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31.07.2012·Praxisfall Der Heil- und Kostenplan: Planung, Therapie und Rechnung bei unvorhergesehenem Mehraufwand

·Praxisfall

Der Heil- und Kostenplan: Planung, Therapie und Rechnung bei unvorhergesehenem Mehraufwand

| In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Praxisfalls auf, welche Unterschiede es zwischen einem Heil- und Kostenplan (HKP) und der späteren Rechnungslegung geben kann. Die notwendige Sorgfalt bei der Diagnostik und Planung, aber auch bei der Dokumentation ist obligat. |

Der Fall

Ein Patient stellt sich in der Praxis vor und wünscht eine Versorgung seiner Zahnlücke regio 44,45. Die beiden Zähne wurden ihm vor zwei Jahren entfernt. Nach der ersten intraoralen Untersuchung wird er über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten aufgeklärt. Er entscheidet sich anschließend für eine implantat-chirurgische Behandlung.

 

Ist der Patient gesetzlich versichert, wird er darüber informiert, dass die Kosten für alle erforderlichen weiteren Befund- und Planungsmaßnahmen – unter anderem Röntgen, Modellherstellung und Vermessung – nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Dazu kann er eine entsprechende Übersicht erhalten, in der alle voraussichtlich präoperativ notwendigen Positionen angekreuzt werden. Diese Übersicht sowie die private Behandlungsvereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 EKVZ wird ihm zur Unterschrift ausgehändigt. Erst nach erfolgter Unterschrift beginnt die eigentliche Vorbehandlung und gegebenenfalls Behandlung.

 

Nach Abformung der Kiefer werden die Modelle und eine Röntgenmessschablone für die Fertigung einer Messaufnahme zur Implantatpositionierung erstellt, ebenso wird die Schleimhautdicke vermessen. Selbstverständlich muss auch über erforderliche Prophylaxeleistungen – vor und nach der Implantation – sowie die prothetische Versorgung und deren Kosten aufgeklärt werden.

 

  • Chirurgischer Heil- und Kostenplan

Plan

Befund

f

f

Zahn

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

Zahn

48

47

46

45

44

43

42

41

31

32

33

34

35

36

37

38

Befund

f

f

f

f

Plan

I

I

 

Voraussichtliche Kosten für die Implantatversorgung regio 44,45 (die Kosten für die prothetische Versorgung sind im Plan nicht enthalten):

 

  • Heil- und Kostenplan
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Faktor
Anzahl
Euro

Z 0010

Eingehende Untersuchung

2,3

1

12,94

Ä 3

Eingehende Beratung

2,3

1

20,10

Z 0060

Abformung beider Kiefer zur Diagnose und Planung

2,3

1

33,63

Ä 5004

Panoramaaufnahme

1,8

1

41,96

Z 9000

Implantatbezogene Analyse und Vermessung

2,3

1

114,35

Z 0030

Aufstellung eines Heil- und Kostenplans

2,3

1

25,87

Z 4020a

Keimzahlreduzierung vor chirurgischem Eingriff gemäß § 6/1 GOZ entsprechend: Lokalbehandlung von Mundschleimhautbehandlungen

2,3

1

5,82

45,44

Z 0100

Leitungsanästhesie

2,3

1

9,05

45,44

Z 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

1

7,76

Z 9003

Verwendung einer Orientierungsschablone

2,3

1

12,94

44,45

Z 9010

Implantatinsertion

2,3

2

399,72

Z 0530

OP-Zuschlag

2,3

1

123,73

Ä 5004

Kontrollaufnahme

1,8

1

41,96

44,45

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

4

33,64

Ä 5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä 1

Beratung

2,3

1

10,72

44,45

Z 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

Z 9040

Freilegung eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen

2,3

2

161,96

44,45

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

Voraussichtliches Honorar

1.090,80

Material

Anästhesielösung 1 ml nach § 4 GOZ

5

1,70

Material

Abformmaterial § 4 GOZ

2

8,40

Material

Implantat FA xy § 4 GOZ

2

344,24

Material

Gingivaformer FA xy § 4 GOZ

2

88,24

Material

Nahtmaterial 3/0 § 4 GOZ u

2

7,94

Labor

Geschätzte Laborkosten § 9 GOZ

1

160,00

Voraussichtliche Kosten für Laborkosten und Auslagen

610,52

Voraussichtliche Gesamtkosten

1.701,32

Wegen zu schmalem Knochenangebot muss eine Alveolarkammaugmentation vorgenommen werden

Hat sich der Patient mit der Behandlung und den damit laut Heil- und Kostenplan verbundenen Kosten einverstanden erklärt, wird ein Operationstermin vereinbart. Bei der Operation stellt sich in diesem Fall nach Eröffnung der Schleimhaut das Knochenangebot im Operationsgebiet als zu schmal dar (trotz der röntgenologischen Diagnostik); es muss wegen der zu erzielenden Primärstabilität eine gleichzeitige Alveolarkammaugmentation vorgenommen werden. Der Patient wird über die Notwendigkeit dieser weitergehenden operativen Maßnahme und der zusätzlich anfallenden Kosten aufgeklärt. Nach seiner Zustimmung wird die Schnittführung erweitert und aus regio 48 mittels eines Safescrapers Knochenspäne gewonnen und nach entsprechender Vorbereitung in das Operationsgebiet eingebracht. Zusätzlich erfolgt eine Augmentation mit Knochenersatzmaterial und Membranlegung.

 

Hinweis | Normalerweise erfolgt im Anschluss an die Nachbehandlung die erste Rechnungslegung. Um für dieses Beispiel ein Gesamtbild zu erhalten, erfolgt die Rechnungslegung erst nach der Freilegung (die hier nicht separat beschrieben wird). Der Patient erhält die folgende Rechnung:

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Bgr.
Faktor
Anz.
Euro

XXX

Z 0010

Eingehende Untersuchung

2,3

1

12,94

Ä1

Beratung § 5,2 – Erhöhter Zeitaufwand eingehende Implantatberatung

3,5

1

16,31

Z 0060

Abformung beider Kiefer zur Diagnose und Planung

2,3

1

33,63

XXX

Ä 5004

Panoramaaufnahme mit Schablone

1,8

1

41,96

Z 9000

Implantatbezogene Analyse und Vermessung

2,3

1

114,35

XXX

Ä3

Eingehende Beratung § 5,2 Erhöhter Zeitaufwand- Beratung nach Analyse

3,5

1

30,59

XXX

Z 0030

Aufstellung Heil- und Kostenplan

2,3

1

25,87

XXX

Ä3

Eingehende Beratung § 5,2 Erhöhter Zeitaufwand – erneute Beratung vor Eingriff

3,5

1

30,59

XXX

Z 4020a

Keimzahlreduzierung vor chirurgischem Eingriff gemäß § 6,1 entsprechend: Lokalbehandlung von Mundschleimhautbehandlungen

2,3

1

5,82

45,44

Z 0100

Leitungsanästhesie

2,3

1

9,05

45,44

Z 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

1

7,76

Z 9003

Verwendung einer Orientierungsschablone

2,3

1

12,94

44,45

Z 9010

Implantatinsertion § 5,2 Erhöhte Schwierigkeit und Zeitaufwand aufgrund besonders vorsichtiger Vorgehensweise bei schmalem Kieferkamm unter Erhalt der Parallelität

3,5

2

608,32

Z 0530

OP-Zuschlag

2,3

1

123,73

48

Z 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

1

7,76

48

Z 9140

Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes

2,3

1

84,08

44,45

Z 9100

Aufbau des Alveolarfortsatzes§ 5,2 Erhöhter Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand aufgrund extrem dünner Schleimhaut unter Vermeidung eines Schleimhauteinrisses bei Wundversorgung

3,0

1

454,56

XXX

44,45,48

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

XXX

44,45,48

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

XXX

44,45,48

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

XXX

44,45

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

XXX

Ä 5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

Ä 1

Beratung

2,3

1

10,72

Ä 5004

Kontrollaufnahme vor Sulkusformer

1,8

1

41,96

XXX

44,45

Z 0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

2

15,52

Z 9040

Freilegung eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen

2,3

2

161,96

XXX

44,45

Z 3300

Nachbehandlung

2,3

1

8,41

Zwischensumme Honorar

1.903,13

xxx

Material

Abformmaterial § 4 GOZ

A*

2

8,40

xxx

Material

Anästhesielösung 1 ml § 4 GOZ

6

2,04

Material

Implantat Fa. xy § 4 GOZ

A*

2

344,24

Material

Knochenersatzmaterial Fa. xy § 4 GOZ

A*

1

172,55

Material

Membran Fa. xy § 4 GOZ

A*

1

134,47

Material

Knochenschaber § 4 GOZ

A*

1

34,12

Material

Nahtmaterial 3/0 § 4 GOZ

A*

3

11,91

Material

Anästhesielösung 1 ml § 4 GOZ

1

0,34

Material

Gingivaformer FA xy § 4 GOZ

A*

2

88,24

xxx

Labor

Laborkosten § 9 GOZ

A*

1

168,12

Kosten für Auslagen nach §§ 3,4 und 9 GOZ und 10 GOÄ

964,43

Rechnungsbetrag

2.867,56

* A = Auslagen

 

Die Differenz zwischen Heil- und Kostenplan und endgültiger Rechnung stellt sich wie folgt dar:

Kostenplan
Rechnung
Mehrkosten in %

Zahnärztliches Honorar

1.090,80 Euro

1.903,13 Euro

74,47 %

Material und Laborkosten

610,52 Euro

964,43 Euro

57,97 %

Gesamtbetrag

1.701,32 Euro

2.867,56 Euro

68,55 %

 

Das zahnärztliche Honorar erhöht sich wegen der Mehrleistung und der Faktorsteigerung bei einzelnen Positionen auch, die Materialkosten sind gestiegen.

Wer gut dokumentiert, ist auf alle Eventualitäten vorbereitet!

Dieser Fall ist sicherlich eine Ausnahme. Es kann aber trotz sorgfältiger Planung zur Notwendigkeit weitergehender Therapiemaßnahmen kommen, über die der Patient eingehend informiert werden muss, um den Eingriff fortzusetzen. Die Erfahrung zeigt: Trotz entsprechender Information kann es bei der Rechnungslegung zu einer Auseinandersetzung über die erheblich gestiegenen Kosten mit dem Patienten kommen. Diese Situation zeigt, wie wichtig eine genaue Dokumentation der Planung und des vorgefundenen OP-Situs ist. Eine intraoperativ erfolgte Aufklärung darf in der Dokumentation nicht fehlen, um gegebenenfalls bei Nachfragen des Patienten bzw. eines privaten Kostenträgers oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung alle Behandlungsschritte und Aufklärungen lückenlos nachweisen zu können.