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30.07.2010 |Kostenübernahme LSG Mainz: Krankenkasse muss die Kosten für eine Implantatreinigung übernehmen

30.07.2010 |Kostenübernahme

LSG Mainz: Krankenkasse muss die Kosten für eine Implantatreinigung übernehmen

Das Landessozialgericht Mainz hat am 27. Mai 2010 (Az: L 5 KR 39/09; Abruf-Nr. 102215) entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für eine professionelle Implantatreinigung übernehmen muss. Hintergrund: Eine Patientin hatte sich nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Gesichtsverletzungen einer Implantatbehandlung unterziehen müssen und verlangte nun die Übernahme der Kosten für die Reinigung. Die Ausnahmeindikation der Kostenübernahme bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, verursacht durch Unfälle, lag vor.  

 

Begründung des Gerichts: Bei einem durch nicht gereinigte Beläge hervorgerufenen entzündlichen Verlust der Implantate würde voraussichtlich ein größerer Kieferdefekt entstehen, der eine Neuimplantation sehr viel komplizierter oder sogar unmöglich machen würde. Die Patientin habe auch dann einen Anspruch auf die Leistung, wenn nur eine Reinigung weicher Beläge im Implantatbereich notwendig sei und zu diesem Zweck die Implantate von einem Zahnarzt abgeschraubt werden müssten. Zwar sei das Entfernen weicher Zahnbeläge weder in der Behandlungs-Richtlinie noch im Bema erfasst. Dies beruhe jedoch ersichtlich darauf, dass ein Tätigwerden des Zahnarztes zum Entfernen weicher Zahnbeläge in aller Regel nicht notwendig ist, weil der Patient dieses selbst durch Zahnreinigung sicherstellen kann. Das sei aber bei der Patientin im Implantatbereich nicht möglich.