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29.11.2018·Knochenregeneration Zähne zerkleinern mit dem „Smart Grinder“ ‒ wie funktioniert das und was ist berechenbar?

·Knochenregeneration

Zähne zerkleinern mit dem „Smart Grinder“ ‒ wie funktioniert das und was ist berechenbar?

| Ein extrahierter Zahn als Quelle der körpereigenen Knochenregeneration kann als alternatives Augmentations-Verfahren verwendet werden. Im Gegensatz zu nicht ortsständigem oder xenogenem Knochenersatzmaterial (KEM) wird das aus den Zähnen gewonnene Augmentat dem Patienten wieder zurückgeführt und zu Knochen umgewandelt. Wie dieses Verfahren funktioniert und was berechenbar ist, stellt PI Ihnen in diesem Beitrag vor. |

Zahnhartsubstanz und Knochen

Zahnhartsubstanzen sind in ihrer Struktur dem Knochen sehr ähnlich. Dentin weist jedoch nicht nur vergleichbare Eigenschaften wie kompakter Knochen hinsichtlich seiner chemischen Zusammensetzung auf, sondern enthält auch Wachstumsfaktoren. Außerdem sind Bone Morphogenetic Proteins (BMPs) in dem Hydroxylapatitgitter eingebaut, die spezifisch für die Knochenregeneration genutzt werden können. Zur Knochengewinnung werden neben bovinem und alloplastischem KEM auch autologe Knochenblöcke oder Knochenstücke verwendet. Dieser Knochen wird intraoral z. B. aus dem aufsteigenden Unterkieferast oder interforaminal aus einer zweiten Operationsstelle beim Patienten entnommen, was eine zusätzliche Belastung zur Folge hat.

Das Verfahren

Der Smart Grinder ist ein Elektromotor mit integrierter Vibrationsfunktion. Vergleichbar mit einer Kaffeemühle wird der Elektromotor mit einer Kammer bestückt, bei der es sich um ein Einmalprodukt handelt. Diese hat eine Hauptkammer, in der die zugefügten Zähne zerkleinert werden. Nach Aktivierung der Vibrationsfunktion fallen die zerkleinerten Partikel durch ein erstes Sieb in eine Auffangkammer. Zu große Partikel, die für einen Knochenaufbau nicht geeignet sind, verlassen die erste Kammer nicht. Somit werden nur Partikel einer definierten Maximalgröße von 250 bis 1.200 Mikrometern gesammelt. Ein weiterer abgegrenzter Bereich befindet sich unterhalb der Auffangkammer. Er ist durch ein sehr feines Sieb mit der Auffangkammer verbunden. Durch die Vibration werden diese zu kleinen Partikel getrennt.

Wie funktioniert die Aufbereitung der extrahierten Zähne?

Im ersten Schritt werden nach der Zahnextraktion Amalgam, Kunststoff, Zement und Guttapercha/Sealer mechanisch am Behandlungsstuhl mit einem Hartmetallbohrer entfernt. Die Zerkleinerung der Zähne erfolgt innerhalb von drei Sekunden vollautomatisch, die anschließende Sortierung durch Vibration in 20 Sekunden. Die chemische Reinigung gliedert sich in zwei Abschnitte und dauert rund 13 Minuten. Die im Dappenglas gesammelten Partikel werden für zehn Minuten mit einer Lösung aus Natriumhydroxid und 20 % Alkohol behandelt. Nach zehn Minuten wird die Reinigungsflüssigkeit in einem sterilen Tupfer gesammelt und das Dappenglas mit einer phosphatgepufferten Kochsalzlösung erneut gefüllt. Die Einwirkzeit beträgt drei Minuten. Nach erneuter Trocknung der Partikel mit einem sterilen Tupfer ist das Material sofort verwendbar.

Wird der extrahierte Zahn zu einem Medizinprodukt?

Bei einer erneuten Implantation wird ein Zahn endodontisch extraoral aufbereitet und wieder der Alveole zurückgeführt. Das Zahnmaterial wird nicht in seiner Matrix und Struktur verändert und daher nicht zu einem Medizinprodukt. Das Gleiche gilt, wenn ein herausgefallener Zahn in einer Zahnrettungsbox transportiert und im Mund wieder inseriert oder das Smart-Grinder-Verfahren durchgeführt wird.

Welche Kosten entstehen?

Das Honorar beträgt rund 90 Euro, die Materialkosten belaufen sich auf rund 50 Euro. Der gesamte Vorgang dauert 15 bis 20 Minuten und kann in jeder Zahnarztpraxis durchgeführt werden.

Die Honorierung als Analogziffer

Die Aufbereitung von extrahierten Zähnen ist weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ enthalten und in erster Linie nach § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen. Eine wissenschaftliche Anerkennung der Therapie ist seit der Novellierung der GOZ mit einer textlichen Änderung im § 6 Abs. 1 GOZ nicht mehr gefordert. Welche gleichwertige Leistung als Hilfs- bzw. Analogziffer verwendet wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes.

 

  • Beispiel GOZ-Nr. 9110 ‒ Analogberechnung

9110a Aufbereitung extrahierter Zähne zum autologen Augmentationsmaterial inklusive Materialkosten, entsprechend interner Sinuslift (1,7-fach ca. 140 Euro)

 

Die Honorierung als Verlangensleistung

Wenn die Leistung auf Verlangen des Patienten durchgeführt wird, ist vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ schriftlich zu erstellen und sowohl vom Zahnarzt als auch vom Patienten zu unterzeichnen. Der privat- oder zusatzversicherte Patient muss über eine voraussichtliche Nichterstattung der Verlangensleistung aufgeklärt werden (Dokumentation).

 

  • Beispiel GOZ-Nr. 9110 0‒ Verlangensleistung

9110a Aufbereitung extrahierter Zähne zum autologen Augmentationsmaterial inklusive Materialkosten, entsprechend interner Sinuslift, nach § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ (1,7-fach ca. 140 Euro)

 

Quelle

  • Literatur und Studienlage „Autologer Knochenaufbau ‚chairside‘ aus extrahierten Zähnen“, Stand 01.02.2017