07.11.2014·Leserforum Abrechnung einer Laserbehandlung neben Nrn. 2410, 2430?
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Abrechnung einer Laserbehandlung neben Nrn. 2410, 2430?
| FRAGE: „Ist die Laserbehandlung neben den GOZ-Nrn. 2410, 2430 in einer Sitzung abrechenbar? Kann zusätzlich der Laserzuschlag in Ansatz gebracht werden?“ |
Antwort: Ein Laserzuschlag nach Nr. 0120 ist neben der Nr. 2410 (Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal …) berechenbar, da dort die Leistungsbeschreibung den folgenden Passus enthält: „Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern 2410, 3070, 3080, 3210, 3240, 4080, 4090, 4100, 4130, 4133 und 9160).“