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06.12.2010 |Implantologische Assistenz, Teil 4 Aufbereiten von Instrumenten, Verpacken, Lagerfristen von Sterilgut: So ist es richtig!

06.12.2010 |Implantologische Assistenz, Teil 4

Aufbereiten von Instrumenten, Verpacken, Lagerfristen von Sterilgut: So ist es richtig!

Im letzten Teil der Serie widmen wir uns dem richtigen Aufbereiten der Instrumente, dem Verpacken, den Lagerfristen von Sterilgut und befassen uns abschließend mit dem Medizinproduktegesetz (MPG). 

 

Das Ziel von Hygiene und steriler Aufbereitung ist so simpel wie eindeutig: Krankheiten vorbeugen, Infektionen verhüten, Übertragungswege erkennen und allen Möglichkeiten einer Übertragung entgegenwirken. Nur ist es oft leichter gesagt als getan, denn mit dem bloßen Auge lässt sich nicht erkennen, ob ein Instrument mit Keimen belastet ist oder nicht. Deshalb gilt die Maßgabe der absoluten Sicherheit. Kontaminierte Instrumente bedeuten höchste Infektionsgefahr für das Praxisteam durch Schnitt- und Stichverletzungen. Den Patienten drohen ggf. lebensgefährliche Infektionen.  

 

In früheren Jahren haben sich viele Praxen zur Instrumentenaufbereitung ungelernte Hilfskräfte gesucht. Heute muss dies durch geschultes Personal erledigt werden. Das Risiko eines falschen Umgangs wurde erkannt. Schriftliche Arbeitsanweisungen regeln diesen Umgang und erstellte Checklisten dienen zur Unterstützung. 

Der Weg zur Aufbereitung der Instrumente

Für eine sichere Aufbereitung werden die Instrumente und Medizinprodukte zunächst in drei Klassen unterteilt: 

 

1. Unkritische Medizinprodukte kommen nur mit intakter Haut in Berührung. 

 

2. Semikritische Medizinprodukte kommen mit intakter Schleimhaut in Berührung. Diese Gruppe wird erneut in relativ unkompliziert aufzubereitende Produkte und Produkte, deren Aufbereitung aufwendiger ist, unterteilt. 

 

3. Kritische Medizinprodukte durchdringen intakte Haut oder Schleimhaut, kommen also mit Blut, Gewebe und Gewebeflüssigkeit in Berührung. Diese Kategorie ist wiederum in drei Untergruppen geteilt, da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Medizinprodukten gibt, die je nach Anwendungsbereich sowohl in diese als auch in die erste Gruppe gehören (zum Beispiel Pinzetten). Ausführlichere Informationen dazu finden Sie unter www.rki.de

 

Die Aufbereitung der Instrumente und Medizinprodukte findet idealerweise in einem für Patienten unzugänglichem Bereich statt. Dieser Raum ist deutlich dreigeteilt: ein unreiner Bereich (Desinfektion und Reinigung), ein reiner Bereich (Sterilisation und Verpackung) und ein steriler Bereich. Bevor die Instrumente in die Sterilisation gehen, werden sie auf Funktionalität überprüft. Im Praxisalltag sieht man häufig, dass der zweite und dritte Bereich zweckmäßigerweise zusammengelegt sind. Das ist grenzwertig, aber bei Einhaltung der Hygieneregeln noch vertretbar. Die strenge Separation des sterilen Teils vom unsterilen ist jedoch unantastbar. 

Transport, Personalschutz und Reinigung

Der Mitarbeiterin aus dem OP obliegt der sichere Transport der gebrauchten Instrumente zur fachgerechten Aufbereitung im Sterilisationsbereich. Dabei sollte dem einfacheren Trockentransport (ohne Desinfektionsmittellösung) Vorrang gegeben werden. Die Mitarbeiterin organisiert des Weiteren den Ablauf zeitnah und in geschlossenen bruch- und durchstichsicheren Behältern.  

 

Alle Mitarbeiter haben einen Anspruch auf einen unfallsicheren Arbeitsplatz. Durch sorgfältige Planung der Instrumentenaufbereitung und Weiterverarbeitung kann gewährleistet werden, dass eine Infektionsgefährdung des Personals minimiert wird. Selbstverständlich verpflichten sich die Mitarbeiter im Gegenzug zur Einhaltung sämtlicher Schutzvorschriften wie das Tragen von Schutzkleidung. 

 

Merke!

Werden Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet, können gegebenenfalls Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung nichtig werden. 

 

Generell wird zwischen manueller und maschineller Aufbereitungsmethode unterschieden. Wenn möglich, ist der Letzteren allerdings der Vorzug zu geben, da die Reinigung und Desinfektion dabei in einem geschlossenen System stattfindet und dies aus unfalltechnischer Sicht eine höhere Sicherheit für die Mitarbeiter bedeutet. 

 

Manuelle Aufbereitung

Mit entsprechender Schutzkleidung werden die Instrumente von Verschmutzungen gereinigt. Dazu können in Desinfektionsmittel getränkte Einmaltücher und Bürsten benutzt werden. In der Regel wird zuerst gereinigt und dann desinfiziert – bei Verletzungsgefahr in umgekehrter Reihenfolge. Wegen der besseren Proteinentfernung eignen sich enzymatische Reiniger. Die manuelle Reinigung sollte sich auf die Instrumente beschränken, die nicht maschinell gereinigt werden dürfen (Herstellerangaben beachten!). 

 

Merke!

Enzymatische Reiniger verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt werden. 

 

Vorreinigung

Hartnäckige Verschmutzungen lösen sich im Ultraschallbad besonders effektiv. Geeignet ist dieses Verfahren für Materialien mit harten Oberflächen (Kunststoffe sind nicht geeignet), beispielsweise für Abformlöffel und Instrumente zur Abszessspaltung. Die Instrumente sollten vollständig von Flüssigkeit bedeckt sein und geöffnet im Desinfektionsbad liegen. Um unnötige chemische Belastungen zu vermeiden, sind die Herstellerempfehlungen zur Dosierung zu beachten. 

 

Merke!

Ultraschall hat keine desinfizierende Wirkung. 

 

Maschinelle Aufbereitung oder auch Thermodesinfektion

Sie ist das standardisierte Verfahren zur Aufbereitung – und das Sicherste! Die Aufbereitung in speziellen Reinigungs- und Desinfektionsanlagen (RDA) läuft automatisch, Anwenderfehler sind sehr selten. Somit erfüllt die maschinelle Reinigung optimal die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Diese Aufbereitung gehört zu den physikalischen Desinfektionsverfahren. Durch das Einwirken von Hitze werden die Krankheitserreger unschädlich gemacht.  

Gut verpackt?

Es gibt unterschiedliche Verpackungen, sie sind unterteilt in: Primärverpackung (Einfachverpackung); Sekundärverpackung (Zweifachverpackung, umschließt eine Primärverpackung); Transportverpackung (Staubschutzverpackung oder die Sekundärverpackung; Weich- und Hartverpackung. Hartverpackungen sind Sterilisationscontainer. Sie eignen sich gut für den Einsatz im Dampfsterilisator, da das Filtersystem des Containers (herstellerspezifisch!) Dampfein- und austritt ermöglicht. Weichverpackungen sind Einmalverpackungen aus Papier, Folie, Papierbeutel, Sterikrepppapier und Sterivlies. 

 

Merke!

Weichverpackungen sind nicht universell einsetzbar. Die Herstellerangaben sind unbedingt zu beachten. Verpackungen aus Tyvek® sind zum Beispiel nicht für den Dampfsterilisator geeignet. 

 

Die Siegelnähte beim Versiegeln der Verpackungen müssen ohne Fehlstellen und durchgehend sein. Auch bei eingearbeiteter Klebefläche dürfen beim Verschließen keine Fehlstellen (Falten) entstehen. 

Dampf-, Heißluft- und Gassterilisatoren – Qual der Wahl?

Grundsätzlich gilt: In die Sterilisation dürfen nur Gegenstände, die desinfiziert und gereinigt (keine Salz- oder Eiweißreste auf den Oberflächen), trocken, maximal zerlegt (Zugänglichkeit für die Sterilisation) und – je nach Anforderung – offen oder verpackt sind. 

 

Dampfsterilisation im Autoklaven: Sie ist das sicherste Verfahren in der Zahnarztpraxis! Es entsteht ein hoher Druck, der entstehende Wasserdampf erreicht eine höhere Temperatur, es entsteht ein so genannter „gespannter Dampf“ (Wasserdampf, der in einem geschlossenen Raum über 100 °C erhitzt wird). Dieser besitzt einen hohen Wärmegehalt. Die feuchte Hitze führt zur Zerstörung von Mikroorganismen, deren Zelleiweiße gerinnen. 

 

Heißluftsterilisation: Die Wirkung dieser Sterilisatoren beruht auf trockener Hitze. Mikroorganismen werden durch Austrocknung bzw. Oxidation abgetötet. Da heiße Luft als Wärmeleiter weniger wirksam ist als der luftfreie Wasserdampf, bedarf es eines hohen Energieaufwandes und damit vergleichsweise lange Reinigungsintervalle. Insofern ist der Einsatz eines Heißluftsteris nicht empfehlenswert.  

 

Gassterilisation: In manchen Praxen wird noch die „Trockengassterilisation“ mit dem Chemiklaven durchgeführt. Die Anwendung dieses Verfahrens sollte nur ausnahmsweise durchgeführt werden. 

 

Merke!

Sterilisation ist kein Desinfektions- und Reinigungsersatz. 

Kontrolle gut – alles gut!

Bei jedem Sterilisationsgang ist ein handschriftliches oder EDV- unterstütztes Chargenprotokoll zu führen; folgende Angaben sind festzuhalten: Datum; Uhrzeit (bei mehren Chargen pro Tag); Programm, das verwendet wurde; Sterilgut; Freigabe und autorisierte Person (Freigebender). Wer die Charge freigibt, hat außerdem die Aufgabe, zu überprüfen, ob das Sterilgut und seine Verpackung trocken und intakt sind. 

 

Merke!

Dampfsterilisatoren müssen halbjährlich bzw. nach 400 Chargen auf ihre Funktion überprüft werden. 

 

Der Einsatz von Bioindikatoren (Sporenpäckchen oder -streifen) ist zudem verpflichtend. Bioindikatoren geben regelmäßig und zuverlässig Auskunft über die Sterilisationsqualität. Sie werden halbjährlich mitsterilisiert und an autorisierte Hygieneinstitute gesandt.  

Die Aufbewahrung (Lagerung)

Sind die oben genannten Punkte erfüllt, kann das Sterilgut gelagert werden. Es ist vor Staub, Licht, extremen Temperaturen und mechanischer Beanspruchung zu schützen. Daraus ergibt sich eine Lagerung bei Zimmertemperatur in trockenen, staubdichten Schubladen und Schränken. Container lassen sich problemlos stapeln, während Klarsichtverpackungen entsprechend sorgfältig behandelt werden müssen (Gefahr der Perforation). Die maximale Lagerdauer ergibt sich aus der Verpackungs- und Lagerart. Kann das Sterilgut beispielsweise nur ungeschützt in Regalen lagern, ist ein geringer Bestand und baldiger Verbrauch unbedingt ratsam. Grundsätzlich ist diese Lagerart aber zu vermeiden. Generell gibt die DIN 58953 die Lagerung und Lagerungsart von verpacktem Sterilgut vor: 

 

  • Sterilisiergutdoppelverpackungen (bis zu fünf Jahren)
  • Klarsichtsterilisierverpackungen (bis zu sechs Monaten)
  • Sterilisierbehälter – Normtray – und Container (bis zu sechs Wochen)

 

Einmal angebrochen, gilt nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) das Sterilgut als unsteril. Nach Überschreiten der maximalen Lagerdauer muss es daher vor Gebrauch unbedingt erneut sterilisiert werden. 

 

OP-Wäsche sollte staubfrei gelagert werden. Zur Sterilisation werden die für den chirurgischen Eingriff notwendigen Tücher in Containern verpackt und mit dem vorgesehenen Programm sterilisiert. Die Kleidung sollte aus einem strapazierfähigen Stoff gefertigt sein.  

Produktsicherung

Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt Herstellung, Vertrieb, Inbetriebnahme und Anwendung von Medizinprodukten. Medizinprodukte, die den Bestimmungen des Rahmengesetzes entsprechen, sind alle mit einem CE-Kennzeichen versehen. Die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten unterliegt unter anderem dem MPG und der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Das Einhalten aller Vorgaben ist zwingend erforderlich.  

 

Folgende Klassifizierungen sind für die Zahnarztpraxis relevant: 

 

Gruppe I 

Zahnärztliche Instrumente und Labormaterialien 

Gruppe II a 

Füllwerkstoffe und Zahnersatz 

Gruppe II b 

Röntgen- und Lasereinrichtungen; Implantate, Füllwerkstoffe, die resorbierbare medikamentöse Zusätze enthalten und freisetzen 

Gruppe III 

Resorbierbare chirurgische Nahtmaterialien 

Die Produkte der Gruppe I müssen alle ein CE-Kennzeichen tragen; die der anderen Gruppen müssen zusätzlich noch die Nummer des Betriebs nachweisen, der ein Konformitätsverfahren durchgeführt hat. 

 

Weiterführender Hinweis

  • Die Teile 1, 2 und 3 dieser Beitragsserie zur Implantologischen Assistenz finden Sie in „Praxis Implantologie“ – PI – Nr. 4/September 2010, S. 16, Nr. 5/Oktober 2010, S. 17, und Nr. 6/November 2010, S. 17