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Faltblatt: Als Krebspatient zum Zahnarzt

| KZBV, BZÄK und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) haben gemeinsam das Faltblatt „Als Krebspatient zum Zahnarzt“ entwickelt. |

Wie können Tumorpatienten in der Zahnarztpraxis behandelt werden?

Unter einer Chemotherapie leiden die Mundschleimhäute. Kleine Wunden verursachen Schmerzen und entzünden sich. Manche Krebsmedikamente beeinträchtigen die Stabilität des Kieferknochens. Besonders belastend für Zähne und Zahnfleisch ist eine Bestrahlung im Kopfbereich. Es ist sinnvoll, die entsprechende Verordnung dem behandelnden Onkologen oder MKG-Chirurgen zu überlassen. Soweit die Patienten in Tumorzentren behandelt werden, erhalten sie auch dort eine unterstützende Therapie zur Prophylaxe oder Behandlung einer Mukositis infolge einer Chemotherapie.

Schienen bewirken eine Dosisreduktion an den Mundschleimhäuten

Im Rahmen einer „Kopf-Hals-Bestrahlung“ werden oft Strahlenschutzschienen (Schleimhautretraktoren) genannt, die eine Dosisreduktion an den Mundschleimhäuten bei einer Tumorbestrahlung im Kopf-/Halsbereich bewirken. Amalgamfüllungen und metallische Inlays, Kronen und Brücken erzeugen beim Auftreffen ionisierender Strahlung Streustrahlen, die an unmittelbar anliegenden Weichgeweben zu einer erheblichen Dosiserhöhung führen. Der Weichgewebsretraktor schafft dabei einen Abstand zwischen dem Metall und dem Weichgewebe, der zu einer beträchtlichen Dosisreduzierung der Strahlung an den Weichgeweben führt und einer Mukositis vorbeugt.

Prophylaktische Maßnahmen

Als prophylaktische Maßnahmen sind meist vor, während und nach der Strahlentherapie intensive Fluoridierungen aller Zähne angezeigt (Medikamenten-/Fluoridierungsschienen, GOZ-Nr. 1030). Ein Weichgewebsretraktor kann nicht gleichzeitig als Fluoridierungsschiene verwendet werden, da hierfür andere Konstruktionsmerkmale ‒ insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung der Schiene in der Grenzregion von Zahnhartsubstanz und Zahnfleisch ‒ zu beachten sind. Daher ist regelmäßig das zusätzliche Anfertigen und Anpassen von Medikamententrägerschienen für Ober- und Unterkiefer erforderlich.

Was gilt für die Abrechnung der Strahlenschutzschiene?

Dies ist im Rahmen der GKV nicht einheitlich geregelt. Für Patienten mit tumorbedingter Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich kann die BEMA-Nr. K2 je Kiefer, zuzüglich Material- und Laborkosten, abgerechnet werden. Zahntechnische Leistungen, die nicht im BEL II verzeichnet sind, sind nach dem tatsächlichen Aufwand berechnungsfähig. Die Anfertigung und Eingliederung einer Strahlenschutzschiene im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bedarf in jedem Fall der Genehmigung durch die Krankenkasse.

Weiterführender Hinweis