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07.04.2014·Praxisführung Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen

·Praxisführung

Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen

von Rechtsanwalt und Steuerberater Felix Martin, Martin + Partner, Schweinfurt

| Auch 2014 können steuerfreie und -begünstigte sowie sozialversicherungsfreie Zuwendungen genutzt werden, um den Praxismitarbeiter(inn)en etwas Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu sparen. Die Übersicht listet die wichtigsten Möglichkeiten auf. Vor Gewährung dieser Leistungen informieren Sie sich bitte über die aktuelle Rechtslage. |

 

  • Die wichtigsten steuerfreien, steuerbegünstigten und sozialversicherungsfreien Zuwendungen 2013/14
2013/Euro
2014/Euro

Arbeitgeberdarlehen (zinslos oder zinsverbilligt)

2.600,00

2.600,00

Arbeitsessen (außergewöhnlicher Arbeitseinsatz)

40,00

40,00

Arbeitsmittel

unbegrenzt

unbegrenzt

Aufmerksamkeiten (Getränke und Genussmittel in der Praxis zum Verzehr)

unbegrenzt

unbegrenzt

Aufmerksamkeiten (Sachzuwendung zu besonderem persönlichen Ereignis)

40,00

40,00

Berufskleidung

unbegrenzt

unbegrenzt

Betriebsveranstaltungen

110,00

110,00

Erholungsbeihilfe(n) *im Kalenderjahr

Arbeitnehmer

156,00

156,00

Ehegatte

104,00

104,00

je Kind

52,00

52,00

Fahrtkostenersatz (pauschal) für Dienstfahrten je km

Pkw

0,30

0,30

Motorrad/Motorroller

0,13

0,20

Moped/Mofa

0,08

0,20

Fahrtkostenzuschuss für Fahrten Wohnung /erste Tätigkeitsstätte **

Pkw/öffentliche Verkehrsmittel je Entfernungs-Kilometer

0,30

0,30

Fortbildung im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

unbegrenzt

unbegrenzt

Gesundheitsförderung im Kalenderjahr

500,00

500,00

Kindergartenzuschuss: Leistungen zur Unterbringung/Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder

unbegrenzt

unbegrenzt

Telekommunikations- und Computerüberlassung (zum Beispiel Handy)

unbegrenzt

unbegrenzt

Übernachtungskosten im Inland (pauschal)

20,00

20,00

Verpflegungsmehraufwand im Inland je nach Dauer der Abwesenheit

ab 8 Stunden unter 14 Stunden

6,00

12,00

ab 14 Stunden unter 24 Stunden

12,00

An- und Abreisetag ***

12,00

24 Stunden

24,00

24,00

Warengutscheine (Benzingutscheine)

44,00

44,00

 

* Pauschalversteuerung (Lohnsteuer 25 Prozent) ** Pauschalversteuerung (Lohnsteuer 15 Prozent) *** bei mehrtägiger Abwesenheit (keine Mindestabwesenheit am Reisetag erforderlich)

 

Ein ausführliches Dokument der Kanzlei Martin + Partner mit Erläuterungen können Sie auf pi.iww.de im Download-Bereich unter „Praxisführung“ aufrufen.