16.05.2017·Kalkulation In welchem Verhältnis steht das Honorar zur Arbeitszeit bei einer Implantation?
·Kalkulation
In welchem Verhältnis steht das Honorar zur Arbeitszeit bei einer Implantation?
| Haben Sie schon mal die Arbeitszeit des Zahnarztes oder MKG-Chirurgen für eine Implantatinsertion erfasst? Kennen Sie Ihren praxisinternen Leistungsstundensatz? Dieser Wert sollte mit dem Steuerberater ermittelt werden, wenn Sie mithilfe eines Praxiscontrollings die Stimmigkeit von Arbeitszeit, Umsatz und Betriebskosten überprüfen und lenken müssen, um den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis zu überprüfen und zu sichern. |
Der Zeitbedarf im Rahmen einer Implantation
Jeder Implantologe hat eine eigene Vorstellung von den Inhalten der Behandlungsabläufe, dem Zeitvolumen und dem Personaleinsatz. Dabei spielt die Ermittlung der Arbeitszeiten von Implantologe und Team eine große Rolle.
Basisdaten als Vergleich (Benchmark)
Die Arbeitszeiterfassung des Implantologen und das Honorarvolumen der Therapie wird mithilfe des praxisbezogenen Leistungsstundensatzes überprüft. Es gilt, indikationsbezogene Daten über einen gewissen Zeitraum zu ermitteln, die als Basisvergleich dienen. Das Ergebnis wird anhand dieser Daten überprüft und führt im Rahmen eines internen Praxiscontrollings ggf. zu Änderungen im Zeit-, Personal- und/oder Abrechnungs-Management.
Der Zeitbedarf mit Durchschnittswerten
Die folgende Tabelle dient als Anregung, aktiv die eigenen Daten zu erheben und eine Basis als Vergleich zu installieren. Je nach Praxisphilosophie, Indikation und Zeitmanagement ist die Tabelle den Tätigkeiten und Arbeitszeiten anzupassen.
Im hier dargestellten Fall wurde im Oberkiefer im Seitenzahnbereich unter Verwendung einer Bohrschablone ein Implantat inseriert. Der Standardeingriff stellt sich wie folgt dar:
Tätigkeiten |
GOZ/GOÄ-Nr. |
ArbeitszeitImplantologe Ø Minuten |
ArbeitszeitTeam Ø Minuten |
Erste Sitzung |
|||
Untersuchung, Befund, Diagnose |
Ä6 |
15 |
|
OPG |
Ä5004 |
8 |
|
Beratung |
Ä1 |
5 |
|
Abformung für Planungsmodelle |
0060 |
10 |
|
Assistenz und Verwaltung |
25 |
||
Vor- und Nachbereitung Behandlungszimmer |
14 |
||
Therapieplanung |
|||
Rücksprache mit Zahntechniker wegen Bohrschablone und Krone |
15 |
||
Behandlungskonzept wird erstellt |
0030 |
15 |
|
Behandlungsunterlagen werden erstellt |
25 |
||
Zweite Sitzung |
|||
Umfassende Beratung, OP-Aufklärung, Behandlungsformulare |
Ä3 |
20 |
|
Assistenz und Verwaltung |
25 |
||
Vor- und Nachbereitung Behandlungszimmer |
12 |
||
Dritte Sitzung |
|||
Symptombezogene Untersuchung |
Ä5 |
45 |
|
Kurze Beratung |
Ä1 |
||
Infiltrationsanästhesie |
0090 x 2 |
||
Bohrschablone |
9003 |
||
Implantation |
0910 |
||
OP-Zuschlag |
0530 |
||
OPG |
Ä5004 |
8 |
|
Erste Assistenz |
45 |
||
Zweite Assistenz |
10 |
||
Verwaltung |
10 |
||
Vor- und Nachbereitung Behandlungszimmer |
20 |
||
Nachkontrolle, -behandlung |
3290, 3300 |
7 |
|
Assistenz und Verwaltung |
14 |
||
Vor- und Nachbereitung Behandlungszimmer |
12 |
||
Nachkontrolle, Nahtentfernung |
3290, 3300 |
12 |
|
Assistenz und Verwaltung |
18 |
||
Vor- und Nachbereitung Behandlungszimmer |
12 |
||
Arbeitszeiten gesamt |
134 |
268 |
Was kostet eine Leistungsstunde des Zahnarztes?
Ein Honorar von rund 600 Euro wird erzielt, wenn das OPG mit dem 1,8-fachen und alle anderen Leistungen mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden. Wird alternativ die Implantation (GOZ-Nr. 9010) mit dem 3,5-fachen Gebührensatz berechnet, beträgt das Honorar rund 700 Euro. Die beiden Beträge werden durch die Arbeitszeit des Implantologen dividiert. Im Beispiel ergibt sich damit ein Wert von rund 4,50 Euro je Minute (270 Euro je Stunde) bzw. je Minute 5,20 (312 Euro je Stunde).
Diese Daten werden der betriebswirtschaftlich ermittelten Leistungsstunde (inklusive Gewinn- und Wagnisaufschlag) gegenübergestellt. Falls notwendig werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und das Ergebnis überwacht.