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30.09.2016·Zahntechnik Scan & Shape – wie ist die Rechnung zu gestalten?

·Zahntechnik

Scan & Shape – wie ist die Rechnung zu gestalten?

| Die Fertigung von Zahnersatz wird aufgrund der besseren Präzision und finanziellen Vorteile zunehmend computerbasiert hergestellt. Nicht jedes Praxislabor hat jedoch einen eigenen Scanner – die Investition will gut überlegt sein. Viele Fräszentren bieten daher eine Serviceleistung an. Wie sieht in diesem Fall der Praxislaborbeleg aus? |

Ein Patientenfall

Im OK hat ein Kassenpatient regio 21, 23, 24 und 26 Implantate erhalten, die nach der Osseointegration mit individuell gefrästen Implantataufbauten aus Titan und einer gefrästen sechsgliedrigen Brücke versorgt werden. Eine Versorgungsnotwendigkeit von 17 und 27 besteht nicht. Als Festzuschuss wird 1 x Befund 3.1 gewährt. Die Versorgungsform ist andersartig (Berechnung nur nach GOZ). Da es im Praxislabor keinen Scanner gibt, werden die Implantataufbauten mithilfe von Wax-up-Hülsen modelliert. Ein Kurier transportiert alle für die Fertigung relevanten Behandlungsunterlagen zum Fräszentrum. Dort werden sie digitalisiert, die individuellen Implantataufbauten und die Brücke am Bildschirm konstruiert und aus den unterschiedlichen Materialien gefräst.

 

  • Der OK-Befund

TP

SKM

BM

SKM

SKM

BM

SKM

R

E

E

H

H

E

E

E

E

E

E

E

E

B

f

f

fi

f

fi

fi

f

fi

f

f

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

 

Das zahnärztliche Honorar wird auf der Anlage zum BEMA-HKP erfasst: 1 x 0060, 1 x 4040, 1 x 5170 (ggf. analog, falls nur aufgrund der verschraubbaren Abformung), 4 x 5120 und 2 x 5140 (falls erforderlich), 4 x 5000 und 2 x 5070. Außervertraglich auf einem Privatplan sind folgende Leistungen zu erfassen: 1 x 0030, 12 x 9050 oder 1 x 0040, 12 x 9050 und 8000er Leistungen. In diesem Fall muss der Praxislaborbeleg angepasst werden.

 

Es gilt zu klären, ob im Rahmen der prothetischen Versorgung eine Röntgenaufnahme – z. B. die GOÄ-Nr. 5004 für ein Orthopantomogramm – erforderlich ist und auf dem Privatplan erfasst werden soll. Flankierende Leistungen wie z. B. prophylaktische Leistungen sind fallbezogen zu integrieren. Mit dem Kassenpatienten ist vor Behandlungsbeginn eine Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ schriftlich zu treffen.

Warum wird der Nettobetrag des Fräszentrums übernommen?

Die Rechnung des Fräszentrums beträgt 895 Euro netto. Dieser Betrag wird übernommen, da die zu zahlende Umsatzsteuer an das Fräszentrum in Höhe von 147,61 Euro bei der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht wird, wenn eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die Rechnung des Fräszentrums enthält folgende Angaben:

 

Material
Anzahl
Einzelpreis (Euro)
Umsatzsteuer
Gesamtpreis (Euro)

Sekundärteil Titan

4

174,00

19 %

696,00

6-gliedrige Brücke CoCr

6

31,50

7 %

189,00

Zwischensumme

885,00

Porto/Verpackung

1

5,00

Pick-up-Service

1

5,00

Nettowert

895,00

Umsatzsteuer 7 % von 191,16

13,38

Umsatzsteuer 19 % von 703,84

133,73

Gesamt

1.042,11

 

Wie sieht die Praxislaborrechnung aus?

Die Herstellungskosten der gefrästen Brücke werden in der Praxislaborrechnung erfasst, z. B. in dieser Form:

 

Position
Menge
Bezeichnung
E-preis (Euro)
Material (Euro)
Leistung (Euro)

0723

1

Farbauswahl Standard

12,75

12,75

0002

2

Superhartgipsmodell

9,80

19,60

0224

4

Modellimplantat reponieren

10,20

40,80

0223

1

Zahnfleischmaske, je Quadrant

19,50

19,50

0010

1

Implantatmodell

27,85

27,85

0253

1

Split-Cast-Sockel an Modell

16,50

16,50

0302

1

Modell vermessen

7,25

7,25

0403

1

Modellmontage in Mitttelwertartikulator II

17,80

17,80

1008

1

Individueller Löffel aus Kunststoff, offen

34,80

34,80

1225

1

Übertragungsschlüssel, je Quadrant

32,50

32,50

0830

4

Individuellen Implantataufbau modellieren

22,75

91,00

0225

4

Implantatpfosten aufschrauben

6,95

27,80

0960

4

Aufpassen

15,90

63,60

xxxx

6

Brücke gefräst zur Verblendung, je Einheit

31,50

189,00

5307

6

Metallfläche konditionieren

12,30

73,80

2612

6

Vollverblendung Keramik

120,80

724,80

2951

6

Individuelles charakterisieren

24,85

149,10

2971

4

Präzisionsaufwand bei Suprakonstruktion

24,70

98,80

4

Laborimplantat

32,00

128,00

4

Wax-up-Hülse

5,00

20,00

4

Individueller Implantataufbau Titan

174,00

696,00

2

Porto-und Verpackungskosten

5,00

10,00

1

Pick-up Service

5,00

5,00

Zwischensumme

859,00

1.647,25

Gesamt

2.506,25

7 % Mehrwertsteuer Euro

175,44

Endbetrag Euro

2.681,69

 

Müssen die Originalpreise im Praxislabor erfasst werden?

Das Praxislabor ist steuerrechtlich betrachtet ein Hilfsbetrieb, der nur für eine Praxis tätig ist. Im § 9 GOZ heißt es: „Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“ Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, was unter „tatsächlich entstandene angemessene Kosten“ zu verstehen ist.

 

Im Hinblick auf das Antikorruptionsgesetz raten Juristen von Aufschlägen ab. Erkundigen Sie sich beim Steuerberater oder Rechtsanwalt, wie Sie im Praxislabor mit Lagerhaltungsaufschlägen umgehen sollen. Das gewerbliche Dentallabor kann derartige Kosten erheben.

Kann eine XML-Datei vom Fräszentrum beigefügt werden?

Nein, das ist in der Regel technisch nicht realisierbar und gesetzlich nicht gefordert. Die KZBV und der VDZI haben gemeinsam ein einheitliches Datenformat („XML“) definiert, mit dem seit dem 01.01.2012 die Material- und Laborkosten der Dentallabore als Datensatz an die Praxen geliefert werden können bzw. im praxiseigenen Labor erstellt werden. Im § 295 Abs. 4 SGB V ist festgehalten, dass die an der Versorgung teilnehmenden Zahnärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben der KZV im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermitteln.

 

Fräszentren und der dentale Handel sind nicht involviert. Selbst wenn ein XML-Dateiformat realisiert werden kann, ändern sich meist einige Prozesse im Hintergrund. Es führt dazu, das z. B. jedes einzelne Fräselement separat versendet und mit einer Einzelrechnung versehen werden muss.

 

Fräszentren sind Lieferanten bzw. Händler, die keine Leistung erbringen, sondern eine Lieferung zustellen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Fertigteile wie Implantataufbauten oder Halbfertigteile – z. B. die gefräste Brücke für Verblendungen – handelt. Die Fertigteile werden im Materialbereich der zahntechnischen Software erfasst, Halbfertigteile ggf. mit weiteren Arbeitsschritten als Komplex im Leistungsbereich.

Unterschiedliche Umsatzsteuersätze – warum?

Die individuellen Implantataufbauten sind mit 19, die gefräste Brücke mit 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Implantataufbauten – ob konfektioniert oder individuell gefräst – werden aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 01.04.2011 mit 19 Prozent Umsatzsteuer versehen, da sie anders als das Implantat nur ein Hilfsmittel darstellen. Die Fertigung der Brücke dagegen gilt als Ware der Prothetik, die mit 7 Prozent Umsatzsteuer behaftet ist. Auch die Porto- und Verpackungskosten unterliegen der Umsatzsteuer, und zwar prozentual zum Warenwert mit 7 bzw. 19 Prozent.