Uncategorized

31.08.2017·Implantologie Implantat-Planung im digitalen Workflow, Teil 2: Tabellarische Honorarübersicht

·Implantologie

Implantat-Planung im digitalen Workflow, Teil 2: Tabellarische Honorarübersicht

| Der digitale Workflow im Rahmen einer Implantatplanung wurde prozessorientiert mit den Kernleistungen für das Honorar im ersten Teil in PI 08/2017, Seite 8 ff., vorgestellt. In diesem Beitrag werden relevante Schritte mit der jeweiligen Abrechnung aufgezeigt. Auf die Angabe sämtlicher berechenbarer Materialien wird wegen der Übersichtlichkeit verzichtet. |

Welche Schritte können im digitalen Workflow erforderlich sein?

Die einzelnen Schritte müssen grundsätzlich der Befundsituation und der anvisierten Therapie entsprechend erfolgen. Die tabellarisch erfassten Daten sind beispielhaft gewählt. Eine ausführliche Aufzeichnung der Behandlung (standardisierte oder individuelle Aufklärungs- und Dokumentationsbögen) ist sicherzustellen. Die angeführten Analogziffern wurden beispielhaft gewählt, die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen sind zu beachten.

 

  • Schritt 1: Diagnostik und 3D-Implantatplanung
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Implantologe

Medizinische und klinische Anamnese

Ästhetisches Erscheinungsbild

Phonetik

Funktioneller Befund und Anforderungen

Okklusionskonzept

Befund intra- und extraoral inklusive Kiefergelenke

1

Ä6

Intra-/extraorale Fotografie (§ 6 Abs. 1 GOZ)

x-mal

6000a

Orthopantomogramm

1

Ä5004

Fernröntgenseitenaufnahme

1

Ä5095

Ggf. weitere Röntgendiagnostik

Zahnersatz

Festsitzend, bedingt abnehmbar, abnehmbar

Alter und Zustand

Gestaltung und Ausformung des Weichgewebes

Zahngröße und Zahnform

Therapien

Gesamtkonzept mit bevorzugter Therapie und Kostenstruktur

Therapiealternativen und Kostenstruktur PKV/Beihilfe/Zahnzusatzversicherung

Kostenvoranschlag Diagnostik Dentallabor

Heil- und Kostenplan Diagnostik

1

0030

Beratung über Therapie

Ä1

Konsiliarische Erörterung bei Überweiserstruktur

1

Ä60

 

 

  • Schritt 2: CT/DVT und weitere Diagnostik
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Implantologe oder Radiologe

CT/DVT-Scan

1

Ä5370

Zuschlag computergesteuerte Analyse einschließlich nachfolgender 3D-Rekonstruktion (enthält nicht die Auswertung und Planung in einem separaten 3D-Programm mit Einspielen der STL-Daten)

1

Ä5377

Implantologe

Abformmaterial

2

Alginat

a) Studienmodelle (Modellscan im Labor)

1

0060

oder

b) Intraoraler Scan, je Quadrant

1-4

0065

c) PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung entsprechend Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (nur bei b erforderlich)

1

7000a

Implantatanalyse

1

9000

Labor

Virtuelle Planung (Backward planning), Prothetik nach Modell- oder Intraoralscan

Implantologe

Import-Vorbereitung DICOM-Datensatz in coDiagnostiX

Import STL-Datensatz (Fotos, Scans, Backward planning)

3D-Visualisierung Knochen, Oberflächendaten, Matchen von DICOM- und STL-Daten, 3D-Planung Implantat nach Backward planning entsprechend interner Sinuslift

 

 

1

 

 

9110a

 

Die Erstattungsproblematik bei DVT-Aufnahmen mit PKVen ist altbekannt. Hinweise zu dieser Thematik finden Sie in PI 11/2014, Seite 9. Klären Sie den Patienten über einen eventuellen Selbstbehalt auf.

 

Führt der Implantologe die dreidimensionale Implantatplanung durch, nachdem das DVT anderenorts gefertigt wurde, so kann er für das Einspielen der DICOM- und STL-Daten mit virtueller Planung weder die GOÄ-Nr. 5370 noch die GOÄ-Nr. 5377 berechnen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat zu dieser Thematik am 04.08.2011 die folgende Stellungnahme abgegeben:

 

  • Stellungnahme der BZÄK vom 04.08.2011

„Der Zahnarzt mit DVT-Fachkunde-Nachweis, aber ohne DVT-Gerät, kann für eine anderenorts angefertigte DVT-Aufnahme keine Gebühr berechnen, da die Befundung zwingender Bestandteil der Röntgenuntersuchung ist. Eine Trennung zwischen technischer Anfertigung einer DVT-Aufnahme und ihrer Befundung ist gebührenrechtlich und nach der Röntgenverordnung nicht gestattet. In diesem Fall ist auch die anschließende computergesteuerte Analyse mit einer 3D-Rekonstruktion nach der Zuschlags-Nr. GOÄ 5377 nicht berechnungsfähig, da sie als Zuschlagsposition nur in Verbindung mit der GOÄ-Nr. 5370 angesetzt werden kann. Aus demselben Grund scheidet die Heranziehung der GOÄ-Nr. 5377 als Analogleistung nach § 6 Abs. 2 der GOZ aus.“

 

Dabei ist anzumerken, dass die BZÄK lediglich von einer „Befundung“ ausgeht. Das Einspielen der digitalen Daten in das 3D-Softwareprogramm inklusive virtueller Planung wird in der Stellungnahme nicht erwähnt und als selbstständige Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

 

  • Schritt 3: Patientenaufklärung
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Implantologe

Demonstration Therapie am Monitor oder mittels iPod®-App

Beratung über Gesamttherapie

1

Ä3

 

Neben standardisierten Aufklärungsbögen sind Erläuterungen zu Risiken des Eingriffs, zum Patientenbefund und zur Therapie anhand des 3D-Programms übersichtlich und anschaulich zu tätigen. Das Medium dient gleichzeitig dem Praxismarketing und kann durch die Mitgabe von Ausdrucken oder einer CD/DVD professionalisiert werden. Insbesondere technik-affine Patienten sind von der 3D-Welt begeistert.

 

  • Schritt 4: Behandlungsunterlagen und Befundbericht
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Vereinbarung der Vergütungshöhe nach § 2 Abs. 1 GOZ

Therapieplan Interimsersatz ggf.

1

0030

Therapieplan Prothetik Privatpatient (und ggf. außervertragliche Leistungen Kassenpatient)

1

0030 oder 0040

Vereinbarung § 4 Abs. 5 d BMV-Z & § 7 Abs. 7 EKVZ bei außervertraglichen Leistungen (Kassenpatient wird Privatpatient)

BEMA-HKP mit Anlage Kassenpatient

Befundbericht ausführlich (bei Überweiserstruktur)

1

Ä75 zzgl. Porto

 

An FAL/FTL-Leistungen ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts unbedingt zu denken. Falls es notwendig ist, werden bereits vor der Implantation Leistungen aus diesem Fachbereich ‒ ggf. mit einer Schienentherapie ‒ erbracht.

 

  • Schritt 5: Fertigung 3D-Bohrschablone
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Labor Herstellung einer 3D-Bohrschablone

Implantologe

Zahnärztlicher Aufwand bei Herstellung einer 3D-Bohrschablone entsprechend Eingliederung adjustierter Aufbissbehelf

7010a

 

 

  • Schritt 6: Implantation
Therapie/Auftrag
Anzahl
GOÄ-/GOZ-Nrn.

Symptombezogene Untersuchung

1

Ä5

Beratung

1

Ä1

Anästhesien

x-mal

0080 – 0100

Verwenden einer 3D-Bohrschablone

1

9005

Implantation mit Guided Surgery (geführte Implantation)

1

9010

OP-Zuschlag

1

0530

OPG (oder andere Röntgendiagnostik)

1

Ä5004

Weitere Behandlungsschritte und Sitzungen