31.08.2017·Implantologie Implantat-Planung im digitalen Workflow, Teil 2: Tabellarische Honorarübersicht
·Implantologie
Implantat-Planung im digitalen Workflow, Teil 2: Tabellarische Honorarübersicht
| Der digitale Workflow im Rahmen einer Implantatplanung wurde prozessorientiert mit den Kernleistungen für das Honorar im ersten Teil in PI 08/2017, Seite 8 ff., vorgestellt. In diesem Beitrag werden relevante Schritte mit der jeweiligen Abrechnung aufgezeigt. Auf die Angabe sämtlicher berechenbarer Materialien wird wegen der Übersichtlichkeit verzichtet. |
Welche Schritte können im digitalen Workflow erforderlich sein?
Die einzelnen Schritte müssen grundsätzlich der Befundsituation und der anvisierten Therapie entsprechend erfolgen. Die tabellarisch erfassten Daten sind beispielhaft gewählt. Eine ausführliche Aufzeichnung der Behandlung (standardisierte oder individuelle Aufklärungs- und Dokumentationsbögen) ist sicherzustellen. Die angeführten Analogziffern wurden beispielhaft gewählt, die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen sind zu beachten.
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Implantologe |
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Medizinische und klinische Anamnese |
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Ästhetisches Erscheinungsbild |
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Phonetik |
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Funktioneller Befund und Anforderungen |
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Okklusionskonzept |
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Befund intra- und extraoral inklusive Kiefergelenke |
1 |
Ä6 |
Intra-/extraorale Fotografie (§ 6 Abs. 1 GOZ) |
x-mal |
6000a |
Orthopantomogramm |
1 |
Ä5004 |
Fernröntgenseitenaufnahme |
1 |
Ä5095 |
Ggf. weitere Röntgendiagnostik |
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Zahnersatz |
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Festsitzend, bedingt abnehmbar, abnehmbar |
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Alter und Zustand |
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Gestaltung und Ausformung des Weichgewebes |
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Zahngröße und Zahnform |
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Therapien |
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Gesamtkonzept mit bevorzugter Therapie und Kostenstruktur |
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Therapiealternativen und Kostenstruktur PKV/Beihilfe/Zahnzusatzversicherung |
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Kostenvoranschlag Diagnostik Dentallabor |
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Heil- und Kostenplan Diagnostik |
1 |
0030 |
Beratung über Therapie |
Ä1 |
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Konsiliarische Erörterung bei Überweiserstruktur |
1 |
Ä60 |
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Implantologe oder Radiologe |
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CT/DVT-Scan |
1 |
Ä5370 |
Zuschlag computergesteuerte Analyse einschließlich nachfolgender 3D-Rekonstruktion (enthält nicht die Auswertung und Planung in einem separaten 3D-Programm mit Einspielen der STL-Daten) |
1 |
Ä5377 |
Implantologe |
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Abformmaterial |
2 |
Alginat |
a) Studienmodelle (Modellscan im Labor) |
1 |
0060 |
oder |
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b) Intraoraler Scan, je Quadrant |
1-4 |
0065 |
c) PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung entsprechend Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (nur bei b erforderlich) |
1 |
7000a |
Implantatanalyse |
1 |
9000 |
Labor |
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Virtuelle Planung (Backward planning), Prothetik nach Modell- oder Intraoralscan |
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Implantologe |
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Import-Vorbereitung DICOM-Datensatz in coDiagnostiX Import STL-Datensatz (Fotos, Scans, Backward planning) 3D-Visualisierung Knochen, Oberflächendaten, Matchen von DICOM- und STL-Daten, 3D-Planung Implantat nach Backward planning entsprechend interner Sinuslift |
1 |
9110a |
Die Erstattungsproblematik bei DVT-Aufnahmen mit PKVen ist altbekannt. Hinweise zu dieser Thematik finden Sie in PI 11/2014, Seite 9. Klären Sie den Patienten über einen eventuellen Selbstbehalt auf.
Führt der Implantologe die dreidimensionale Implantatplanung durch, nachdem das DVT anderenorts gefertigt wurde, so kann er für das Einspielen der DICOM- und STL-Daten mit virtueller Planung weder die GOÄ-Nr. 5370 noch die GOÄ-Nr. 5377 berechnen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat zu dieser Thematik am 04.08.2011 die folgende Stellungnahme abgegeben:
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„Der Zahnarzt mit DVT-Fachkunde-Nachweis, aber ohne DVT-Gerät, kann für eine anderenorts angefertigte DVT-Aufnahme keine Gebühr berechnen, da die Befundung zwingender Bestandteil der Röntgenuntersuchung ist. Eine Trennung zwischen technischer Anfertigung einer DVT-Aufnahme und ihrer Befundung ist gebührenrechtlich und nach der Röntgenverordnung nicht gestattet. In diesem Fall ist auch die anschließende computergesteuerte Analyse mit einer 3D-Rekonstruktion nach der Zuschlags-Nr. GOÄ 5377 nicht berechnungsfähig, da sie als Zuschlagsposition nur in Verbindung mit der GOÄ-Nr. 5370 angesetzt werden kann. Aus demselben Grund scheidet die Heranziehung der GOÄ-Nr. 5377 als Analogleistung nach § 6 Abs. 2 der GOZ aus.“ |
Dabei ist anzumerken, dass die BZÄK lediglich von einer „Befundung“ ausgeht. Das Einspielen der digitalen Daten in das 3D-Softwareprogramm inklusive virtueller Planung wird in der Stellungnahme nicht erwähnt und als selbstständige Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Implantologe |
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Demonstration Therapie am Monitor oder mittels iPod®-App |
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Beratung über Gesamttherapie |
1 |
Ä3 |
Neben standardisierten Aufklärungsbögen sind Erläuterungen zu Risiken des Eingriffs, zum Patientenbefund und zur Therapie anhand des 3D-Programms übersichtlich und anschaulich zu tätigen. Das Medium dient gleichzeitig dem Praxismarketing und kann durch die Mitgabe von Ausdrucken oder einer CD/DVD professionalisiert werden. Insbesondere technik-affine Patienten sind von der 3D-Welt begeistert.
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Vereinbarung der Vergütungshöhe nach § 2 Abs. 1 GOZ |
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Therapieplan Interimsersatz ggf. |
1 |
0030 |
Therapieplan Prothetik Privatpatient (und ggf. außervertragliche Leistungen Kassenpatient) |
1 |
0030 oder 0040 |
Vereinbarung § 4 Abs. 5 d BMV-Z & § 7 Abs. 7 EKVZ bei außervertraglichen Leistungen (Kassenpatient wird Privatpatient) |
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BEMA-HKP mit Anlage Kassenpatient |
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Befundbericht ausführlich (bei Überweiserstruktur) |
1 |
Ä75 zzgl. Porto |
An FAL/FTL-Leistungen ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts unbedingt zu denken. Falls es notwendig ist, werden bereits vor der Implantation Leistungen aus diesem Fachbereich ‒ ggf. mit einer Schienentherapie ‒ erbracht.
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Labor Herstellung einer 3D-Bohrschablone |
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Implantologe |
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Zahnärztlicher Aufwand bei Herstellung einer 3D-Bohrschablone entsprechend Eingliederung adjustierter Aufbissbehelf |
7010a |
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Therapie/Auftrag |
Anzahl |
GOÄ-/GOZ-Nrn. |
Symptombezogene Untersuchung |
1 |
Ä5 |
Beratung |
1 |
Ä1 |
Anästhesien |
x-mal |
0080 – 0100 |
Verwenden einer 3D-Bohrschablone |
1 |
9005 |
Implantation mit Guided Surgery (geführte Implantation) |
1 |
9010 |
OP-Zuschlag |
1 |
0530 |
OPG (oder andere Röntgendiagnostik) |
1 |
Ä5004 |
Weitere Behandlungsschritte und Sitzungen |