02.11.2017·Zahnersatz Erneuern einer stegbasierten Prothese: Ist die Honorarumsetzung ideal?
·Zahnersatz
Erneuern einer stegbasierten Prothese: Ist die Honorarumsetzung ideal?
| Eigentlich soll die ZFA „auf die Schnelle“ mal eben einen einfachen Therapieplan für die Erneuerung einer alten Stegkonstruktion erstellen, damit der Patient über den voraussichtlichen Eigenanteil aufgeklärt wird und die notwendigen Behandlungsunterlagen sofort mitnehmen kann. Dabei ist jedoch die Kommunikation oft unzureichend. Welche Angaben bekommt die ZFA und wie sieht die Planung aus? Mit diesen Fragen befasst sich der Beitrag. |
Der Praxisfall
Ein Kassenpatient mit totalem Zahnersatz auf zwei Implantaten in beiden Kiefern stellt sich zur Beratung vor. Die Stegversorgung im Unterkiefer besteht seit zwölf Jahren, die Implantate sind ohne Anzeichen einer Periimplantitis. Die Suprakonstruktion im UK ist nicht mehr funktionstüchtig.
Nach der Aufklärung über die therapeutischen Möglichkeiten entscheidet sich der Patient erneut für einen stegbasierten Zahnersatz, da er mit der Arbeit sehr zufrieden war. In der Verwaltung sollen die erforderlichen Behandlungsunterlagen vorbereitet werden, der Patient möchte sie sofort mitnehmen.
Die Planungsübermittlung an die ZFA
Der Fall wird kurz mündlich durch den Zahnarzt geschildert: „Bitte stellen Sie einen HKP für eine neue Stegprothese für den Patienten xy aus. Er möchte die Unterlagen direkt mitnehmen.“ Auf konkrete Angaben wird meistens verzichtet. Dabei ist der zeitliche und kostenmäßige Aufwand für Rückfragen enorm hoch, wenn nicht zumindest in der Patientenkartei wichtige Basisdaten vermerkt sind. Vergessen wird oft, dass derartige Suprakonstruktionen weder als Bild noch als Verfahrensanleitung mit Detailbeschreibungen für die Abrechnung in der Praxis vorliegen. In vielen Zahnarztpraxen sind zudem die Abrechnungskenntnisse im Bereich der Implantatversorgungen nicht auf dem aktuellen und optimalen Stand.
Die ZFA hat lediglich nachgefragt, in welchem Kiefer der neue Zahnersatz angefertigt werden soll. Wenn die ZFA derartige Versorgungen nicht kennt, werden kaum weitere Fragen zum Umfang der Suprakonstruktion gestellt.
Der Kostenvoranschlag
Die ZFA bittet nun den praxiseigenen Zahntechniker, einen Kostenvoranschlag für eine Stegversorgung mit Prothese bei einem Kassenpatienten auf zwei Implantaten zu erstellen. Dieser hat auch einige Fragen. Aber weil es schnell gehen soll und der Zahnarzt bereits in der nächsten Behandlung ist, soll der Zahntechniker auf Anraten der ZFA alles planen, was so dazugehört.
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||||
Nr. |
Leistungsbezeichnung |
Einzelpreis (Euro) |
Anzahl |
Betrag (Euro) |
0001 |
Modell aus Hartgips |
5,83 |
2 |
11,66 |
0002 |
Modell aus Superhartgips |
8,77 |
2 |
17,54 |
0010 |
Spezialmodell |
28,33 |
1 |
28,33 |
0026 |
Modell nach Funktionsabformung |
11,88 |
1 |
11,88 |
0405 |
Modellmontage in individuellem Artikulator |
21,05 |
1 |
21,05 |
0408 |
Montage eines Gegenkiefermodells |
7,72 |
2 |
15,44 |
0724 |
Zahnfarbbestimmung II |
16,67 |
1 |
16,67 |
0801 |
Prothetische Planung |
38,00 |
1 |
38,00 |
1007 |
Individueller Löffel perforiert |
27,50 |
1 |
27,50 |
2702 |
Stegreiter mit Platzhalter einarbeiten |
31,81 |
1 |
31,81 |
3521 |
Konfektionssteg, Grundeinheit |
43,88 |
1 |
43,88 |
3523 |
Konfektionssteg, Längeneinheit |
7,88 |
2 |
15,76 |
6001 |
Aufstellen Grundeinheit |
33,75 |
1 |
33,75 |
6002 |
Aufstellen je Zahneinheit auf Wachs oder Kunststoff |
2,75 |
14 |
38,50 |
6301 |
Grundeinheit Fertigstellung auf Kunststoffbasis |
51,30 |
1 |
51,30 |
6302 |
Fertigstellen auf Kunststoffbasis, je Zahn |
2,75 |
14 |
38,50 |
441,57 |
Fertigteile und Zähne |
Einzelpreis (Euro) |
Anzahl |
Betrag (Euro) |
Goldkappe für Steg |
142,00 |
2 |
284,00 |
Doldersteg |
107,80 |
1 |
107,80 |
Doldersteg Matrize |
117,70 |
1 |
117,70 |
Abformkappen |
19,04 |
2 |
38,08 |
Okklusalschraube |
10,50 |
2 |
21,00 |
Laborimplantat |
36,80 |
2 |
73,60 |
Premium 6 Frontzahn |
16,90 |
6 |
101,40 |
Mondial 8 Seitenzahn |
10,85 |
8 |
86,80 |
Summe für Fertigteile und Zähne |
830,38 |
||
Summe für Honorar |
441,57 |
||
Zwischensumme |
1.271,95 |
||
MwSt. auf Honorar- und Fertigteilkosten (7 %) |
89,04 |
||
Zwischensumme inkl. 7 % MwSt. |
1.360,99 |
Verbrauchsmaterialien |
Einzelpreis (Euro) |
Anzahl |
Betrag (Euro) |
Alginat |
4,95 |
2 |
9,90 |
Silikon Fu-Löffel |
21,25 |
1 |
21,25 |
Bissregistrat |
5,55 |
2 |
11,10 |
Registriermaterial Gesichtsbogen |
8,55 |
1 |
8,55 |
Summe Verbrauchsmaterialien |
50,80 |
||
Summe Honorar und Fertigteilkosten inkl. 7 % |
1.360,99 |
||
Laborkosten gesamt |
1.411,79 |
Nachdem der Zahntechniker den Kostenvoranschlag erstellt hat, ergänzt die ZFA die Verbrauchsmaterialien der Praxis und erstellt die Behandlungsunterlagen für den Patienten.
Der BEMA-HKP (fehlerbehaftet)
Befunde für Festzuschüsse: 1 x 7.5, kein Bonus
So sind die Eintragungen zu korrigieren!
In der Befundzeile wurde regio 43 und 33 „iw“ eingetragen. Das Kürzel muss korrekt „sw“ lauten, da es sich um eine vorhandene Suprakonstruktion handelt, die erneuerungsbedürftig ist. Das „i“ als Befundsymbol zeigt an, dass eine Suprakonstruktion besteht, die intakt ist. Normalerweise wird von 48 bis 38 ein „sw“ eingetragen, da auch der Zahnersatz eine Suprakonstruktion darstellt und erneuerungsbedürftig ist, also „sw“. Das Gleiche gilt für die Therapiezeile. Hier wird von 48 bis 38 „SE“ eingetragen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wünscht die Angabe von Verbindungselementen, die mit einem „o“ je Verbindungselement notiert werden. Alternativ kann ein Hinweis im Feld „Bemerkungen“ auf dem BEMA-HKP erfolgen, um welche Art der Suprakonstruktion mit Verbindungselementen es sich handelt. Der Festzuschuss ändert sich nicht ‒ es sei denn, eine Atrophie liegt vor. In diesem Fall wird zusätzlich 2 x der Befund 7.6 gewährt: „Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor, Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer“.
Wenn der HKP erstellt ist, bevor die Mitteilung über eine Atrophie erfolgt, muss die Planung wieder überarbeitet werden. Dafür muss jedoch erst der Kostenvoranschlag neu erstellt werden, weil das BEL II für den zahnlosen Kassenpatienten mit Atrophie auch eigene Ziffern bei Fertigung der Suprakonstruktion enthält. Beispiele dafür sind die BEL-Nrn. 001 8 (Modell bei Implantatversorgung ‒ für das Gegenkiefermodell), 012 8 (Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung) und 021 6 (Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung) sowie 021 8 (Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung). Weitere Leistungsziffern für die Ausnahmefälle nach ZE-Richtlinie Nr. 36 finden Sie im BEL II. Bei den Patienten mit dem Ausnahmefall „Atrophierter zahnloser Kiefer“ weist die letzte der vierstelligen BEL-Ziffern eine „6“ oder „8“ auf.
Die Kosten und Eigenanteile
Folgende Kosten und Eigenanteile sind vorgesehen:
|
||||
Zahn/Gebiet |
Geb.-Nr. |
Leistungsbeschreibung |
Anzahl |
Betrag (Euro) |
0040 |
Aufstellung HKP bei KFO/funktionstherapeutischen Maßnahmen |
1 |
32,00 |
|
0060 |
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung |
1 |
34,00 |
|
8020 |
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung |
1 |
39,00 |
|
5000 |
Implantat als Brücken oder Prothesenanker |
2 |
263,00 |
|
5080 |
Verbindungselemente |
1 |
30,00 |
|
5070 |
Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspanne oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel |
1 |
52,00 |
|
5230 |
Totale Prothese Unterkiefer mit Kunststoff- oder Metallbasis |
1 |
285,00 |
|
9050 |
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente |
6 |
242,00 |
|
5170 |
Individuelle Abformung |
1 |
32,00 |
|
Zahnärztliches Honorar GOZ |
1.009,00 |
|||
Zahnärztliches Honorar BEMA |
0,00 |
|||
Material- und Laborkosten |
1.412,00 |
|||
Gesamtkosten |
2.421,00 |
|||
Abzüglich Festzuschüsse |
323,00 |
|||
Ihr voraussichtlicher Eigenanteil wird hiernach betragen: |
2.098,00 |
Welche Leistungen sind nicht stimmig?
Die Ausfertigung des BEMA-HKP inklusive der Anlage ist kostenfrei zu erstellen. Die rechtliche Grundlage enthält § 87 Abs. 1a SGB V (Auszug): „Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen des § 55 Abs. 4 und 5 nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet.“
Anstelle der GOZ-Nr. 5000 wird für die Stegkappen die GOZ-Nr. 5030 berechnet. Die Honorardifferenz beträgt rund 60 Euro je Implantat.
Seit dem 10.10.2014 können funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen auf der Anlage erfasst werden. Hierzu gibt es ein Abkommen von KZBV, VDZI und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Der Zahnarzt entscheidet, ob 8000er Gebührenziffern ohne die GOZ-Nr. 0040 auf der Anlage zum BEMA-HKP aufgenommen oder ob sie ‒ mit der GOZ-Nr. 0040 ‒ außervertraglich mit der GOZ-Nr. 9050 auf einem Privatplan erfasst werden. Dabei sind die regionalen KZV-Bestimmungen zu beachten, die z. B. in Bayern eine außervertragliche Berechnung der GOZ-Nr. 0040 oder der GOZ-Nr. 0030 verneinen.
Welche Leistungen sind auf dem Kostenvoranschlag nicht stimmig? Es fehlen einige implantatbezogene Leistungen, beispielsweise
Anzahl und Geb.-Nr. |
Leistungsbeschreibung |
2 x 0223 |
Zahnfleischmaske, je Kieferhälfte |
2 x 0224 |
Laborimplantat reponieren |
2 x 0225 |
Implantatpfosten aufschrauben |
1 x 1111 |
Bisswall aus Wachs auf Basis |
1 x 1221 |
z. B. Implantatfixierte Bissschablone |
2 x 5000 |
z. B. Metallverbindung, gleiche Legierung |
2 x 2972 |
Präzisionsaufwand bei Suprastruktur |
1 x 6471 |
Mehraufwand bei Prothese über Implantat |
Die Nr. 3523 („Längeneinheit Steg“) wird je darüber aufgestelltem Zahn berechnet, daher nicht zwei-, sondern sechsmal. Die tabellarisch erfassten Leistungen sind nicht abschließend, sondern individuell zu ergänzen.
Angaben zur vollumfänglichen Planung
Damit sowohl der Kostenvoranschlag als auch die zahnärztlichen Behandlungsunterlagen nur einmal erstellt werden müssen, ist es wichtig, Detailinformationen für die Planung mitzuteilen. Folgendes sollte geprüft werden:
|
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1. |
In welchem Kiefer soll eine Erst-/Neuversorgung erfolgen? |
2. |
Wie soll der Zahnersatz gefertigt werden ‒ in Kunststoff- oder mit Metallbasis? |
3. |
Besteht der Ausnahmefall „Atrophie“ nach ZE-Richtlinie Nr. 36? |
4. |
Labor muss ggf. BEL-Nummern bei Ausnahmefall beachten |
5. |
Besteht der Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 30 (Exostose, Torus palatinus, atyp. Knochenverhältnisse usw.)? |
6. |
Soll der Zahnersatz mit den alten oder mit neuen Stegreitern gefertigt werden? |
7. |
Bei Praxislabor: Wird die Versorgung intern oder extern im Fremdlabor hergestellt? |
8. |
Welches Implantatsystem und welcher Implantattyp ist zu verwenden? |
9. |
Wenn keine Daten vorliegen: Hat der Patient einen Implantatpass? Alternativ: Liegt die damalige Rechnung vor oder kann Kontakt mit der ehemaligen Praxis, die implantiert hat, aufgenommen werden? |
10. |
Welche Art an Steg soll gefertigt werden? a) Doldersteg (Fertigteile) b) gegossener und gefräster individueller Goldsteg c) CAD/CAM-Steg. Auf Implantat- oder Abutmentniveau? |
11. |
Wie viele Verbindungselemente werden von basal in der Prothese gefertigt bzw. eingearbeitet? |
12. |
Wie viele Stege werden hergestellt? Nur zwischen den Implantaten oder auch distal nach dem endständigen Implantat als „Stummel- oder Extensionsstege“? |
10. |
Wer bestellt die Abformelemente? a) verschraubbar b) Snap-on |
11. |
Sind funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen zu planen? Falls ja: Welche und wie oft? |
Ergänzen Sie weitere Detailpunkte, die für Ihre Praxis relevant sind.
FAZIT | Die Behandlungsunterlagen können nur dann optimal und zügig erstellt werden, wenn die Detailinformationen für Erstellung der Praxis- und Laborleistungen vom Zahnarzt entsprechend mitgeteilt werden. Nicht nur der Aufwand der mehrfachen Neuplanungen bei Kommunikationsdefiziten mindert das Honorar, sondern insbesondere die unterlassene Berechnung erbrachter Leistungen. |