21.12.2018·Zahnersatz Die Abrechnung der Cover-Denture-Prothese und neue Honorarmöglichkeiten, Teil 3
·Zahnersatz
Die Abrechnung der Cover-Denture-Prothese und neue Honorarmöglichkeiten, Teil 3
| Die Vielseitigkeit schleimhautgetragener Prothesen wird in diesem dritten Teil anhand von Beispielen fortgeführt. In der November-Ausgabe haben wir die Grundlagen der Berechnung nach BEMA und GOZ vorgestellt, in der Dezember-Ausgabe den zweiten Teil. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen weitere Beispiele für die Erstellung von Planungen für GKV-Versicherte vor. |
Neuntes Beispiel
OK: Cover-Denture-Prothese mit Metallbasis; Prothesengestaltung mit Gaumenbedeckung; 16, 14, 23 und 26 implantatgetragene vestibulär verblendete Teleskopkronen; kein Ausnahmefall „Atrophierter zahnloser Kiefer“; Ausnahmefall „Torus palatinus“; funktionelle Abformung im OK; andersartige Versorgung.
Festzuschuss |
1 x 4.2 |
GOZ (Anlage zum BEMA-HKP) |
1 x 0060, 1 x 4040, 4 x 5040, 1 x 5180, 1 x 5220, neu: 5 x 5070 |
Außervertraglich |
12 x 9050 |
Wird eine schleimhautgetragene Prothese auf Implantaten ohne Vorliegen des Ausnahmefalls „Atrophierter zahnloser Kiefer“ gefertigt, so kann der Festzuschussbefund 4.5 nicht geltend gemacht werden. Die Sekundärteleskopkronen durchbrechen die Kauebene, sodass nach aktueller Auffassung der Bundeszahnärztekammer neben der Nr. 5220 auch die Nr. 5070 GOZ je Spanne bzw. Freiendsattel berechenbar ist. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bei Implantatabstützung überhaupt eine Cover-Denture-Prothese mit Funktionsrand gefertigt wird. Die Aussagen hierzu sind kontrovers.
Zehntes Beispiel
OK: Hufeisenförmige Implantatprothese mit Metallbasis; 16, 14, 23 und 26 implantatgetragene Teleskopkronen ohne Verblendung; Sekundärteleskope unter der Prothese; der Zahntechniker stellt 14 konfektionierte Zähne auf; kein Ausnahmefall; individuelle Abformung im OK; andersartige Versorgung.
Festzuschuss |
1 x 4.2 |
GOZ (Anlage zum BEMA-HKP) |
1 x 0060, 1 x 4040, 4 x 5040, 1 x 5170, 1 x hufeisenförmige Prothese auf Implantat entsprechend [Text der ausgewählten Analogziffer eingeben] |
Außervertraglich |
12 x 9050 |
Werden die Sekundärteleskopkronen unterhalb der Prothese eingearbeitet, ohne dass diese die Kauebene unterbrechen, ist lediglich eine Prothese berechnungsfähig. Der Zahntechniker stellt 14 konfektionierte Zähne auf der Prothesenbasis auf. Da die Prothese gaumenfrei gestaltet ist, muss eine Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen.
Elftes Beispiel
OK: Hufeisenförmige Prothese mit Metallbasis; 16, 14, 23 und 26 Locatoren; 16, 14, 23 und 26 Locator-Matrizen; kein Ausnahmefall; individuelle Abformung im OK; andersartige Versorgung.
Festzuschuss |
1 x 4.2 |
GOZ (Anlage zum BEMA-HKP) |
1 x 0060, 1 x 4040, 4 x 5030, 4 x 5080, 1 x 5170, 1 x hufeisenförmige Prothese auf Implantat entsprechend [Text der ausgewählten Analogziffer eingeben] |
Außervertraglich |
8 bis 12 x 9050 |
Die Locator befinden sich unterhalb der Prothese, die Kauebene wird nicht durchbrochen. Prothesenspannen und/oder Freiendsättel sind bei dieser Versorgung nicht vorhanden. Der Zahntechniker stellt 14 konfektionierte Zähne auf der Prothesenbasis auf.
Zwölftes Beispiel
OK: Hufeisenförmige Implantatprothese mit Metallbasis; 15, 13, 23, 25 implantatgetragene Stegkonstruktion mit Extensionsstegen; acht Verbindungselemente; kein Ausnahmefall „Atrophierter zahnloser Kiefer“; individuelle Abformung im OK; andersartige Versorgung.
Festzuschuss |
1 x 4.2 |
GOZ (Anlage zum BEMA-HKP) |
1 x 0060, 1 x 4040, 4 x 5030, 5 x 5070, 8 x 5080, z. B. 1 x 5170a, 1 x hufeisenförmige Prothese auf Implantat entsprechend (Text der ausgewählten Analogziffer eingeben) |
Außervertraglich |
12 x 9050 |
Die Stegkronen(-kappen) durchbrechen nicht die Kauebene. Es sind somit keine Prothesenspannen und/oder Freiendsättel vorhanden. Der Sekundärsteg und/oder die Verbindungselemente werden unterhalb der Prothese eingearbeitet. Der Zahntechniker stellt in diesem Beispiel 14 konfektionierte Zähne auf.
Dreizehntes Beispiel
OK: Cover-Denture-Prothese mit Metallbasis; 14, 12 zahngetragene, 23, 25 implantatgetragene vestibulär verblendete Teleskopkronen; kein Ausnahmefall; individuelle und funktionelle Abformungen im OK; Versorgung andersartig.
Festzuschuss |
1 x 4.1, 2 x 4.6, 2 x 4.7 |
GOZ (Anlage zum BEMA-HKP) |
1 x 0060, 2 x 2270, 1 x 4040, 4 x 5040, 1 x 5170, 1 x 5180, 1 x Cover-Denture-Prothese bei Restzahnbestand inkl. fünf Spannen entsprechend [Text der ausgewählten Analogziffer eingeben] |
Außervertraglich |
6 x 9050 |
Das zusätzliche Einbringen einer Metallbasis in eine Cover-Denture-Prothese ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach der ZE-Richtlinie Nr. 30 zulasten der GKV abrechnungsfähig. Da in diesem Beispiel keine begründete Ausnahme und kein atrophierter zahnloser Kiefer vorliegen, ist weder der Befund 4.5 noch die BEMA-Nr. 98ei ansatzfähig. Die OK-Cover-Denture-Prothese ist bei einem Restzahnbestand entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ (analog) zu berechnen, da kein zahnloser Kiefer besteht.
Angaben zur Planung von Cover-Denture-Prothesen
Die folgende Checkliste zeigt in übersichtlicher Form auf, welche Angaben zur Planung von Cover-Denture-Prothesen erforderlich sind:
Checkliste / Planung von Cover-Denture-Prothesen |
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Folgende Angaben sind erforderlich: |
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Für die Erstellung der Behandlungsunterlagen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es bei Cover-Denture-Prothesen wichtig zu wissen,
- wie diese Prothesen verankert werden,
- ob eine Kunststoff- oder Metallbasis erforderlich ist,
- ob ein bis drei Restzähne und/oder Implantate als Verankerungselemente dienen,
- welche Verbindungselemente verwendet werden und
- wie die Gestaltung der Basis aussieht (OK mit Gaumenbedeckung oder hufeisenförmig; OK/UK: durchgehender Funktionsrand?).