02.10.2014·Leserforum Welche Leistungen können beim Implantat-Recall erforderlich sein?
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Welche Leistungen können beim Implantat-Recall erforderlich sein?
| FRAGE: „Wie werden regelmäßige Implantatkontrollen abgerechnet? Gibt es eine Möglichkeit, die Implantatkontrolle außerhalb des PZR-Recalls zu berechnen?“ |
ANTWORT: Im Rahmen eines Implantat-Recalls werden die Mundschleimhaut, Zunge, Zähne, Implantate und die Kiefergelenke einer Inspektion auf Veränderungen der weich- und hartgeweblichen Strukturen unterzogen. Geht es um den Gesamtbefund bei einem Kassenpatienten, wird dieser nach der BEMA-Nr. 01 honoriert, auch wenn der Patient zahnlos sein sollte. Wird jedoch ausschließlich eine Implantat-Kontrolle vorgenommen, stellt diese Tätigkeit beim gesetzlich Versicherten eine außervertragliche Leistung dar.
Bereits in der Implantat-Planungsphase sollte der Kassenpatient darüber informiert werden, dass auch nach Eingliederung der Suprakonstruktion Kosten im Rahmen der Recall-Intervalle entstehen. Die voraussichtliche Höhe kann nur fallbezogen ermittelt werden. Zur rechtlichen Absicherung wird im Vorfeld der Recall-Behandlung – am besten bei Eingliederung der Suprakonstruktion – das Ausstellen des Vordrucks nach § 4 Abs. 5d BMZ-Z und § 7 Abs. 7 EKVZ vorgenommen. Mittels Unterschrift wird der Kassen- zum Privatpatienten überführt und erhält in der Regel einen detaillierten Heil- und Kostenplan für die außervertraglichen Leistungen.
Stellt die Suprakonstruktion eine Regelversorgung auf Implantat dar (Ausnahmefälle nach ZE-Richtlinie Nr. 36), so sind alle Begleitleistungen, die bei Versorgungen gemäß § 56 Abs. 2 SGB V (Regelleistung) erbracht werden, als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach § 55 Abs. 4 (gleichartig) und Abs. 5 SGB V (andersartig) wählen.
Die folgenden Privatleistungen können im Rahmen des Implantat-Recalls zum Beispiel erforderlich werden:
GOZ-Nr. |
Leistungstext in Kurzform |
Faktor 2,3Euro |
Ä1 |
Beratung |
10,72 |
Ä3 |
Beratung ab 10 Minuten |
20,11 |
Ä5 |
Symptombezogene Untersuchung |
10,72 |
Ä6 |
Untersuchung auf ZMK-Erkrankungen inklusive Palpation Zunge und Abtasten Kiefergelenke |
13,41 |
Ä5000 ff. |
Röntgenaufnahmen |
|
0010 |
Untersuchung auf ZMK-Erkrankung |
12,94 |
0030 |
Heil- und Kostenplan (ggf.) |
25,87 |
1000 |
Mundhygienestatus |
25,87 |
1010 |
Unterweisung Mundhygiene |
12,94 |
4050 |
Entfernung Zahnstein |
1,29 |
4060 |
Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Beläge mit Nachreinigung |
0,91 |
1040 |
PZR |
3,62 |
0080 |
Oberflächenanästhesie (zzgl. Materialkosten bei Oraquix) |
3,88 |
0090 |
Infiltrationsanästhesie (zzgl. Materialkosten) |
7,76 |
0100 |
Leitungsanästhesie (zzgl. Materialkosten) |
9,05 |
3070 |
Exzision von Schleimhaut |
5,82 |
3080 |
Exzision Schleimhautwucherung |
19,40 |
3290 |
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff |
7,11 |
3300 |
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff |
8,41 |
4080 |
Gingivektomie, Gingivoplastik |
5,82 |
4150 |
Kontrolle/Nachbehandlung nach PAR-chirurgischen Leistungen |
0,91 |
4000 |
PAR-Status |
20,70 |
4005 |
Parodontaler Screening-Index (PSI) |
10,35 |
4020 |
Mundschleimhauterkrankung/Taschenspülung |
5,82 |
4025 |
Subgingivale Installation antibakterieller Produkte (zzgl. Materialkosten) |
1,94 |
2320 |
Überarbeitung Kronen-/Brückenanker |
45,27 |
4030 |
Beseitigung scharfer Zahnkanten etc. |
4,53 |
4040 |
Einschleifen Okklusion |
5,82 |
8090 |
Diagnostischer Aufbau Funktionsflächen |
32,34 |
8100 |
Systematische subtraktive Maßnahmen |
2,59 |
2310 |
Wiederbefestigung Krone |
18,76 |
2320 |
Wiederbefestigung Krone/Brückenanker auf Implantat mittels Schraube und Kompositverschluss Schraubkanal |
45,27 |
5090 |
Wiederherstellung Verbindungselement (zum Beispiel Aktivieren Stegmatrize, Matrize bei Kugelanker) |
14,23 |
6190 |
Belehrende Maßnahmen |
18,11 |
Leistungen entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ |
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Foto zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken |
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Resonanzfrequenz-Analyse (Messung der Implantatfestigkeit) |
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Anziehen Befestigungsschraube Implantataufbau bzw. Suprakonstruktion mit Schraubendreher und Drehmomentschlüssel |
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Abnahme und Wiederbefestigung von Aufbauelementen zum Zweck der Reinigung nach rekonstruktiver Phase |
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Entnahme, Reinigung und Wiederbefestigung Stegkonstruktion |
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Reinigen Schleimhaut Wange intraoral und Zunge |
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Testverfahren mikrobiologisch bzw. immunologisch, aMMP-8 Schnelltest |
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Leistungen nach § 9 GOZ |
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Kompositabdeckung Schraubkanal (ohne Wiederbefestigung Krone/Brückenanker) |
Werden im Rahmen der Kontrollsitzung Defizite im Weich- und/oder Hartgewebe bzw. an der Suprakonstruktion festgestellt, muss befund- und situationsbezogen ein neuer HKP erstellt werden und eine erweiterte Kostenaufklärung mit erneut schriftlicher Zustimmung des Kassenpatienten erfolgen.