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02.08.2016·Implantologie Einfache Implantation: Wie können die Kosten ermittelt werden?

·Implantologie

Einfache Implantation: Wie können die Kosten ermittelt werden?

| Das Honorar bei einer einfachen Implantation variiert in Abhängigkeit vom Umfang der Befundung, der Beratung, der Analyse, der flankierenden Leistungen und der individuellen Materialkosten. Eine Analyse der unterschiedlichen Kostenstrukturen ist bei Ermittlung der Gesamtkosten für jede Praxis relevant, damit eine exakte und umfassende Kostenaufklärung – insbesondere bei Kassenpatienten – realisiert werden kann. |

1a. Untersuchung, Beratung, Röntgen, Analyse: GKV

Beim GKV-Versicherten wird eine Untersuchung oder Beratung und das erste OPG nach BEMA berechnet, wenn diese Leistungen bei einer prothetischen Versorgung für die Regelversorgung erforderlich sind. Zur Honorarermittlung bei den BEMA-Leistungen ist ein Punktwert von 0,9858 Euro hinterlegt. Die Implantatanalyse ist eine außervertragliche Leistung und wird privat berechnet.

 

  • Variante 1
BEMA-/GOZ-Nr.
Anzahl
Leistung
Gesamt Euro

Ä1

1

Beratung

8,87

Ä935d

1

Orthopantomogramm

35,49

9000

1

Implantatanalyse

114,35

Gesamtbetrag

158,71

 

 

  • Variante 2

01

1

Eingehende Untersuchung

17,74

Ä935d

1

Orthopantomogramm

35,49

9000

1

Implantatanalyse

114,35

Gesamtbetrag

167,58

 

Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf 165 Euro. Weitere Leistungen im Rahmen der Implantation werden außervertraglich vereinbart. Dafür wird neben dem privaten Therapieplan eine Privatvereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ im Vorfeld der Behandlung schriftlich mit dem Patienten getroffen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Patient, dass er für die Therapie zum Privatpatienten wird. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärung muss der Patient auch über die Folgekosten aufgeklärt werden, z. B. über eine lebenslange parodontale Erhaltungstherapie (PET), Mucositis- oder Periimplantitistherapie, eine Explantation und über Kosten von Reparaturen.

1b. Untersuchung, Beratung, Röntgen, Analyse: PKV

Für Behandlungen außerhalb des BEMA sind in den privaten Gebührenordnungen unterschiedliche Untersuchungs- und Beratungsleistungen in verschiedenen Behandlungsphasen zu erheben, so z. B.:

 

GOÄ-/GOZ
Leistung
Faktor
Gesamt Euro

Ä1

Beratung

2,3

10,72

Ä3

Beratung (länger als 10 Minuten)

2,3

20,10

Ä4

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)

2,3

29,49

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

Ä6

Vollständige körperliche Untersuchung des stomatognathen Systems

2,3

13,41

Ä34

Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung

2,3

40,23

Ä5004

Panoramaaufnahme der Kiefer

1,8

41,96

0010

Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

2,3

12,94

9000

Implantatanalyse

2,3

114,35

 

Nach den allgemeinen Bestimmungen in der GOZ ist die GOÄ-Nr. 3 für Zahnärzte nur als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach GOZ-Nr. 0010, GOÄ-Nr. 5 oder GOÄ-Nr. 6 berechenbar. Die GOÄ-Nr. 34 ist für die Berechnung im Rahmen zahnmedizinischer Eingriffe umstritten. Die Leistungslegende beinhaltet nicht nur eine Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung im Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung von mindestens 20 Minuten, sondern auch eine eventuelle OP-Planung inklusive der Beratung von Bezugspersonen. Diese Leistung ist bei einer einfachen Implantation kaum vorstellbar. Ausführliche Informationen zur GOÄ-Nr. 34 finden Sie in PI 01/2014, Seiten 15 ff.

 

Folgende Untersuchungs- und Beratungskosten werden in diesem Beitrag im Vorfeld der Implantation betrachtet:

 

Ä1
Ä4
Ä5
Ä6
Ä5004
0010
9000
Honorar 2,3-fach
rund Euro

x

x

x

x

180

x

x

x

x

180

x

x

x

x

185

x

x

x

x

x

210

x

x

x

x

x

215

x

x

x

x

x

210

 

Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf 195 Euro.

2. Weitere Untersuchungs- und Diagnostikleistungen

Abhängig vom jeweiligen Befund des Patienten werden im Vorfeld der Implantation weitere Leistungen erforderlich, z. B.:

 

GOÄ-/GOZ-Nr.
Leistung
Faktor
Gesamt Euro

0060

Situations- und Planungsmodelle

2,3

33,63

4000

Parodontalstatus

2,3

20,70

6000a

Foto entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ* (2 Stück)

2,3

10,35

8000

Klinische Funktionsanalyse (ggf. Nrn. 8010 ff.)

2,3

64,68

 

* Alternativ nach BEB-Nr. 0706 oder einer anderen privaten Liste

 

Im Vorfeld einer Implantation können – abhängig vom Befund – auch prophylaktische und flankierende Leistungen notwendig sein. Folgende Leistungen sind realistisch, die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen sind zu beachten:

 

4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn/Implantat

2,3

1,29

4055

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn

2,3

1,68

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge/PZR

2,3

0,91

1000

Mundhygienestatus

2,3

25,87

1010

Kontrolle Mundhygiene

2,3

12,94

1040

Professionelle Zahnreinigung

2,3

3,62

2130

Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration

2,3

13,45

6190

Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

2,3

18,11

 

3. Wie hoch sind die Kosten beim nahezu vollbezahnten Gebiss?

Folgende Leistungen werden z. T. auch im Rahmen der parodontalen Erhaltungstherapie notwendig. Anhand der Tabelle kann jede Praxis patientenbezogen die erforderlichen Maßnahmen, die Menge und die Anzahl der Behandlungssitzungen festlegen, um die ungefähren Folgekosten zu ermitteln. Insbesondere der Kassenpatient muss über außervertragliche Leistungen aufgeklärt werden.

 

Sitzung
Anzahl
Faktor
Einzelpreis
Gesamt Euro

1.

1000

1

2,3

25,87

2130

5

2,3

13,45

67,25

4050

17

2,3

1,29

21,93

4055

10

2,3

1,68

16,80

2.

1010

1

2,3

12,94

1040

27

2,3

3,62

97,74

3.

4060

27

2,3

0,91

24,57

Gesamtbetrag rund

270,00

 

4. Implantation mit Freilegung: Was kosten die Kernleistungen?

Der folgende Behandlungsplan umfasst eine einfache Implantation mit Freilegung ohne weitere chirurgische Leistungen und Materialkosten. Diese müssen in der Praxis individuell ergänzt werden, da insbesondere im Bereich der Implantate herstellerbedingt erhebliche Preisunterschiede bestehen.

 

Zähne
Geb.-Nr.
Anzahl
Leistung
Faktor
Gesamt

0030

1

Heil- und Kostenplan

2,3

25,87 Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72 Euro

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72 Euro

16

0090

2

Infiltrationsanästhesie

2,3

15,52 Euro

16

9010

1

Implantatinsertion, je Implantat

2,3

199,86 Euro

0530

1

OP-Zuschlag

1,0

123,73 Euro

Ä5004

1

Orthopantomogramm

1,8

41,97 Euro

16

3290

1

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2,3

7,11 Euro

16

3300

1

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

8,41 Euro

Ä1

1

Beratung

2,3

10,72 Euro

Ä5

1

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72 Euro

16

0090

1

Infiltrationsanästhesie

2,3

7,76 Euro

16

9040

1

Freilegen Implantat

2,3

80,98 Euro

16

3300

1

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2,3

8,41 Euro

Gesamtbetrag Euro rund

560 Euro

 

 

Bei einem Kassenpatienten stellen sich die Gesamtkosten in den einzelnen Bereichen wie folgt dar:

 

1a Implantatanalyse (GOZ-Nr. 9000)

115 Euro

2 Weitere Untersuchungs- und Diagnostikleistungen

0 bis 140 Euro

3 Kosten beim nahezu vollbezahnten Gebiss

270 Euro

4 Implantation mit Freilegung: Kernleistungen?

560 Euro

Gesamtbetrag rund

950 bis 1.090 Euro

 

Bei privater Berechnung dieser Gebührenziffern ergibt sich diese Kostenstruktur:

 

1b Untersuchungs- und Beratungskosten im Vorfeld

Ø 195 Euro

2 Weitere Untersuchungs- und Diagnostikleistungen

0 bis 140 Euro

3 Kosten beim nahezu vollbezahnten Gebiss

270 Euro

4 Implantation mit Freilegung: Kernleistungen?

560 Euro

Gesamtbetrag rund

1.030 bis 1.170 Euro

 

Folgende Materialkosten können ermittelt und zu den Implantationskosten addiert werden: z. B. 2 x Abformung, 2 x Anästhetikum, Einmal-Implantatfräsen, Implantat, Abdeckschraube, Gingivaformer und atraumatische Naht.

 

FAZIT | Im Vergleich der Untersuchungs- und Beratungsleistungen nach BEMA und GOÄ/GOZ mit der Implantatanalyse nach GOZ-Nr. 9000 zeigt sich, dass bei Kassen- und Privatpatienten durchschnittlich betrachtet lediglich eine Honorardifferenz von rund 30 Euro besteht. Werden die BEMA-Nrn. Ä1 oder 01 und das OPG nach BEMA berechnet, so hat der Kassenpatient eine Ersparnis von durchschnittlich 165 Euro. Alle folgenden Leistungen werden außervertraglich in Rechnung gestellt. Eine einfache Implantation kostet 950 bis 1.170 Euro plus Materialkosten.