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31.01.2020·Praxisfall Primärteleskope auf Zahn und Implantat verloren: Festzuschüsse und Abrechnung

·Praxisfall

Primärteleskope auf Zahn und Implantat verloren: Festzuschüsse und Abrechnung

| Eine Hybridversorgung muss wiederhergestellt werden. Die Primärteleskopkronen auf Implantat 23 und Zahn 15 sind verloren gegangen. Weiterhin ist eine Unterfütterung der OK-Prothese notwendig. Was ist zu beachten? |

 

Der BEMA-HKP

Der Patient trägt eine Hybridprothese, abgestützt auf zwei Zähnen und zwei Implantaten, jeweils mit Teleskopkronen. Es besteht kein Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b, da kein zahnloser Kiefer vorliegt.

 

Im Feld „Bemerkungen“ ist auf dem BEMA-HKP die Art der Wiederherstellung einzutragen, damit der Sachbearbeiter der Krankenkasse und das KZV-Team die Art der Wiederherstellung und die berechneten Honorar-, Material- und Laborkosten nachvollziehen und auf Stimmigkeit prüfen können. Beispiel: „15, 23 Primärtelekronen erneuern, OK Unterfütterung.“

 

  • Befunde für Festzuschüsse
Befund-Nr.
Zahn/Gebiet
Anzahl

6.10

15

1

7.7

OK

1

 

Der Befund-Nr. 6.10 ist nur für das erneuerungsbedürftige zahngetragene Primärteleskop ansetzbar. Bei Vorliegen der Befundsituation nach Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 erfolgt die Abrechnung als Regelversorgung nach BEMA und BEL II. Hier liegt jedoch eine Hybridversorgung vor. Regional kann es sein, dass die KZV den Befund nach Nr. 6.10 für den Zahn nicht gewährt, da eine Suprakonstruktion besteht und alle Wiederherstellungen nach Befund-Nr. 7.7 zu definieren sind. Halten Sie daher bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer KZV, bevor Sie den BEMA-HKP ausstellen. Wenn der Festzuschuss für Befund 6.10 gewährt wird, muss der BEMA-HKP vor Behandlungsbeginn genehmigt werden.

 

Weiterhin ist abzuklären, ob der Zahn 15 und das Implantatabutment 13 mit einem Provisorium versorgt werden müssen und inwiefern dann der vorhandene Zahnersatz getragen werden kann. Für die Erneuerung von Primärteleskopkronen existiert in der GOZ keine Gebührenziffer. Beispielsweise kann die Nr. 5000 GOZ analog entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ angesetzt werden.

 

  • Honorarleistungen
GOZ
Zahn/Gebiet
Anzahl

§ 6 Abs. 1

15, 23

2

5280

OK

1

ggf. 2270

15, 23

2

 

Materialien

Berechnungsfähig sind Alginat, elastomeres Material für Präzisionsabformung, Bissabformmaterial sowie Abformmaterial für die Unterfütterung.