29.10.2013·Praxismarketing Günstige Implantat-Behandlungen im Ausland: Wie können Sie in Ihrer Praxis darauf reagieren?
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Günstige Implantat-Behandlungen im Ausland: Wie können Sie in Ihrer Praxis darauf reagieren?
| Die Werbung für Zahnersatz im Ausland zu niedrigen Preisen ist ein Ärgernis, das durch die Krankenkassen sogar noch gefördert wird. Etwa 300.000 Deutsche lassen sich durchschnittlich pro Jahr im Ausland behandeln, wobei 60 Prozent der Behandlungen im Voraus geplant sind. Daher stellt sich die Frage, wie Sie dieser „Abwanderungs-Tendenz“ von Patienten ins Ausland „gegensteuern“ können. Damit befasst sich dieser Beitrag. |
Behandlungen in der Europäischen Union
Für gesetzlich versicherte Patienten galt bis zum 31. Dezember 2003 das Prinzip der freien Arzt- bzw. Zahnarztwahl nur innerhalb von Deutschland. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2003 (Az. EUGH C-385/99) über die ärztliche Behandlung in der Europäischen Union (EU) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. April 2004 das Recht, sich in allen Mitgliedstaaten der EU ohne vorherige Genehmigung behandeln zu lassen.
Bei einer Behandlung mit Zahnersatz gilt dies nicht. Hier ist eine Genehmigung des Heil- und Kostenplans erforderlich, da eine Genehmigungspflicht auch innerhalb Deutschlands besteht. Im Ausland erhält der Kassenpatient eine Privatrechnung, die in der Regel sofort bar bezahlt werden muss. Diese wird später in Deutschland von der Krankenkasse nach den geltenden Bestimmungen – reduziert um einen Verwaltungsaufwandsbeitrag – erstattet. Der Patient muss somit in Vorkasse gehen. Diese Rechtsprechung hat der deutsche Gesetzgeber im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) umgesetzt und den § 13 SGB V um die Absätze 4 bis 6 erweitert, die die Kostenerstattung für die im EU-Ausland in Anspruch genommene Behandlung regeln.
Erhöhte Relevanz für Medizintourismus durch die Patientenmobilitäts-Richtlinie
Die Richtlinie 2011/24 EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wurde am 4. April 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 24. April 2011 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 25. Oktober 2013 umzusetzen. Sie gilt grundsätzlich für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.
Einzige Ausnahme bilden die Regelungen zur Kostenerstattung. Diese gelten nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Hintergrund ist der, dass die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen für diese Personengruppen spezielle, vorrangige Sonderregelungen für die Abrechnung grenzüberschreitender Behandlungen vorsehen.
Argumente, die für eine Implantat- und Zahnersatz-Behandlung in Deutschland sprechen
Den meisten Patienten ist nicht bewusst, auf was sie sich bei einer Behandlung im Ausland einlassen und welche Probleme es aufwerfen kann, wenn das Resultat nicht so wie erhofft ausfällt. Daher haben wir den folgenden Argumentationskatalog erstellt, der Argumente auflistet, die für eine Behandlung in Deutschland und gegen eine Behandlung im Ausland sprechen.
Checkliste / Argumentationskatalog für eine Behandlung in Deutschland |
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Weiterführender Hinweis
- Diese Checkliste können Sie auf unserer Website (pi.iww.de) im Download-Bereich unter der Rubrik „Praxisführung“ aufrufen und in Ihrer Praxis verwenden.