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04.09.2018·Zahntechnik Abgleich der zahnärztlichen und zahntechnischen Rechnung: Worauf Sie achten müssen

·Zahntechnik

Abgleich der zahnärztlichen und zahntechnischen Rechnung: Worauf Sie achten müssen

| Das Dentallabor hat für drei Implantate eine verschraubbare Krone und Brücke gefertigt. Die zahnärztliche Rechnung ist relativ schnell erstellt, doch sind die Posten der zahntechnischen Rechnung korrekt? |

Der Behandlungsfall

Bei einem Privatpatienten wurden eine Implantatkrone regio 36 und zwei Brückenanker auf Implantat 44 und 46 mit Brückenglied 45 eingegliedert. Dafür wurden für die prothetische Versorgung folgende Leistungen abgerechnet:

 

Datum
Region
Nr.
Leistungsbeschreibung
Bgr.
Faktor
Anz.
Euro

04.04.18

0030

Heil- und Kostenplan

2,3

1

25,87

07.05.18

5170a

Implantatabformung mit offenem Löffel entsprechend anatomische Abformung, je Kiefer

2,3

1

32,34

36, 44, 46

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während rekonstruktiver Phase

2,3

3

121,47

18.05.18

36, 44, 46

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während rekonstruktiver Phase

2,3

3

121,47

29.05.18

36, 44, 46

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln von Aufbauelementen während rekonstruktiver Phase

2,3

3

121,47

16,17

4040

Beseitigung grober Vorkontakte, je Sitzung

2,3

1

5,82

36

2200

Versorgung eines Zahns oder Implantats durch eine Vollkrone

*

3,3

1

245,36

44, 46

5000

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone

*

3,0

2

342,86

45

5070

Versorgung durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

2,3

1

51,74

Praxismaterial:

02.05.18

  • Alginatabformung

1

2,39

07.05.18

  • Doppelmisch/Zweiphasenabformung

1

21,56

  • Alginatabformung

1

2,39

  • Bissabformung

1

4,95

  • Abformpfosten verschraubbar

3

121,38

Praxismaterialkosten

152,67

Fremdlaborkosten

2.575,89

 

* Auf die Begründung wird aus Übersichtsgründen verzichtet.

 

Die Laborrechnung

Die Implantate werden im Bereich der Zahntechnik nach einer privaten Leistungsliste abgerechnet. Ob dabei die BEB‘90, 97, BEB 2004, BEB-Zahntechnik oder eine eigene Preisliste angewandt wird, entscheidet der Laborinhaber. Die folgende Rechnung ist überwiegend nach der BEB‘97 gestaltet und wurde um Leistungen aus der BEB 2004 sowie laborinterne Positionen ergänzt.

 

Pos.
Bezeichnung
Menge
E-Preis
Euro
Material
Euro
Leistung Euro

46‒44 VMK-Brücke, 36 VMK-Krone, 46‒44 und 36 vollverblendet, 46, 44 und 36 auf Implantaten

0001

Modell aus Hartgips

1

10,14

10,14

0002

Modell aus Superhartgips

1

14,27

14,27

0007

Modell zur Kontrolle

1

6,52

6,52

0021

Modell für Sägesegmente

1

15,47

15,47

0103

Modellsegment sägen

3

5,55

16,65

0260

Modellsockelschalen aus Kunststoff

1

17,06

17,06

0402

Modellmontage in Mittelwert

1

15,89

15,89

1109

Individueller Löffel aus Kunststoff, offen

1

52,05

52,05

0224

Implantat Abformpfosten/Laboranalog repositionieren

3

23,68

71,04

0225

Implantatpfosten auf Laboranalog aufschrauben

3

4,57

13,71

1106

Zahnfleischmaske

3

30,63

91,89

1234

Einsetzhilfe Implantat

2

21,55

43,10

1902

Aufwand bei Suprakonstruktion

3

42,90

128,70

1903

Implantatpfosten vorbereiten

3

38,73

116,19

1904

Okklusal-Transversalverschraubung

3

39,37

118,11

2108

Gusskrone für Keramikverblendung

3

88,36

265,08

2204

Gussbrückenglied für Keramikverblendung

1

80,16

80,16

2702

Mehrflächige Verblendung

4

125,94

503,76

9005

KOOS Ecostar

12

32,40

388,80

0701

Versandkosten je Versandgang

8

5,93

47,44

9200

Laborimplantat

3

37,12

111,36

9401

Abutment für Implantat

3

91,64

274,92

9999

Porto- und Verpackungskosten

1

6,00

6,00

Zwischensumme

775,08

1.633,23

2.408,31

7 % Mehrwertsteuer Euro

168,58

Endbetrag Euro

2.576,89

 

Ist die Laborrechnung stimmig?

Die Rechnung ist klar strukturiert und sehr gut nachvollziehbar. Im oberen Teil findet sich eine Kurzbeschreibung der beauftragten Leistung, die für die Kontrolle der Rechnung hilfreich ist.

 

Da in der Praxis keine Abformungen für Planungs- und Diagnostikmodelle genommen wurden, sind auf der Laborrechnung nur die Modelle für den individuellen Löffel und den Gegenkiefer enthalten. Ein Modell zur Kontrolle wird aus zahntechnischen Gründen gefertigt. Dafür ist keine separate Abformung des Kiefers notwendig.

 

Sägemodell als Arbeitsmodell gefertigt

Anstelle eines Implantatmodells (BEB-Nr. 0010) hat das Labor ein Sägemodell mit Sägesegmenten gefertigt. Ein Sägemodell wird als Arbeitsmodell zur Herstellung von Kronen, Teilkronen, Inlays, Brücken und kombiniertem Zahnersatz verwendet. Es besteht aus Sockel und Zahnkranz. Dieser wird in Segmente zersägt. Die Präparationsgrenzen von präparierten Zähnen oder die Schulter der Implantate können damit freigelegt werden, um z. B. die Kronen herzustellen. Als „Sockeln“ wird das Vervollständigen eines im Zahnlabor ausgegossenen Abdrucks bzw. Modells mit einem „Sockel“ bezeichnet. Meistens handelt es sich um eine Modellsockelschale.

 

Alle Materialien sind berechenbar

Die aufgezeigten Materialien ‒ angefangen bei der Sockelschale ‒ sind berechenbar. Da in der Praxis keine funktionsanalytischen Leistungen durchgeführt wurden, ist das Einstellen in den Mittelwert abgebildet. Die Einsetzhilfe für Implantate ist ‒ anders ausgedrückt ‒ eine Übertragungshilfe für die Abutments. Mithilfe des Schlüssels setzt der Zahnarzt die Abutments im Implantat exakt so ein, wie diese auf dem Laborimplantat platziert sind.

 

Deutlich höhere Präzisionsanforderungen an den Zahntechniker

Das Herstellen einer Suprakonstruktion unterscheidet sich wesentlich von der Fertigung konventioneller Kronen und Brücken auf Zähnen und stellt viel höhere Präzisionsanforderungen an den Zahntechniker. Der entscheidende Grund ist die starre Verankerung des Implantats im Kieferknochen. Die Kronenkontur muss bei Implantaten so gestaltet sein, dass anämische Reaktionen des Weichgewebes sowie Spaltbildungen vermieden werden.

 

Implantataufbauten und die darüber befindlichen Implantatteile müssen in der Phase der Fertigung im Labor in zwei und mehr Ebenen mehrfach auf- und abgeschraubt werden. Dieser Aufwand ist bei regulären Gipsstümpfen nicht erforderlich und wird in dieser Laborrechnung nach der BEB-Nr. 1902 berechnet.

 

BEB-Nr. 1904: Für welchen Arbeitsschritt gilt diese?

Die BEB-Nr. 1904 (Okklusal-Transversalverschraubung) ist als einzige nicht selbsterklärend. Hier sollte mit dem Labor besprochen werden, für welchen Arbeitsschritt diese gilt. Der Mehraufwand für die verschraubten Werkstücke ist bereits in der BEB-Nr. 1902 enthalten.

 

Die Rechnung kann je nach Laborinhaber unterschiedlich ausfallen

Jeder Laborinhaber kalkuliert seine Preise betriebsbezogen. Gleiches gilt für die Gestaltung der Rechnung. Diese kann bei anderen Laboren durchaus noch weitere Posten enthalten. Oder es können Einzelleistungen in einer Komplexleistung enthalten sein.