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05.06.2015·Abrechnung Erneuerung einer Implantatprothetik bei Befundänderung: Wie rechne ich das ab?

·Abrechnung

Erneuerung einer Implantatprothetik bei Befundänderung: Wie rechne ich das ab?

| Die Erneuerung einer stegbasierten Implantatprothese steht an, nachdem die letzten drei Zähne extrahiert und zwei neue Implantate inseriert wurden. Die Erstellung der prothetischen und zahntechnischen Therapiepläne gleicht einem Zeitmarathon, da der alte Implantatprimär- und Sekundärsteg mit Verbindungselement in die neue Prothese eingearbeitet werden soll. PI Praxis Implantologie stellt diesen anspruchsvollen Fall vor. |

Der gesetzliche Therapieplan (BEMA-HKP, Auszug)

Der Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan ist wie folgt:

 

Im Feld „Bemerkungen“ sollte auf jeden Fall eine kurze Beschreibung der Besonderheiten erfolgen, damit die Krankenkasse einen guten Überblick erhält:

 

  • Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Erstversorgung auf Implantat regio 23 und 25 mit Steg; Einarbeiten alter Sekundärsteg 13-15 mit Stegreiter in neue Prothese.

 

 

  • II. Befunde für Festzuschüsse
Befund-Nr. 1
Zahn/Gebiet 2
Anzahl 3

4.2

OK

1

 

Aufgrund der Extraktionen liegt eine Befundänderung vor, sodass die neue Prothese nicht nach der Befund-Nr. 7.5, sondern nach Nr. 4.2 als Festzuschuss gewährt wird. Eine Atrophie besteht nicht.

 

  • Die Anlage zum BEMA-HKP
Zahn/ Gebiet
Geb.-Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
Betrag (2,3) Euro

0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

1

34,00

OK, UK

5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer

2

65,00

OK

5180

Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel

1

58,00

23,25

5030

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente

2

584,00 (3,5-fach)

23-25

5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

1

52,00

23-25

5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

3

90,00

OK

5220

(ggf. § 6 Abs. 1)

Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer

1

239,00

Gesamtbetrag Euro

1.122,00

 

Aufgrund der Komplexität des Behandlungsfalles und der Zahnbogenform des Unterkiefers ist die Abformung mit individuellen Löffeln zusätzlich zur Funktionsabformung erforderlich. Die Gestaltung der Implantatprothese wird hufeisenförmig sein, sodass der Leistungstext der GOZ-Nr. 5220 nicht zutrifft. Nach Empfehlung der Bundeszahnärztekammer kann alternativ zur Nr. 5220 eine geeignete Analogziffer ausgewählt und berechnet werden.

 

Der private Therapieplan (GOZ-HKP)

Neben dem privaten HKP für die außervertraglichen Leistungen muss noch die Vereinbarung nach § 4 Abs. 5d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKV-Z (Kassenpatient wird Privatpatient) ausgestellt und vor Behandlungsbeginn vom Patienten unterschrieben werden.

 

Zahn/Gebiet
Geb.-Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
Betrag (2,3) Euro

0040

Aufstellung eines schriftl. Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen/-therapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung

1

32,34

Freilegung

Ä5004

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1

41,96

23

0080

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1

3,88

23,25

0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2

15,52

Anästhetikum § 4 Abs. 3 GOZ

1

0,56

23,25

9040

Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem

2

161,96

Atraumatisches Nahtmaterial § 4 Abs. 3 GOZ

1

3,35

23-25

3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1

7,11

23-25

3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

1

8,41

Rekonstruktive Phase

23-25

Ä5000

Zähne, je Projektion

1

5,24

15,13,

23,25

4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

4

5,16

15,13

2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

2

46,56

15-13

Stegreinigung § 9 GOZ

1

19,30

15,13

2320a

Wiederbefestigen Stegkappe inklusive Steg, entsprechend Wiederherstellung Krone

2

90,54

14

5090

Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080

1

14,23

15,13,

23,25

4060

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied

4

3,64

14

4050a

Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Beläge am Steg mit Nachreinigung, entsprechend Entfernung von Zahnbelägen

1

1,29

8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1

23,28

8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)

1

38,81

23,25

9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

6

242,94

Gesamtbetrag Euro

766,08

 

 

Wenn im Labor kurz vor Fertigstellung der neuen Stegprothese auch der alte Implantatprimärsteg benötigt wird, muss dieser im Mund entfernt, dem Labor zugestellt und bei Eingliederung der Suprakonstruktion wieder befestigt werden.

Kostenvoranschlag Dentallabor

Nrn.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis
Euro
Material
Euro
Gesamtpreis Euro

0002

3

Modell

9,50

28,50

0007

1

Kontrollmodell

9,50

9,50

0019

1

Fräsmodell

8,95

8,95

0224

4

Laboranalog in Abformung reponieren

4,80

19,20

0023

2

Zahnfleischmaske, bis zu sechs Zähne

19,00

38,00

0010

1

Implantatmodell

28,30

28,30

0225

4

Implantatpfosten aufschrauben

8,30

33,20

0402

2

Modellmontage in Mittelwert-Artikulator

12,90

25,80

0405

1

Modellmontage in individuellem Artikulator

18,00

18,00

 

Bevor das Implantatmodell (BEB-Nr. 0010) hergestellt wird, müssen die Laborimplantate fachgerecht in die Abformelemente reponiert (BEB-Nr. 0224) und die Zahnfleischmaske eingebracht werden (BEB-Nr. 0223). Ob diese je Zahneinheit oder für mehrere Zähne definiert wird, kann laborintern festgelegt werden. Das Befestigen der Implantataufbauten auf den Laborimplantaten wird nach BEB-Nr. 0225 berechnet. Die Modellmontage in den individuellen Artikulator erfolgt nach dem Anlegen des Gesichtsbogens (BEB-Nr. 0405).

 

Nrn.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis
Euro
Material
Euro
Gesamtpreis Euro

1003

2

Basis aus Kunststoff für Bissnahme/Wachsaufstellung

25,50

51,00

1008

1

Individueller Löffel aus Kunststoff, offene Abformung

27,00

27,00

1111

1

Bisswall aus Wachs

11,50

11,50

4001

1

Metallbasis

137,00

137,00

5308

1

Metallbasis silanisieren

25,00

25,00

6001

1

Aufstellung Grundeinheit auf Wachs

37,00

37,00

6003

14

Aufstellen je Zahn auf Wachs

3,70

51,80

6021

14

Übertragen Wachsaufstellung auf Metallbasis

2,80

39,20

6311

1

Fertigstellung Grundeinheit auf Metallbasis

63,00

63,00

6312

14

Fertigstellen je Zahn auf Metallbasis

4,80

67,20

5308

2

Konditionieren Metallbasis, je Sattel

12,50

25,00

 

 

Sowohl für den Bisswall als auch für die Prothese wird eine Basis aus Kunststoff (BEB-Nr. 1003) als Grundlage verwendet. Erfolgt die Aufstellung der Zähne zuerst auf Wachs, kann sowohl die BEB-Nr. 6001 als auch die BEB-Nr. 6021 für die Übertragung der Zahnstellungen auf die Metallbasis berechnet werden, bevor die Fertigstellung erfolgt.

 

Nrn.
Menge
Bezeichnung
Einzelpreis
Euro
Material
Euro
Gesamtpreis Euro

3033

2

Individuelle Stegkappe

68,20

136,40

2972

2

Mehraufwand mehrfache Verschraubung Implantat zu Suprakonstruktion

31,40

62,80

3031

1

Individueller Steg, Grundeinheit

56,00

56,00

3032

3

Individueller Steg, Längeneinheit

12,50

37,50

3104

3

Stegfräsung, je Zahn

34,00

102,00

3221

3

Individuelles Steggeschiebe, je Zahn

38,50

115,50

3302

4

Individuelles Steggeschiebe an Metallbasis

26,10

104,40

4922

2

Stegpassung, je Steg

23,40

46,80

3700

1

Herausfräsen Sekundärsteg und Wiederbefestigen an Metallbasis mit Verbindungselement

77,00

77,00

6471

4

Aufwand bei Fertigstellung Prothese über Implantat, je Implantat

26,70

106,80

2981

5

NEM Zuschlag, pro Einheit

17,00

85,00

0701

8

Versand je Versandgang

8,50

68,00

9940

1

Implantatmaterial Steg ca.

550,00

550,00

9241

6

Frontzahn Mondial

16,15

96,90

9341

8

Seitenzahn Mondial

10,15

81,20

Summe Material

728,10

Summe Leistungen

1.742,35

Gesamtsumme

2.470,45

+ 7 % MwSt

172,93

Endbetrag

2.643,38

 

Im Verlauf der Herstellung müssen die Implantataufbauten und Stegkronen immer wieder ab- und aufgeschraubt werden, was die Berechnung der BEB-Nr. 2972 hervorruft. Die neue Stegkonstruktion besteht aus einer Stegspanne (BEB-Ne. 3031, GOZ-Nr. 5070). Die Längeneinheit (BEB-Nr. 3032) gibt an, wie viele konfektionierte Zähne über dem Steg aufgestellt werden.

 

Die Stegfräsung erfolgt zunächst bei der Wachsmodellation und wird nach Herstellung des Primärstegs in Metall fortgesetzt. Es handelt sich um eine Teilleistung für die anschließend zu fertigenden Steggeschiebe (BEB-Nr. 3221, GOZ-Nr. 5080). Die Stegpassung (BEB-Nr. 4922) beschreibt die Vorbereitung der Metallbasis zur Aufnahme des Steges. Diese Tätigkeit muss für den neuen und den alten Sekundärsteg erfolgen und umfasst die Modellation, das Gießen, das Aufpassen und das Ausarbeiten. Das alte intakte Stegsekundärteil wird aus der alten Prothese gefräst und mit dem Verbindungselement in die neue Prothese eingearbeitet (BEB-Nr. 3700), wodurch die Funktion des Verbindungselements wieder hergestellt wird (GOZ-Nr. 5090).

 

  • Die voraussichtlichen Gesamtkosten
Kostenbestandteile
Euro

Zahnärztliches Honorar BEMA

0,00

Zahnärztliches Honorar GOZ (Anlage zum BEMA-HKP, geschätzt)

1.122,00

Material- und Laborkosten (geschätzt)

2.650,00

Zahnärztliches Honorar GOZ (außervertraglich, GOZ-HKP)

766,08

Gesamt

4.538,08

abzüglich Festzuschuss (30 % Bonus erfüllt)

385,54

Behandlungskosten insgesamt

4.152,54

 

Somit bleibt festzuhalten: Insbesondere bei Aufstellung der zahntechnischen Kosten muss das Behandlungsziel ausführlich in Einzelschritten mit dem Labor besprochen werden. Anhand einer detaillierten Fallbesprechung und Aufzeichnung der einzelnen Phasen kann der Zeitmarathon für die Erstellung aller Behandlungsunterlagen deutlich reduziert werden. Weiterhin werden einzelne Leistungen erfasst, die anderenfalls in Unkenntnis der Abläufe im Alltag leicht verloren gehen.