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30.09.2013·Der Praxisfall Abrechnung der unterstützenden PAR-Nachsorge vor einer Implantation

·Der Praxisfall

Abrechnung der unterstützenden PAR-Nachsorge vor einer Implantation

| Nach Abschluss einer PAR-Therapie erfolgt eine lebenslange unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT), um die erzielten Ergebnisse stabil zu halten. Insbesondere im Vorfeld einer Implantation ist die UPT erforderlich, um den Erfolg von Implantat und Suprakonstruktion zu sichern und eventuellen parodontalen Defiziten im Vorfeld zu begegnen. In diesem Beitrag erläutern wir die Abrechnung der erbrachten Leistungen in den einzelnen Phasen. |

Warum ist die UPT wichtig und was ist zu beachten?

Die erzielten Resultate nach einer erfolgreich abgeschlossenen parodontalen Behandlung werden mit intervallmäßigen Nachsorgen erhalten. Studien namhafter Autoren wie von Axelsson und Lindhe haben gezeigt, dass bei Patienten, die regelmäßig an einer UPT teilnehmen, ein Kariesrückgang und die Stabilität der parodontalen Situation erzielt werden konnte. Die UPT stellt somit auch ein wichtiges Instrument im Rahmen der Implantologie dar. Aufgrund der multiplen Faktoren, die in der UPT beim einzelnen Patienten wichtig sind, müssen die Recall-Sitzungen in Abhängigkeit von individuellen Faktoren bestimmt werden. Hier spielen insbesondere die häusliche Mundhygiene mit motorischen Fähigkeiten, die Motivation, die Sensibilität des Immunsystems und die Kooperation mit der Praxis eine wesentliche Rolle.

 

Nach den Resultaten in der wissenschaftlichen Literatur werden Patienten mit stabilen Ergebnissen ein- bis zweimal und mit kritischen Ergebnissen drei- bis viermal pro Jahr für eine UPT einbestellt. Eine erneute Zunahme der mikrobiellen Flora kann bereits nach zwei bis drei Monaten subgingivalbeobachtet werden. Parodontalpathogene Keime vermehren sich erneut. Risikopatienten müssen daher in der Nachsorgephase erkannt und in ein engmaschiges Recall mit individueller Analyse und Therapie einbezogen werden.

 

Die Recall-Sitzung dauert 45 bis 60 Minuten und umfasst die Untersuchung, die Diagnose, Mundhygiene-Instruktionen, die Entfernung des supra- und subgingivalen Zahnsteins sowie weicher Beläge (auch in den nachfolgenden Sitzungen), Politur und Fluoridierung. In manchen Fällen werden an einzelnen Parodontien auch kleinere chirurgische Eingriffe, die Applikation lokaler Antibiotika und eine Wurzelglättung erforderlich. Je nach Art und Umfang einer parodontalen Erkrankung kann es notwendig werden, vor der Behandlung ein mikrobiologisches bzw. immunologisches Testverfahren durchzuführen, um nach der Keimbestimmung die weitere Therapie auszurichten.

Das Fallbeispiel

Das Beispiel umfasst unterschiedliche Elemente aus der UPT-Phase. Die Therapiemaßnahmen sowie deren Häufigkeit müssen an die individuelle Problematik des einzelnen Patientenfalls adaptiert werden. Die ausführlichen Leistungslegenden mit allen Abrechnungsmodalitäten und die Begründungen bei Leistungen oberhalb des 2,3-fachen Satzes werden hier nicht betrachtet.

 

Der Fall: Der Erstkontakt nach Abschluss einer Parodontitis-Therapie war vor drei Monaten. Geplante Implantation regio 14 und 26 nach Reevaluation. Die erst kürzlich prothetisch versorgten Implantate regio 11 und 21 weisen ein gesundes Hart- und Weichgewebe auf.

 

  • Der Befund

f

k

fi

i

i

fi

f

18

17

16

15

14

13

12

11

21

22

23

24

25

26

27

28

48

47

46

45

44

43

42

41

31

32

33

34

35

36

37

38

f

k

b

k

k

b

b

k

k

f

17, 27, 47 Füllungen

16, 37 Insuffizienter Kronenrand

25, 27 Taschentiefe von 5 und 5,5 mm distobukkal

 

 

  • Der Therapieplan
Sitzung
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

1

Ä6

Untersuchung auf ZMK-Krankheiten inklusive Palpation der Zunge, der Kiefergelenke und Zahnstatus

2,3

1

13,41

Ä1

Beratung (8 Minuten)

2,3

1

10,72

16, 37

2320

Wiederherstellung Krone

2,3

2

90,54

4005

Erhebung Gingival-/Parodontalindex

3,5

1

15,75

1000

Mundhygienestatus

2,3

1

25,87

15-23,25, 35-45

4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, 
einwurzeliger Zahn/Implantat/Brückenglied

2,3

18

23,22

17,16,24,27,

37,36,46,47

4055

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, 
mehrwurzeliger Zahn

2,3

8

13,44

 

 

In der ersten Sitzung erfolgt die Aktualisierung der Anamnese (etwa einmal pro Jahr; bei älteren Patienten ggf. bei jedem Recall), die extra- und intraorale Untersuchung der Weichgewebe, der Mundschleimhaut, der Zunge und des Mundbodens für das Screening – auch für die Früherkennung von Mundkrebs. Nach der Diagnose und Beratung wird der Kronenrand an Zahn 16 und 37 korrigiert, da bei der Untersuchung Irritationen des Weichgewebes am zervikalen Kronenrand festgestellt wurden.

 

Bei der Risikoanalyse wird die Anzahl der Taschen mit einer Sondierungstiefe ≥ 4 mm erhoben, wobei auf eitriges Exsudat zu achten ist. Um den Aufwand bei der Dokumentation zu begrenzen, werden die Sondierungstiefen von ≥ 4 mm notiert. Die betroffenen Zähne unterliegen bei folgenden Recall-Intervallen erhöhter Aufmerksamkeit. Ein speziell ausgebildetes Team übernimmt die delegierbaren Leistungen in der hygienischen Phase. Erforderlich ist die Überarbeitung der Füllungen an 17, 27 und 47. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen der Mundhygiene-Kontrolle durchgeführt werden.

 

Es bleibt in der Entscheidung des Parodontologen, ob ein Plaque-Index – zum Beispiel nach O`Leary – erhoben wird, da die für eine Entzündung erforderliche Plaquemenge bei jedem Patienten variabel ist. Die erhobenen Werte der Blutung auf Sondieren (BOP) in allen Sitzungen ist der wichtigste klinischeParameter für die Entscheidung über weitere erforderliche Maßnahmen (Erhebung der Furkationsbeteiligung, Messung von Rezessionen etc.). Dabei werden vier bis sechs Stellen (distobukkal, bukkal, mesiobukkal, oral, ggf. auch mesiooral und distooral) am Zahn sondiert und die blutenden Stellen prozentual ausgerechnet. Die Erhebung des Gingival- und/oder Parodontalindex ist zweimal innerhalb eines Jahres berechenbar.

 

Zur Reevaluation der aktuellen Mundhygiene wird auch ein Mundhygienestatus erhoben, der mit den früheren Daten des Patienten verglichen wird und die weiteren Maßnahmen mitbestimmt. Supragingivale Beläge werden entfernt, Pflegedefizite und problematische Regionen dem Patienten im Kosmetik-Handspiegel – ggf. auch mittels intraoraler Kamera oder Mundscanner am Monitor – gezeigt und die Motivation erneut aktiviert.

 

Sitzung
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

2

4000

Erstellen und Dokumentieren PAR-Status

x

3,5

1

31,50

25, 27

Ä298

Entnahme von Abstrichmaterial zur Untersuchung

2,3

2

10,72

1010

Kontrolle des Übungserfolges

2,3

1

12,94

17-47

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge je Zahn/Implantat/Brückenglied

2,3

26

23,66

1020

Lokale Fluoridierung

2,3

1

6,47

17,27,47

2130

Kontrolle, Finieren/Polieren von Restaurationen

2,3

4

53,80

 

Ein vollständiger PAR-Status ist in der Regel einmal pro Jahr für eine sichere Diagnosestellung in der Hygienephase und für eine exakte Therapieplanung im Rahmen der Reevaluation sowie für die Verlaufskontrollen in der UPT erforderlich. Da hier eine Implantation ansteht, erfolgt ein erneuter PAR-Status, der nach den Bestimmungen der GOZ zweimal pro Jahr berechenbar ist.

 

Da in diesem Fall eine Implantation ansteht, erfolgt ein erneuter PAR-Status, der nach den Bestimmungen der GOZ 2012 zweimal pro Jahr berechenbar ist. Diese Sitzung umfasst die Kontrolle der Mundhygiene mittels Anfärben der Zähne und erneut die Demonstration der verbliebenen Defizite mittels Handspiegel bzw. am Monitor. Weiche Beläge werden entfernt, vier Restaurationen (Füllungen) überarbeitet (Zahn 47 weist eine mesial-okklusale und eine vestibuläre Füllung auf) und eine Fluoridierung durchgeführt.

 

Sitzung
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro
3
1040

Professionelle Zahnreinigung

2,3

26

94,12

xxxx

Zungenreinigung entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ …

2,3

1

x

xxxx

Reinigung der Schleimhäute entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ …

2,3

1

x

 

Im Rahmen der PZR erfolgt auch die Reinigung der Zunge und der Schleimhäute. Diese Maßnahmen sind weder in der Nr. 1040 noch in der GOZ enthalten und werden analog einer geeigneten Ziffer berechnet. Das parodontale Gewebe regio 25 und 27 zeigt unveränderte Entzündungserscheinungen. Daher ist für die nächste Sitzung an den diesen Zähnen eine subgingivale Entfernung der Konkremente mit Wurzelglättung vorgesehen.

 

Sitzung
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

4

Ä1

Beratung

2,3

1

10,72

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

1

10,72

25,27

0090

Infiltrationsanästhesie

2,3

3

23,28

Anästhetikum (Ø 0,80 Euro)

2

1,60

25,27

4075

Parodontalchirurgische Therapie mehrwurzeliger Zahn

3,5

2

51,18

25,27

4025

Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation

2,3

2

3,88

Antibakterielles Medikament

2

x

 

In der vierten Sitzung kann sowohl die symptombezogene Untersuchung als auch eine Beratung berechnet werden, wenn mehr als 30 Tage Abstand zur ersten Sitzung bestehen. Nach der Anästhesie und Entfernung subgingivaler Konkremente wird an den Zähnen 25 und 27 ein antibakterielles Medikament appliziert. Diese Maßnahme ist je Zahn zuzüglich Material berechenbar. Eine mikrobiologische Diagnostik der Keimbesiedlung ist der lokalen Applikation eines antibakteriellen Medikaments bereits vorausgegangen, damit nach der Keimbestimmung das richtige Präparat angewandt werden kann.

 

Sitzung
Regio
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anzahl
Euro

5

1010

Kontrolle des Übungserfolges

2,3

1

12,94

17-47

4060

Kontrolle nach Entfernung harter/weicher Zahnbeläge

2,3

24

21,84

25, 27

4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontal-chirurgischen Maßnahmen

2,3

2

1,82

Testverfahren mit Auswertung

1

x

 

Der Patient sollte über seinen BOP-Index und die Taschentiefen informiert und unbedingt für die Maßnahmen der häuslichen Mundhygiene motiviert werden, damit die vorgesehene Implantation sowie die Gesunderhaltung der Parodontien nicht gefährdet wird.

 

Bei vorhandenen Zahnrekonstruktionen sollte einmal im Jahr ein Vitalitätstest nach der GOZ-Nr. 0070 durchgeführt und dokumentiert werden. Röntgenuntersuchungen von Zähnen und Implantaten mit Zahnersatz sowie endodontisch behandelten Zähnen erfolgen alle ein bis zwei Jahre, Röntgenmaßnahmen zur Kariesdiagnostik mittels Bissflügelaufnahmen alle zwei bis drei Jahre, eine Kontrolle des Knochenverlaufs mit Einzelbildaufnahmen (GOÄ-Nr. 5000) alle fünf Jahre, bei progredientem Verlauf auch in kürzeren Intervallen.

 

Der Patient wird am Ende der Sitzung über die weiteren Schritte im Rahmen der geplanten Implantatversorgung informiert und weitere Behandlungstermine werden vereinbart.