienten das Sinnvollere darstellt. In diesem Beispiel trägt der Patient eine alte intakte Stegkonstruktion auf zwei Implantaten im Unterkiefer. In den alten Zahnersatz sollen nachträglich eine Metallbasis eingearbeitet und die Stegmatrize sowie alle konfektionierten Zähne erneuert werden. Alternativ steht die Erneuerung des alten Zahnersatzes mit partieller Metallbasis und neuer Stegmatrize zur Diskussion.  

Reparatur des Zahnersatzes: Neue Stegmatrize, partielle Metallbasis, neue Konfektionszähne

Dieses Fallbeispiel enthält nur relevante Therapieschritte ohne Materialien und muss fallbezogen an den jeweiligen Patientenfall adaptiert werden – insbesondere da die unterschiedlichen Implantatsysteme auch unterschiedliche Hilfsmittel zur Durchführung von Reparaturen bzw. Erneuerung alter Suprakonstruktionen anbieten.  

 

 

Zahn 

Leistung 

Anz. 

GOÄ/GOZ 

Praxis 

UK 

Panoramaschichtaufnahme (Privatleistung) 

Ä5004 

 

Beratung (Kassenleistung) 

 

Befund: 33,43 Implantate mit Stegkonstruktion, keine Periimplantitis; Zahnersatz weist erneut Risse auf,
Zähne abradiert; keine Atrophie  

 

Therapiealternativen: Reparatur Zahnersatz, Einarbeitung einer Metallbasis, Aufstellung neuer Konfektionszähne, neue Stegmatrize 

 

Neuer Zahnersatz mit Stegmatrize 

 

Procedere: Kontaktaufnahme zum Implantathersteller, um das Vorgehen step-by-step abzuklären: Bema-HKP mit Anlage bei Reparatur des Zahnersatzes, KV Dentallabor für Reparatur des Zahnersatzes; alternativ: Bema-HKP mit Anlage bei Neuanfertigung des Zahnersatzes, KV Dentallabor für neuen Zahnersatz 

 

Behandlungsverlauf: Der Patient muss – je nach Therapie und Vorgehensweise – einen bis mehrere Tage auf die Stegkonstruktion und den Zahnersatz verzichten. Die Frage einer Interimslösung ist unbedingt zu klären. 

 

ggf. Abformung zur Herstellung offener Löffel 

Ä1 

Praxis 

UK 

Varianten A und B 

 

Variante A 

33,43 

Entfernung Okklusalschraube und Stegkappe 

229 

33,34 

Entfernung Implantataufbau (Sekundärteil/Abutment) 

 

 

33,34 

Montage verschraubbarer Abformpfosten 

 

 

UK 

Abformung mit offenem individuellen Löffel oder 

517 

UK 

33,43 

Entfernen und Ausschleifen der alten Stegmatrize 

Durchschleifen Zahnersatz regio 33,43, Abformung mit ausgeschliffenem Zahnersatz als individueller Löffel 

BEB  

517 

33,43 

Verschlussschraube befestigen 

 

 

33,43 

Auswechseln von Sekundärteilen. Der alte Zahnersatz geht mit Implantataufbau und Steggerüst ins Labor. 

905 

 

Variante B 

33,43 

Entfernung Okklusalschraube Stegkappe 

 

 

33,43 

Montage Fixationsstift (statt Okklusalschraube) 

 

 

UK 

Ausschleifen alte Stegmatrize 

Abformung mit altem Zahnersatz über den Steg als individueller Löffel 

BEB  

517 

 

Das Steggerüst bleibt in der Abformung für das Labor. 

 

 

33,43 

Montage Schutzkappe aus Peek-Kunststoff auf Implantataufbau (soweit verfügbar) 

226 

Labor  

 

Reparatur Zahnersatz unter Integration partieller
Metallbasis, neue Stegmatrize, Aufstellung neuer
Konfektionszähne 

 

 

Praxis 

 

Variante A 

33,43 

Entfernung Verschlussschraube, Befestigen Implantataufbau (alt oder neu) 

905 

33,43 

Wiederbefestigung Stegkappe 

231 

33,34 

Wiederherstellung Verbindungselement 

509 

UK 

Eingliedern; Reparatur Zahnersatz mit Metallbasis 

526 

32-42 

Verbindungselement 

508 

33,34 

Variante B 

33,43 

Entfernung Schutzkappe ggf. 

 

 

33,43 

Wiederbefestigen Stegkappe 

231 

33,43 

Wiederherstellung Verbindungselement 

509 

UK 

Eingliedern Reparatur Zahnersatz mit Metallbasis 

526 

32-42 

Verbindungselement 

508 

Festzuschüsse bei der Reparatur von Zahnersatz

Für die Reparatur der alten Suprakonstruktion wird einmal der Festzuschuss 7.7 gewährt. Es handelt sich um eine andersartige Versorgung, da kein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36 vorliegt. Ein Festzuschuss nach 4.5 für die Einarbeitung einer Metallbasis kann nur gewährt werden, wenn ein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 30 besteht (Erkrankung des Kiefers – zum Beispiel Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus, atypische Kieferverhältnisse etc.), was im vorliegenden Fall jedoch nicht zutrifft.  

 

Der Festzuschuss beträgt zwischen 40 und 80 Euro (ohne Bonus bis doppelter Festzuschuss). Der Kostenaufwand im Dentallabor wird für diese Reparatur aufgrund der umfangreichen Maßnahmen relativ hoch ausfallen, sodass es mit dem Patienten zu überlegen gilt, ob eine Neuanfertigung des Zahnersatzes nicht wirtschaftlicher ist. Dafür müssen die unterschiedlichen Vorgehensweisen und dadurch bedingten Kosten ermittelt und gegenübergestellt werden. 

 

Die alte Stegkonstruktion muss im Verlauf der Reparaturmaßnahme entfernt und wiederbefestigt werden. Wichtig ist für die Verwaltung zu erfahren, bis auf welche Ebene die Stegkonstruktion demontiert werden muss. Besteht die Konstruktion aus Implantat, Implantataufbau und Stegkappe, so kann bei einer Reparatur entweder alles bis auf das Implantatniveau demontiert werden oder es wird nur die Okklusalschraube (Befestigungsschraube) der Stegkappe entfernt. 

 

Zu klären gilt es auch, ob der Implantataufbau erneuert wird oder der alte Aufbau weiterhin Verwendung findet. Die Materialbestellung ist somit auch abhängig von der jeweiligen Vorgehensweise. Die erforderlichen Informationen kann nur der Behandler weiterleiten, da die Systemteile der Implantathersteller nicht einheitlich sind. Zudem gibt es unterschiedliche Stegvarianten. 

 

Die GOZ bietet für die Entfernung und Wiederbefestigung einer Stegkappe keine eigene Gebührenziffer, sodass die Entfernung über die GOZ-Nr. 229 und die Wiederbefestigung über die GOZ-Nr. 231 berechnet wird. Auch für den nachträglichen Einbau einer partiellen Metallbasis ist in der GOZ keine Ziffer existent. Hier sollte unbedingt die Meinung der regionalen KZV eingeholt werden, da es unterschiedliche Empfehlungen gibt.  

Neuer Zahnersatz: Partielle Metallbasis, neue Stegmatrize

 

Zahn 

Leistung 

Anz. 

GOÄ/GOZ 

Praxis 

 

Variante C 

33,43 

Entfernung Okklusalschraube Stegkappe 

 

 

33,34 

Montage Fixationsstift (statt Okklusalschraube) 

 

 

UK 

Abformung mit geschlossenem Funktionslöffel 

519 

 

Steggerüst bleibt in der Abformung für das Dentallabor 

 

 

33,43 

Montage Schutzkappe aus Peek-Kunststoff auf
Implantataufbau (soweit verfügbar) 

226 

Praxis 

 

Biss- und Gegenkieferabformung 

 

 

Labor  

UK 

Neuer Zahnersatz unter Integration partieller Metallbasis, neue Stegmatrize 

 

 

Praxis 

33,43 

Ggf. Entfernung der Schutzkappe 

 

 

 

Wiederbefestigung Stegkappe mit Okklusalschraube 

 

 

 

Anprobe Zahnersatz 

 

 

 

Entfernung Okklusalschraube und Stegkappe 

 

 

33,43 

Ggf. Wiederbefestigung Schutzkappe  

226  

Labor  

UK 

Fertigstellung Zahnersatz mit neuer Stegmatrize 

 

 

Praxis 

 

Ggf. Entfernung Schutzkappe 

 

 

 

Wiederbefestigung Stegkappe 

231 

 

Wiederherstellung Verbindungselement 

509 

 

Totale Prothese im Unterkiefer 

523 

32-42 

Verbindungselement 

508 

Festzuschüsse bei der Neuherstellung von Zahnersatz

Für die Erneuerung des alten Zahnersatzes inklusive Stegmatrize wird einmal der Festzuschuss 7.5 gewährt. Es handelt sich um eine andersartige Versorgung, da kein Ausnahmefall nach der ZE-Richtlinie 36 vorliegt. Ein Festzuschuss nach 4.5 für die Einarbeitung einer Metallbasis kann nur erhoben werden, wenn ein Ausnahmefall nach der ZE-Richtlinie 30 besteht (Erkrankung des Kiefers, zum Beispiel Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus, atypische Kieferverhältnisse etc.), was im vorliegenden Fall jedoch nicht zutreffend ist. Die Berechnung des Unterkiefer-Zahnersatzes erfolgt nach GOZ-Nr. 523. Der Leistungstext beinhaltet bereits eine Metallbasis. Eine Teilprothese nach GOZ-Nr. 521 kommt hier nicht zum Ansatz. 

 

Ein Festzuschuss nach 7.6 für das Verbindungselement Stegmatrize wird nicht gewährt, da kein Ausnahmefall vorliegt. 

 

Der Festzuschuss beträgt in diesem Fall zwischen 280 und 560 Euro (ohne Bonus und doppelter Härtefall). Der Kostenaufwand im Dentallabor wird für die Reparaturmaßnahmen relativ hoch ausfallen, sodass es mit dem Patienten zu überlegen gilt, ob eine Neuanfertigung des Zahnersatzes nicht wirtschaftlicher ist. Dafür müssen die unterschiedlichen Vorgehensweisen und dadurch bedingten Kosten ermittelt und gegenübergestellt werden. 

 

Die alte Stegkonstruktion muss auch hier im Verlauf der Reparaturmaßnahme entfernt und wiederbefestigt werden (siehe oben). Der erhöhte Zeitaufwand bei der Anprobe aufgrund der Wiederbefestigung der Stegkappen und der Demontage nach Anprobe kann sich zum Beispiel in der Begründung für die Faktorsteigerung bei der GOZ-Nr. 523 wiederfinden.