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01.03.2013·Abrechnung Implantattherapie bei Überweiserstruktur, Teil 2: Diagnostik und Zahntechnik

·Abrechnung

Implantattherapie bei Überweiserstruktur, Teil 2: Diagnostik und Zahntechnik

| Im ersten Teil hatten wir uns mit der Anamnese, dem Vorgespräch, der Untersuchung und der Diagnostik beim Hauszahnarzt sowie der anschließenden Überweisung des Patienten zu einem Implantologen befasst (siehe PI 2/2013, Seite 7). Nach der Vorstellung des Patienten erfolgt entweder ein konsiliarisches Gespräch über Befund, Diagnose, Implantation und prothetische Versorgung und/oder es wird ein schriftlicher Zwischenbericht an die Hauszahnarztpraxis versandt. Dazu nachfolgend ein konkretes Beispiel. |

 

  • Beispiel

Sehr geehrter Herr Kollege,

vielen Dank für die freundliche Überweisung des o. g. Patienten, der sich am 25. Februar 2013 bei uns vorgestellt hat.

Diagnose: 15 Einzelzahnlücke

Therapie: 15 Einzelzahnimplantat, voraussichtlich keine Augmentation erforderlich

Implantatsystem: xx, Implantattyp: xx, Ø 4,1 mm

Im Rahmen der geplanten prothetischen Versorgung ist als Voraussetzung für eine Fixierung ein Vollschraubenimplantat in folgender Lokalisation geplant:

Regio 13: Vollschraubenimplantat für Krone

Prothetische Versorgung

Für die prothetische Versorgung sind unterschiedliche Hilfsteile zur Herstellung der Krone notwendig. Je nach gewählter Versorgung betragen die Materialkosten für das Sekundärteil bei einer Einzelkrone etwa 125 bis 235 Euro. Es werden weitere Systemteile für die Abformung, das Laborimplantat, eventuell eine Schraube sowie ggf. ein Modellierhilfsteil benötigt.

Bitte klären Sie mit Ihrem Dentallabor, wer welche Produkte bestellt. Bei Fragen zu den Hilfsteilen bzw. der Versorgung erreichen Sie die Kundenberatung der Firma xx unter der Rufnummer: xx. Sollten Sie für die Fallplanung den für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter oder Hilfe bei der Aufstellung der Heil- und Kostenpläne benötigen, so erfahren Sie diese Kontaktdaten bei der Firma xx unter folgender Rufnummer: xx

Therapien vor Implantation

Vor der Implantatinsertion muss der Patient in ein Prophylaxe-Programm übernommen und die bereits telefonisch besprochenen konservierenden Leistungen abgeschlossen sein. Der Implantat-OP-Termin ist in zwei Monaten vorgesehen. Sollten sich Verzögerungen bei der Behandlung ergeben, so bitte ich um Rücksprache, da der OP-Termin dann ggf. verlegt werden muss.

Bohrschablone

Bitte fertigen Sie mir für die Implantation eine Bohrschablone mit Titanbohrhülse. Ein Planungsmodell mit den erforderlichen Einzeichnungen habe ich beigestellt.

Nach Implantation

Nach der Implantation werde ich Ihnen einen Arztbrief mit den exakten Implantatdaten zusenden. Sollten sich im OP-Verlauf Änderungen der Planung ergeben, werde ich Ihnen diese sofort mitteilen, damit ggf. ein neuer prothetischer und zahntechnischer Kostenplan erstellt sowie eine angepasste wirtschaftliche Aufklärung erfolgen kann.

 

Der Zwischenbericht des Implantologen ermöglicht die Umsetzung des Gesamtkonzepts. Vor der Implantation muss eine optimale Mundhygiene vorliegen und alle erforderlichen Therapien (konservierende, chirurgische, parodontale und kiefergelenkbezogene) abgeschlossen sein.

 

Die Herstellung der Bohrschablone – auf Anforderung des Implantologen – kann sowohl im Eigen- bzw. Praxislabor der Überweiserpraxis als auch im gewerblichen Dentallabor erfolgen. Da der Kassenpatient diese Kosten nicht von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommt, muss eine Privatvereinbarung nach § 4 (5) BMV-Z bzw. § 7 (7) EKVZ für die Bohrschablone (zahnärztliches Honorar, Material- und Laborkosten) vorab schriftlich getroffen werden und eine entsprechende Kostenaufklärung erfolgen.

 

Die Gestaltung der Bohrschablone ist zwischen Implantologen, Überweiser und Zahntechniker exakt zu definieren. Die Position für das Implantat wird in der Regel auf einem Situations- und Planungsmodell festgehalten, die Länge und der Durchmesser des Implantats vorgegeben, damit im Labor eine entsprechende Titanbohrhülse in die Bohrschablone eingearbeitet werden kann. Die Implantatlänge, die Antagonisten, die Knochenqualität und die Bisssituation bestimmen den Implantataufbau (gerade, verschraubbar, abgewinkelt, Material) und die Art der Kronenbefestigung (verschraub- oder zementierbar).

Gestaltung einer Bohrschablone

Die Gestaltung der Bohrschablone ist so vorzunehmen, dass intraoperativ freie Sicht auf das OP-Feld gewährleistet ist und bei der ersten Bohrung ausreichend Kühlung mit physiologischer Kochsalzlösung erfolgen kann. Meist werden die Bohrschablonen mittels Tiefziehfolien gefertigt und die Bohr-(führungs)hülsen mit transparentem Kunststoff eingearbeitet.

Kostenvoranschläge

Nachfolgend stellen wir unterschiedliche zahntechnische Leistungen für die Fertigung einer Bohrschablone (Einzelzahnversorgung regio 15) vor. Da die Laborleistungen nur im gesetzlichen Bereich nach dem BEL II bundeseinheitlich vereinbart sind, hat jede Praxis- und Laborsoftware eine eigene Nummerierung, Bezeichnung der Tätigkeit und betriebswirtschaftliche Kalkulation.

 

Weil auch heute noch die zahntechnische Abrechnung überwiegend nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) erfolgt, bilden wir die Beispiele nach der BEB‘97 – mit Ergänzungen von 2004 – ab. Ggf. können auch BEL-II-Ziffern zum Tragen kommen, wenn eine derartige Preisabsprache zwischen Praxis- und Laborinhaber getroffen wurde.

 

Es bleibt im Konsil abzuklären, ob der Implantologe nach Befundung der Röntgenaufnahme selbst die Bohrschablone herstellt, mit Unterstützung des gewerblichen Dentallabors fertigen lässt oder ob der Hauszahnarzt dies übernimmt.

 

  • Beispiel 1 (Praxislabor mit Umsatzsteuerpflicht)
Pos-Nr.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Material
G-Preis

0010

3

Modell

0021

1

Doublieren Modell

0120

1

Einstellen in Mittelwertartikulator

5015

1

Grundeinheit Bohrschablone

9100

1

Bohrhülse

9229

1

Erkodur

9330

2

Versandkosten

Gesamt-Summe

+ MwSt. 7%

Rechnungsbetrag

144,30

10,10

Material

154,40

 

  • Beispiel 2 (Praxislabor mit Umsatzsteuerpflicht)
Pos-Nr.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Material
G-Preis

0002

2

Modell

7601

1

Miniplastschiene tiefgezogen

1312

1

Draht/Bohrlehre positionieren nach Aufstellung

9810

1

Bohrhülse mit Rand

0701

1

Versand je Versandgang

Gesamt-Summe

+ MwSt. 7%

Rechnungsbetrag

125,50

8,79

Material

134,29

 

  • Beispiel 3 (Praxislabor mit Umsatzsteuerpflicht)
Pos-Nr.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Material
G-Preis

0010

1

Modell

9511

1

Bohrschablone

9516

1

Bohrhülse positionieren

9330

2

Versandkosten

9426

1

Bohrhülse mit Rand

Gesamt-Summe

+ MwSt. 7%

Rechnungsbetrag

109,74

7,68

Material

117,42

 

Wird die Bohrschablone im umsatzsteuerpflichtigen praxiseigenen Labor hergestellt, so muss bei den Beispielen 1 bis 4a die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent auf dem Eigenlaborbeleg für Honorar- und Materialleistungen ausgewiesen werden, auch wenn die Materialien im Einkauf mit 19 Prozent Mehrwertsteuer behaftet sind. Besteht jedoch keine Umsatzsteuerpflicht (an das Finanzamt wird keine Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent von jedem Eigenlaborbeleg abgeführt), so werden bei den Materialien die Bruttopreise erfasst.

 

Zum besseren Verständnis wird nachfolgend das Beispiel 4 unter Angabe der Materialpreise aufgezeigt:

 

  • Beispiel 4a (Eigenlabor mit Umsatzsteuerpflicht)
Nr.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Mat.
G-Preis

0002

2

Modell

0402

1

Modellmontage in Mittelwertartikulator

1223

1

Parallel-Bohrschablone

1221

1

Ausbl. Parallelbohrschablone, je Hülse

1222

1

Führungshülse einarbeiten, je Hülse

0701

2

Versand je Versandgang

xxxx

1

Porto- und Verpackungskosten

xxxx

1

Bohrhülse mit Rand

12,00

xxxx

1

Abgestufter Stift

6,75

Gesamt-Summe

+ MwSt. 7%

Rechnungsbetrag

114,15

7,99

Material 18,75

122,14

 

  • Beispiel 4b (Eigenlabor ohne Umsatzsteuerpflicht)
Nr.
Menge
Bezeichnung
E-preis
Mat.
G-Preis

0002

2

Modell

0402

1

Modellmontage in Mittelwertartikulator

1223

1

Parallel-Bohrschablone

1221

1

Ausbl. Parallelbohrschablone, je Hülse

1222

1

Führungshülse einarbeiten, je Hülse

0701

2

Versand je Versandgang

xxxx

1

Porto- und Verpackungskosten

xxxx

1

Bohrhülse mit Rand

14,28

xxxx

1

Abgestufter Stift

8,03

Material 22,31

Rechnungsbetrag

108,31

 

Bei Beispiel 4b werden die Materialien inklusive 19 % MwSt. ausgewiesen, da diese beim Erwerb der Ware vom Hauszahnarzt an den Lieferanten bezahlt werden müssen. Die Ware wird 1:1 an den Patienten weiterberechnet; dieser zahlt die MwSt., da sie im Beispiel 4b nicht vom Finanzamt rückerstattet wird.

 

Im aktuellen Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 9. Februar 2013 auf Seite 260 findet sich folgender Hinweis: „Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.“ Da der Aufwand aufgrund von Rücksprachen nicht global definierbar ist, muss jeder Praxisinhaber für sich entscheiden, ob und ggf. welche Gebührenziffer analog für den zahnärztlichen Aufwand berechnet werden soll, zumal ggf. auch eine Anprobe mit Änderungen der Bohrschablone erforderlich ist.

 

Weiterführender Hinweis

  • Parallel zur Fertigung der Bohrschablone benötigt der Patient noch seine Behandlungsunterlagen für die prothetische Versorgung. In der nächsten Ausgabe werden wir diese anhand von Beispielen vorstellen und Hinweise zu sinnvollen Textbausteinen unterhalb von Heil- und Kostenplänen aufzeigen.